Berliner Zweitstimmen

[Wahlrechtslexikon]

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2009

Begriff: Berliner Zweitstimmen

Berliner Zweitstimmen werden die Zweitstimmen derjenigen Wähler genannt, die bei der Bundestagswahl 2002 in Berlin mit der Erststimme die beiden erfolgreichen Wahlkreiskandidatinnen der an den Sperrklauseln gescheiterten PDS und mit der Zweitstimme eine andere, die Sperrklauseln des Bundeswahlgesetzes überwindende Partei gewählt haben.

Bei der Bundestagswahl am 22. September 2002 erreichte die PDS 3,99 % der Zweitstimmen und zwei von ihr aufgestellte Kandidatinnen gewannen die Wahlkreise 86 – Berlin-Marzahn – Hellersdorf (Petra Pau) und 87 – Berlin-Lichtenberg (Gesine Lötzsch). Damit verfehlte die Partei beide Sperklauseln, d. h., sowohl die 5 %-Hürde als auch die Grundmandatsklausel und es zogen nur die beiden direkt gewählten Kandidatinnen für die PDS in den Bundestag ein.

Gesetzliche Regelungen

Für die Berücksichtigung von Zweitstimmen für die Sitzverteilung gilt in vergleichbaren Fälle gilt dann noch in § 6 Abs. 1 Satz 2 BWahlG,

Nicht berücksichtigt werden dabei die Zweitstimmen derjenigen Wähler, die ihre Erststimme für einen im Wahlkreis erfolgreichen Bewerber abgegeben haben, der gemäß § 20 Abs. 3 oder von einer Partei, für die in dem betreffenden Lande keine Landesliste zugelassen ist, vorgeschlagen ist.

Das heißt, wenn es keine Landesliste gibt, für deren Partei ein Kandidat im Wahlkreis kandidiert, werden im Erfolgsfall die Zweitstimmen, der Wähler dieser erfolgreichen Kandidaten, für die Verteilung der Sitze nach Landeslisten nicht berücksichtigt. Damit soll ein doppeltes Stimmgewicht dieser Wähler vermieden werden.

Natürlich werden die Zweitstimmen dieser Wähler auch ausgezählt und sie werden auch berücksichtigt für:

Im Falle des Ausscheidens aus dem Bundestag müsste für diese Abgeordneten im Wahlkreis allerdings eine Ersatzwahl (Nachwahl) nach § 48 Abs. 2 BWahlG stattfinden.

Der Fall, dass eine der beiden Bundestagsabgeordneten aus dem Bundestag ausscheidet, ist umstritten. Gemäß § 48 BWahlG zieht der Listennachfolger der entsprechenden Landesliste nach (in diesem Fall Listenplatz 2, Bärbel Grygier).

Die fehlende explizite Regelung kann man auf eine Regelungslücke durch zwei Änderungen des Bundeswahlsystems 1953 und 1957 zurückführen.

Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Bisher hat sich das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 23. November 1988 (BVerfGE 79, 161 <168>) geäußert, in dem es diese Regelungslücke beschrieb und den Gesetzgeber aufforderte „im Blick auf die im Wahlrecht in besonderem Maße gebotene Rechtsklarheit zu erwägen“, ob „§ 6 Abs. 1 Satz 1 BWG entsprechend zu ergänzen“ sei.

Bundestagswahl 2002, Wahlprüfungsbeschwerden, Nachzählung

Nach der Bundestagswahl 2002 gab es einige Wahleinsprüche (u.a. WP 215/02) beim Deutschen Bundestag und – infolge deren Ablehnung – Wahlprüfungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht. Durch diese sollte geklärt werden, ob die Berücksichtigung der „Berliner Zweitstimmen“ wegen der in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 79, 161 <168>) für diesen Fall erkannten Regelungslücke des Bundeswahlgesetzes durch analoge Anwendung des § 6 Abs. 2 S. 2 BWahlG – wie bei den Zweitstimmen erfolgreicher Einzelbewerber – gestrichen werden müssen.

