Zusammensetzung der 18. Bundesversammlung (30. Januar 2027)
Wenn heute die 18. Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten zusammentreten würde, ergäbe sich die folgende Sitzverteilung. Die vorläufigen Ergebnisse der letzten Landtagswahlen vor dem Zusammentritt – in Sachsen-Anhalt am 6. September sowie in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern am 20. September 2026 – sind dabei bereits berücksichtigt. Bei den Wahlen der Ländervertreter durch die Landesparlamente können sich jedoch durch gemeinsame Wahlvorschläge, Wahlvorschläge von Fraktionslosen, Abwesenheit, Stimmenthaltung oder nicht fraktionstreues Wahlverhalten noch Änderungen gegenüber der aufgeführten Zusammensetzung ergeben (siehe die Dokumentationen zu früheren Bundesversammlungen:
2017,
2012,
2010,
2009 und
2004).

Die Zahl der Mitglieder der 18. Bundesversammlung im Bundestag und den Ländern (Prognose)
– Berechnungsgrundlagen sind:
- die Zahl der von den Landesparlamenten zu wählenden Mitglieder nach der Bekanntmachung der Bundesregierung vom 16. September 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 267),
- für den Idealanspruch die Fortschreibung der deutschen Bevölkerung zum 31. Dezember 2025 (Statistisches Bundesamt, Tabelle 12411-0014, Basis Zensus 2022),
- die Sitzverteilungen und Fraktionsstärken in Bundestag und Landesparlamenten mit Stand vom 21. September 2026 (zu den Besonderheiten in Hessen und Thüringen siehe unten) und
- die vorläufigen Ergebnisse der Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026 sowie in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern am 20. September 2026.
– Die amtliche Verteilung auf die Länder lässt sich mit diesen Bevölkerungszahlen nicht vollständig nachvollziehen: Sowohl nach Sainte-Laguë als auch nach Hare/Niemeyer erhielte Berlin einen Sitz weniger (25) und Schleswig-Holstein einen Sitz mehr (24). Welche Datengrundlage die Bundesregierung verwendet hat, geht aus der Bekanntmachung nicht hervor. Innerhalb der Länder wurde nach der Stärke der Fraktionen mit dem Verfahren nach d’Hondt verteilt; gemeinsame Wahlvorschläge, Abwesenheit oder abweichendes Stimmverhalten können bei den Wahlen in den Landesparlamenten zu Abweichungen führen.
– Differenzangaben weisen auf Änderungen gegenüber der Berechnung nach den Bevölkerungszahlen zum 31. Dezember 2024 und den bisherigen Fraktionsstärken hin:
- bei den Zahlen der Ländervertreter (Baden-Württemberg, Berlin, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein) auf Sitzverschiebungen zwischen den Ländern nach der amtlichen Feststellung und die sich daraus ergebenden Änderungen bei den Parteien in diesen Ländern,
- bei den Parteien in Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern auf die Auswirkungen der Landtagswahlen in diesen Ländern – auch wenn die konstituierenden Sitzungen noch anstehen –,
- bei den Parteien in Thüringen auf die Auswirkung der Fraktionsaustritte bis zum angegebenen Stichtag. Näheres dazu unter Wahlen in den Landesparlamenten.
– Spannen (z. B. 0–1) kennzeichnen Fälle, in denen mehrere Wahlvorschläge den gleichen rechnerischen Anspruch auf den letzten Sitz haben; ggf. entscheidet das Los.
Besonderheiten bei der Ermittlung der Mitglieder der Bundesversammlung
Folgende Besonderheiten müssten bei den Wahlen der Ländervertreter in den Landesparlamenten beachtet werden bzw. ergeben sich aus Änderungen der Sitzverteilungen dort und im Bundestag nach der jeweils letzten Wahl:
Mitglieder der Bundesversammlung aus dem Bundestag
- Dem Bundestag gehören 630 Abgeordnete an. Fraktionslos sind neben dem Abgeordneten des SSW, Stefan Seidler:
- Sieghard Knodel (Landesliste Baden-Württemberg), der mit Wirkung zum 5. Mai 2025 aus der AfD und der AfD-Fraktion ausgetreten ist, sowie
- Jan Wenzel Schmidt (AfD, Wahlkreis 67 Börde – Salzlandkreis), den die AfD-Fraktion am 3. März 2026 aus der Fraktion ausgeschlossen hat.
Wahlen in den Landesparlamenten
- In Baden-Württemberg haben die CDU und die GRÜNEN mit je 56 Abgeordneten den gleichen rechnerischen Anspruch (Höchstzahl 1,87) auf den 82. Sitz, den das Land nach der amtlichen Feststellung zusätzlich erhält; ggf. entscheidet das Los.
- In Bayern haben die GRÜNEN und die AfD den gleichen rechnerischen Anspruch auf den letzten Sitz; ggf. entscheidet das Los.
- In Berlin ist das vorläufige Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl vom 20. September 2026 berücksichtigt. Zudem erhält Berlin nach der amtlichen Feststellung 26 statt 25 Wahlleute. Die Linke gewinnt 5 Wahlleute hinzu, die AfD 3; die CDU verliert 3, die SPD 3, die GRÜNEN 1. BSW und FDP sind im neuen Abgeordnetenhaus nicht vertreten.
