Hare-Quota, Hare-Quote

[Wahlrechtslexikon]

Die Hare-Quota gibt an, wie viele Stimmen durchschnittlich für ein Mandat benötigt werden. Sie berechnet sich also folgendermaßen:

Hare-Quota :=   zuteilungsberechtigte Stimmen
zu vergebende Mandate
 .

Wenn die Hare-Quota als Mindeststimmenzahl gebraucht wird, die zum Erwerb eines Mandats qualifiziert, ist mit diesem Begriff teilweise auch die aufgerundete ganze Zahl gemeint, sofern nur ganze Stimmen auftreten können. Als solche wird sie neben der Droop-Quota bei STV-Verfahren verwendet.

Bei Verhältniswahlen wird idealerweise je eine Hare-Quota an Wählern durch ein Mandat vertreten. Sie eignet sich deshalb bei Divisorverfahren zur Abschätzung des Divisors. Beim Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte-Laguë) ist sie in etwa der Hälfte aller Fälle direkt als Divisor geeignet.


von Andreas Schneider (11.01.2004)