Droop-Quota, Droop-Quote

[Wahlrechtslexikon]

Die Droop-Quota ist die kleinste Stimmenzahl, die nicht von mehr Bewerbern gleichzeitig überschritten werden kann, als Mandate zur Verteilung anstehen:

Droop-Quota :=   zuteilungsberechtigte Stimmen
zu vergebende Mandate + 1
 .

Sie wird neben der Hare-Quota bei STV-Verfahren verwendet. Wenn sie dabei als Mindeststimmenzahl verstanden wird, die zum Erwerb eines Mandats qualifiziert, muss man zum obigen exakten Wert noch eine beliebig kleine, aber von null verschiedene positive Zahl addieren, um den Fall auszuschließen, dass die besten Bewerber alle exakt die Droop-Quota erreichen, womit sonst ein Mandat zu viel vergeben würde. Teilweise ist dann auch die danach noch aufgerundete ganze Zahl gemeint, sofern nur ganze Stimmen auftreten können.


von Andreas Schneider (11.01.2004)