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Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Sonntag, 25. Januar 2004 - 01:54 Uhr: | |
In den Nachrichten wird zur Zeit thematisiert, dass in Rußland aufgrund des offensichtlichen Wahlergebnisses die Wahlbeteiligung dort bei den Präsidentschaftswahlen unter die erforderlichen 50% sinken könnte. Was passiert eigentlich, wenn dies geschieht? Meines Wissens sind dann die Wahlen ungültig. Gibt es dann eine Wahlwiederholung? Bleibt der amtierende Präsident dann über den regulären Ablauf seiner Amtszeit bis zu einer neuen Wahl im Amt ? Denn der Ministerpräsident ersetzt den Präsidenten ja nur bei Rücktritt oder Amtsunfähigkeit als "amtierender Präsident" (mit weniger Rechten nach der Verfassung) bis zu Neuwahlen, wie dies beim Rücktritt Jelzins Ende 1999 bis zur regulären Wahl im März 2000 (Amtseinführung: Mai 2000) der Fall gewesen ist. |

russki
| | Veröffentlicht am Dienstag, 16. März 2004 - 15:54 Uhr: | |
Die Wahlen wären wiederholt worden. Aber der Fall ist dank massiver Werbung für die Wahlteilnahme (Gratisfahrten zum Wahllokal etc.pp.) ja nicht eingetreten. |

Florian
| | Veröffentlicht am Dienstag, 16. März 2004 - 23:45 Uhr: | |
Aber was passiert, wenn auch bei der Wiedeholung der Wahl (und auch bei weiteren Wiederholungen) keine 50% zum Wählen gehen? Bleibt dann der amtierende Präsident im Amt? Oder gibt es dann gar keinen Präsidenten mehr? |

alexus
| | Veröffentlicht am Montag, 05. Juli 2004 - 21:04 Uhr: | |
Meines Wissens werden die Wahlen sooft wiederholt bis die Beteiligung über 50 % liegt. |
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