Bundeswahlleiter

[Wahlrechtslexikon]

Das Wahlorgan Bundeswahlleiter

Der Bundeswahlleiter ist ein Wahlorgan bei der Wahl zum Deutschen Bundestag sowie der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahl). Der Bundeswahlleiter und sein Stellvertreter werden vom Bundesministerium des Innern auf unbestimmte Zeit ernannt.

Traditionell betraut wird mit der Aufgabe des Bundeswahlleiters der Präsident des Statistischen Bundesamtes, einer Oberbehörde des Bundes mit Sitz in Wiesbaden. Schon bei den Wahlen zum Reichstag berief man den Präsidenten des Statistischen Reichsamtes zum Reichswahlleiter, da die Behörde die notwendige technische Infrastruktur und Sachkenntnis besaß.

Der Bundeswahlleiter ist Mitglied des Bundeswahlausschusses und von Amts wegen dessen Vorsitzender (§ 9 Abs. 2 Satz 1 BWahlG).

Als Präsident des Statistischen Bundesamtes ist der Bundeswahlleiter auch Mitglied in (und im Regelfall auch Vorsitzender) der Wahlkreiskommission (§ 3 Abs. 2 BWahlG), die über Änderungen der Bevölkerungszahlen im Wahlgebiet zu berichten und daraus erforderliche Änderungen der Wahlkreiseinteilung darzulegen hat.

Aufgaben des Bundeswahlleiters

Beispiele aus den Aufgaben des Bundeswahlleiters sind u.a.: Der Bundeswahlleiter informiert Parteien sowie im In- und Ausland Wahlberechtigte und Medien zum Ablauf der Wahl, zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um die Wahl und bietet statistisches Material an. Dem Bundeswahlleiter zeigen die Parteien, welche im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, schriftlich ihre Beteiligung an der Wahl an. Dieser prüft die Anzeige auf Mängel und fordert bei Mängeln den Vorstand der betroffenen Partei zu deren Beseitigung auf. Der Bundeswahlleiter verkündet vor der Wahl, welche Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren und welche Vereinigungen, die ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben, für die Wahl als Parteien anzuerkennen sind. Nach der Wahl erfolgt durch den Bundeswahlleiter in der Wahlnacht die Bekanntgabe des vorläufigen amtliches Ergebnisses.

Dem Bundeswahlleiter kommt noch eine weitere, unseres Wissens nach bisher noch nie notwendige Aufgabe zu: Ergeben sich bei der Sitzverteilung auf die Parteien oder Landeslisten mehrere gleiche Ansprüche, so entscheidet das vom Bundeswahlleiter zu ziehende Los.

Die Präsidenten des Statistischen Bundesamtes

Präsident/in Amtszeit
von bis
* Vor der Umbenennung am 1. April 1950 durch die Verordnung zur
Auflösung oder Überführung von Einrichtungen der Verwaltung des
Vereinigten Wirtschaftsgebietes in Statistisches Bundesamt: Leiter
des Statistischen Amtes des Vereinigten Wirtschaftsgebietes

Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Fortschreibung
Gerhard Fürst*19481964
Patrick Schmidt19641972
Hildegard Bartels19721980
Franz Kroppenstedt01.01.198015.05.1983
Egon Hölder27.06.198301.06.1992
Hans Günther Merk09.06.19921995
Johann Hahlen02.10.199505.10.2006
Walter Radermacher22.12.200631.07.2008
Roderich Egeler01.08.200802.10.2015
Dieter Sarreither02.10.201531.10.2017
Georg Thiel01.11.201731.12.2022
Ruth Brand01.01.2023 

Die Bundeswahlleiter

Da die Ernennung zum Bundeswahlleiter zeitlich von der zum Präsidenten des Statistischen Bundesamtes abweichen kann, dienen die Jahresangaben nur der groben Orientierung. Vollständige Datumsangaben sowie die Angaben zur ersten Bundestagswahl wurden den Webseiten des Statistischen Bundesamtes und einer Pressemitteilung des Bundesministerium des Innern entnommen.

Bundeswahlleiter/in Amtszeit
von bis
Quellen: Bundesministerium des Innern, Statistisches Bundesamt,
eigene Fortschreibung
Gerhard Fürst15.07.19531964
Patrick Schmidt08.12.19641972
Hildegard Bartels01.05.19721980
Franz Kroppenstedt01.01.198015.05.1983
Egon Hölder27.06.198301.06.1992
Hans Günther Merk09.06.19921995
Johann Hahlen02.10.199518.01.2007
Walter Radermacher19.01.200731.07.2008
Roderich Egeler01.08.200830.09.2015
Dieter Sarreither02.10.201531.10.2017
Georg Thiel01.11.201731.12.2022
Ruth Brand01.01.2023 

Bei der Wahl des 1. Deutschen Bundestags am 14. August 1949 gab es das Amt des Bundeswahlleiters noch nicht. Damals waren die Landeswahlleiter für die Durchführung der Wahl zuständig. Die Bekanntgabe des amtlichen Ergebnisses der Bundestagswahl 1949 oblag dem Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz, dem hessischen Ministerpräsidenten Christian Stock (SPD).

Pressemitteilungen


von Matthias Cantow (07.07.2008, letzte Aktualisierung: 16.12.2022, letzte Aktualisierung der Links: 05.06.2010)