Das Verfassungsgericht veranlasste im Dezember 2004 eine Neuauszählung in den beiden Wahlkreisen (siehe Meldungen vom 29. Dezember 2004, 7. und 13. Januar 2005), bei der nach dem Ergebnis keine Mandatsrelevanz festgestellt wurde. Als wahrscheinlichste Mandatsrelevanz hätte sich ein zusätzlicher Sitz für die SPD ergeben können, wenn die doppelte Anzahl der tatsächlichen PDS-/SPD-Splittingstimmen festgestellt worden wäre.

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in den Wahlprüfungsverfahren fielen Anfang 2009 in mehreren Beschlüssen, nachdem das Gericht die im sachlichen Zusammenhang stehenden Vorschriften im Urteil zum negativen Stimmgewicht für verfassungswidrig erklärt hat: „In Anbetracht der angeordneten Neuregelung des Vorschriftenkomplexes, der auch zum Phänomen der „Berliner Zweitstimmen“ geführt hat, bedarf es hierzu keiner Sachentscheidung mehr“ (u. a. BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2009 – 2 BvC 6/04 –).

Nachzählung

Nach dem Ergebnis der Ergebnis der Nachzählung haben die meisten der 109.857 (nach der Nachzählung nur noch 109.834) Wähler der erfolgreichen PDS-Kandidatinnen mit ihrer Zweitstimme PDS gewählt (72.221). Der überwiegende Anteil Splittingstimmen ging an die SPD 28.654, danach GRÜNE mit 2.893, CDU 2.267, FDP 1.207 und Schill 1.006 und weitere an der Sperrklausel gescheiterten Parteien.

Interessanterweise hat Petra Pau laut Nachzählung statt 52.876 nur 52.865 Erststimmen bzw. Gesine Lötzsch statt 56.981 nur 56.969 Erststimmen erhalten. Das Wahlergebnis der Bundestagswahl wurde gleichwohl nicht neu festgestellt.

Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag

Im Februar 2005 brachte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf (BT-Drucks. 15/4717 – „Zweitstimmen-Berücksichtigungsgesetz“) in den Deutschen Bundestag ein, mit dem die Regelungslücke im Bundeswahlgesetz analog der Nichtberücksichtigung von Zweitstimmen unabhängiger Wahlkreisgewinner (§ 6 Abs. 1 S. 2 BWahlG) geschlossen werden sollte. Nach der ersten Lesung am 24. Februar 2005 und Überweisung des Entwurfs in den federführenden Innenauschuss sowie den Geschäftsordnungs- und den Rechtsausschuss erledigte er sich aufgrund des Diskontinuitätsprinzips mit der vorgezogen Wahl zum 16. Deutschen Bundestag am 18. September 2005 und dessen Konstituierung.

Nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts Anfang des Jahres 2009 wurde das Thema von der Unionsfraktion noch einmal in der ersten Lesung des Gesetzes zur Beseitigung des negativen Stimmgewichtes im Bundeswahlgesetz am 5. März 2009 angesprochen.

Stärkste Fraktion und Bundestagspräsident

Auf Seiten der Unionsparteien wird die Meinung vertreten, die CDU/CSU-Fraktion sei unter Vernachlässigung der Überhangmandate stärkste Fraktion und „strikt nach Wählerzuspruch, hätte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Bundestagspräsidenten gestellt“.

Dazu ist festzustellen:

Das heißt, die SPD hat einen Vorsprung von 6.027 Zweistimmen, aber die CDU/CSU-Fraktion hätte nach der letzten Interpretation 20.360 zu berücksichtigende Zweitstimmen mehr als die SPD.

Dokumentation

Meldungen


von Martin Fehndrich und Matthias Cantow (28.02.2005, letzte Aktualisierung: 29.03.2009)