Erfolgswert von Wählerstimmen[Wahlrechtslexikon]

Erfolgswert von Wählerstimmen
Der Erfolgswert von Wählerstimmen ist definiert als Mandatsanteil geteilt durch Stimmenanteil. Damit wird der ideale Erfolgswert auf Eins normiert.
Im Idealfalle sollte der Erfolgswert gleich eins sein.

Der Erfolgswert ist der Maßstab für die Beurteilung der Wahlgleichheit vom Standpunkt der Wähler (und nicht der Parteien).

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Martin Fehndrich