- In Brandenburg bilden die drei ehemaligen BSW-Abgeordneten Melanie Matzies, André von Ossowski und Reinhard Simon seit dem 18. Juni 2026 die parlamentarische Gruppe „Wir für Brandenburg“ (WfB). Auch mit einem eigenen Wahlvorschlag entfiele auf sie kein Sitz (Höchstzahl 3,0).
- In Bremen haben die GRÜNEN und die Linke den gleichen rechnerischen Anspruch auf den letzten Sitz; ggf. entscheidet das Los. Auf die Fraktion BÜRGER IN WUT (6 Mitglieder; bis zum 23. August 2026 Fraktion Bündnis Deutschland), die drei fraktionslosen Mitglieder der Bürgerallianz Bremen/Bremerhaven und das eine der AfD angehörende Mitglied der Bürgerschaft entfällt nach d’Hondt kein Sitz.
- In Hamburg gehört der Bürgerschaft ein fraktionsloser Abgeordneter an, der der AfD angehört, aber nicht Mitglied der AfD-Fraktion (9 Mitglieder) ist. Auf ihn entfällt kein Sitz.
- In Hessen gehören dem Landtag drei fraktionslose, ehemals der AfD-Fraktion angehörende Abgeordnete an. Die Prognose geht davon aus, dass sie keinen eigenen Wahlvorschlag einreichen; der letzte Sitz geht dann an die GRÜNEN (Höchstzahl 2,75). Reichen die drei Fraktionslosen jedoch einen gemeinsamen Wahlvorschlag ein, entfällt auf diesen der letzte Sitz (Höchstzahl 3,0), und die GRÜNEN erhalten nur 7 Sitze.
- In Mecklenburg-Vorpommern ist das vorläufige Ergebnis der Landtagswahl vom 20. September 2026 berücksichtigt (AfD 32, SPD 29, Die Linke 5, GRÜNE 5 Sitze): Die AfD gewinnt 4 Wahlleute hinzu, die GRÜNEN 1; die CDU, die erstmals nicht mehr im Landtag vertreten ist, verliert 2, die SPD 2 und die Linke 1.
- In Niedersachsen gehört dem Landtag mit Jozef Rakicky ein fraktionsloser Abgeordneter an. Er war für die AfD gewählt worden, ist aus der Partei ausgetreten und inzwischen Mitglied der WerteUnion. Auf ihn entfällt kein Sitz.
- In Rheinland-Pfalz verringert sich die Zahl der Wahlleute nach der amtlichen Feststellung von 32 auf 31; der wegfallende Sitz geht zulasten der SPD.
- In Sachsen haben die SPD und die AfD den gleichen rechnerischen Anspruch auf den letzten Sitz; ggf. entscheidet das Los. Dem Landtag gehört zudem mit Matthias Berger ein parteiloser, für die Freien Wähler gewählter fraktionsloser Abgeordneter an, auf den kein Sitz entfällt.
- In Sachsen-Anhalt ist das vorläufige Ergebnis der Landtagswahl vom 6. September 2026 berücksichtigt (AfD 39, CDU 15, SPD, GRÜNE und Die Linke je 8, BSW 5 Sitze): Die AfD gewinnt 5 Wahlleute hinzu, das BSW ist mit einem Wahlmitglied neu vertreten; die CDU verliert 5, die FDP ihren einen Sitz. SPD, GRÜNE und Die Linke haben den gleichen rechnerischen Anspruch (Höchstzahl 4,0) auf den letzten Sitz; ggf. entscheidet das Los.
- In Schleswig-Holstein verringert sich die Zahl der Wahlleute nach der amtlichen Feststellung von 24 auf 23; der wegfallende Sitz geht zulasten der CDU.
- In Thüringen ist Anfang September 2026 die BSW-Fraktion zerbrochen. Zehn Abgeordnete um Katja Wolf haben die Fraktion Thüringen.Gerecht (TG) gegründet, der nach d’Hondt 2 Sitze zufallen (Höchstzahl 5,0). Die übrigen fünf ehemaligen BSW-Abgeordneten sind fraktionslos: Drei von ihnen haben die Partei „Deine Stimme zählt“ (DSZ) gegründet und deren Anerkennung als parlamentarische Gruppe beantragt, worüber der Landtag noch nicht entschieden hat; die Anerkennung steht also noch aus. Zwei gehören weiterhin dem BSW an und haben ebenfalls einen Antrag auf Gruppenstatus gestellt. Auf sie entfällt auch mit eigenen Wahlvorschlägen kein Sitz. Gegenüber der bisherigen BSW-Fraktion mit 15 Mitgliedern wechselt damit ein Sitz zur AfD (Höchstzahl 4,57 vor der Linken mit 4,0).
Links
Wahl des Bundespräsidenten
Links zur 17. Bundesversammlung am 13. Februar 2022
Links zur 16. Bundesversammlung am 12. Februar 2017
Links zur 15. Bundesversammlung am 18. März 2012
Links zur 14. Bundesversammlung am 30. Juni 2010
Archiv zur 13. Bundesversammlung am 23. Mai 2009
Archiv zur 12. Bundesversammlung am 23. Mai 2004
Rechtsgrundlagen