Kinderwahlrecht |
[Wahlrechtslexikon] |
Es gibt drei Konzepte zur Einführung eines „Wahlrechts für Kinder“:
Damit sollten theoretisch auch Babys wählen können. Praktisch erlangt man das Wahlrecht dadurch, dass man es persönlich bei den Wahlbehörden einfordert.
Das Konzept gilt so in einigen Bundesländern bei Kommunalwahlen.
Das Elternwahlrecht wurde in mehreren parteiübergreifenden Anträgen im Deutschen Bundestag gefordert. Dabei sollen die Eltern für jedes Kind eine zusätzliche Stimme erhalten.
Von den Befürwortern dieses Konzeptes wird auch der Begriff stellvertretendes Kinderwahlrecht verwendet. Hier wird der Eindruck erweckt, die Eltern hätten gar kein Mehrfachstimmrecht, sondern würden das Wahlrecht ihrer Kinder stellvertretend ausüben, bis diese volljährig sind. Bei dieser Betrachtungsweise muss man beachten, dass ein stellvertretendes Kinderwahlrecht genauso ein Kinderwahlrecht ist, wie ein stellvertretendes Frauenwahlrecht ein Frauenwahlrecht.