Fünf-Prozent-Hürde

[Wahlrechtslexikon]

Definition

Die Fünf-Prozent-Hürde ist eine explizite Hürde (Sperrklausel) in deutschen Wahlgesetzen, die die Teilnahme einer Partei an der Mandatsvergabe vom Erreichen eines Anteils von fünf Prozent der Stimmen abhängig macht. Zu den Auswirkungen siehe auch den ausführlichen Artikel zur Sperrklausel.

Ein Quorum von 7,5 % für den Landtag in Schleswig-Holstein wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht gestattet (BVerfGE 1, 208 – zur 7,5 %-Sperrklausel). Sperrklauseln über 5 % bedürfen nach dieser Rechtsprechung ganz besonderer, zwingender Gründe. Das Quorum kann aber unter einem Wert von 5 % liegen.

Eine Fünf-Prozent-Klausel muss nicht die einzige Hürde sein. Sie kann – etwa durch eine alternative Grundmandatsklausel – ergänzt werden, bzw. für Parteien nationaler Minderheiten entfallen.

Der Wert von fünf Prozent scheint zu einer Art Dogma eines gemeindeutschen Quorums geworden zu sein, der auch bei Entscheidungen, die nichts mit einer Sperrklausel zu tun haben, auftaucht (vgl. BVerfGE 95, 335).

Verbreitung in Deutschland

Die Fünf-Prozent-Klausel gilt bei Bundestagwahlen, Europawahlen (wurde am 8. November 2011 vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt, ebenso die später dafür eingeführte Drei-Prozent-Klausel), allen Landtagswahlen und bei Kommunalwahlen in Bremen, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen. Eine 3,03 %-Hürde gibt es bei Kommunalwahlen in Rheinland-Pfalz, eine 3 %-Hürde bei der Wahl der Bezirksverordnetenversammlung in Berlin. Allerdings wird die 5 %-Klausel für Kommunalwahlen immer mehr in Frage gestellt.

Spielarten

Auch wenn man allgemein von der Fünf-Prozent-Hürde spricht, es gibt eine Reihe von Feinheiten:

Verfassungsrang

In Bayern und Bremen hat die Fünf-Prozent-Klausel sogar Verfassungsrang.

In Bayern muss der Wahlkreissieger auch einer Partei angehören, die die Fünf-Prozent-Klausel überwunden hat, um in den Landtag einzuziehen.

Knappe Ergebnisse

Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde

In einigen kommunalen Wahlsystemen wurde die Fünf-Prozent-Hürde aufgrund (oder im Vorgriff auf) Gerichtsentscheidungen wieder abgeschafft. Vor allem bei Kommunalwahlen ist der Trend zur Abschaffung der Sperrklausel zu beobachten.

Entscheidungen (Auswahl)

Bundestagswahlrecht

Europawahlrecht

Landtagswahlsrecht

Kommunalwahlrecht


von Martin Fehndrich und Matthias Cantow (22.08.2006, letzte Aktualisierung: 25.05.2014)