Wahlkreis [Wahlrechtslexikon]

Bundestagswahl 2013: ► Endgültiges Wahlergebnis und Sitzverteilung • Wahlsystem • Übersicht zur Bundestagswahl

Wahlkreis
Der Wahlkreis ist der kleinste Teil des Wahlgebietes, der für die Sitzverteilung relevant ist.

Einmannwahlkreise, Bundestagswahl

Bei der Bundestagswahl ist das Bundesgebiet (seit 2002 in 299) Wahlkreise eingeteilt, in denen jeweils ein Wahlkreiskandidat gewählt wird. Einmannwahlkreise gibt es auch bei Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpomern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Mehrpersonenwahlkreise, Saarland, Hamburg, Bremen

Für die Landtagswahlen ist das Saarland in drei Wahlkreise eingeteilt, in denen die Parteien mit Wahlkreislisten kandidieren. 41 der 51 Abgeordneten werden über Wahlkreislisten gewählt. In Hamburg wird ab der nächsten Wahl (nach Einführung des neuen Wahlgesetzes) ein Teil der Abgeordnete über Wahlkreislisten gewählt. Im Land Bremen bilden die beiden Städte Bremen und Bremerhaven jeweils einen Wahlkreis, in denen jeweils eine festgelegte Anzahl von Sitzen nach einem Verhältniswahlsystem mit Stadbezogener Sperklausel verteilt werden.

Abweichende Bezeichungen

Die Bezeichung Wahlkreis ist allerdings nicht immer eindeutig. So wird in für Landtagswahlen in Bayern der Begriff Stimmkreis für den eigentlichen Wahlkreis, in dem die Direktkandidarten kandidieren, verwendet. Den Begriff Wahlkreis benutzt das bayerische Landeswahlgesetz zur Bezeichnung der Regierungsbezirke, die allerdings, im Gegensatz zur obigen Definition, wiederum aus mehreren Stimmkreisen bestehen.

Bei einer reinen Verhältniswahl gibt es keine Wahlkreise, in diesem Fall bezeichnet man das gesamte Wahlgebiet auch als Einheitswahlkreis.

Einen Sonderfall stellt die Unechte Teilortswahl dar. Hier bilden die Teilorte in Bezug auf die Kandidaten Wahlkreise, die Wähler selbst sind aber nicht in Wahlkreise eingeteilt und dürfen ihre Stimme unabhängig vom Wohnort abgeben.

Forderungen aus dem Gleichheitsgrundsatz

Um dem Prinzip der Gleichheit der Wahl näher zukommen, sollen die in den Wahlkreisen Gewählten annähernd die selbe Zahl von Wählern repräsentieren. Einpersonenwahlkreise sollen daher in den meisten Wahlsystemen soweit möglich gleich groß sein. Desweiteren sollte ein Wahlkreis ein zusammengehöriges Gebiet darstellen. Je nach Wahlsystem ist das Wahlergebnis stark abhängig von der konkreten Wahlkreiseinteilung.

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von Martin Fehndrich