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Mandatsverteilung bei Regierungsneubi...

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Tim Spier
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 28. Dezember 2009 - 13:19 Uhr:   

Ich suche Informationen zur parteipolitischen Zusammensetzung der Landtage zum Zeitpunkt von Regierungsneubildungen während einer laufenden Legislaturperiode. Zu diesen Zeitpunkten könnte sich ja die Mandatsstärke der im Parlament repräsentierten Parteien gegenüber der Stärke direkt nach einer Landtagswahl verändert haben, z.B. durch Tode ohne Nachrücken, Fraktionswechsel von Abgeordneten etc. Genau das möchte ich in Erfahrung bringen, bin aber bisher auf keine vernünftige Quelle gestoßen. Tageszeitungen und auch das "Archiv der Gegenwart" bieten nur sehr sporadisch dazu Informationen. Für Tipps und Anregungen wäre ich sehr dankbar.

Konkret geht es im Übrigen um die folgenden Koalitionsneubildungen in den Ländern OHNE vorhergende Neuwahl:

Bayern: 16.12.1966
Baden-Württemberg: 21.9.1947, 16.10.1957
Westberlin: 12.11.1953, 17.3.1983
Hamburg: 13.10.1948
Hessen: 12.12.1985
Niedersachsen: 9.6.1948, 18.9.1950, 1.12.1953, 19.11.1957, 19.5.1965, 6.2.1976, 19.1.1977
Nordrhein-Westfalen: 7.2.1948, 15.9.1950, 28.2.1956, 8.12.1966
Rheinland-Pfalz: 29.4.1948
Saarland: 17.7.1954, 29.10.1955, 1.3.1977
Schleswig-Holstein: 28.7.1951, 4.1.1952, 7.1.1963
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Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 28. Dezember 2009 - 17:54 Uhr:   

@Tim Spier
Die Landtagsverwaltungen bzw. die entsprechenden Staatsarchive sollten Unterlagen haben auf deren Basis man dies nachvollziehen kann. Allerdings wird die Recherche vermutlich recht aufwendig sein.

Eventuell kann man es über Plenarprotokolle und namentliche Abstimmungen nachvollziehen. Man muss nur hoffen, dass entsprechende Abstimmungen in zeitlicher Nähe zur Wahl stattfanden. Hilfreich könnten auch die Registerbände zu den Plenarprotokollen etc. sein.

Die meisten Landtage geben auch amtliche Handbücher der Abgeordneten als Loseblattsammlung heraus. Dort müsste man diese Information nachvollziehen können. Ob dies auch für die ersten Jahre nach dem Krieg gilt ist mir unklar.

Nicht wiederbesetzte Mandate müssten sich in den meisten Bundesländer über die Ministerialblätter etc. als Bekanntmachung des Landeswahlleiters nachvollziehen lassen.
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Tim Spier
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 28. Dezember 2009 - 18:09 Uhr:   

Vielen Dank, dass sind schon einmal sehr gute Recherchetipps. Auch wenn das Ganze sich mittlerweile doch etwas aufwendig anhört ...
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 28. Dezember 2009 - 22:02 Uhr:   

Einen groben Überblick kann man bei Wikipedia kriegen, für die meisten Landtage gibt es da Mitgliederlisten für alle Wahlperioden, oft auch mit Angabe von Fraktionswechseln und nachträglichem Ein- oder Austritt. Zitierfähig ist Wikipedia natürlich nicht und die Zuverlässigkeit und vor allem Vollständigkeit dürfte ein Problem sein, aber als Anhaltspunkt für die Recherche sicher ganz brauchbar und das mit geringem Aufwand.


Zumindest für NRW kann ich mit einer zuverlässigen Quelle dienen:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.1/Abgeordnete/Ehemalige_Abgeordnete/suche.jsp

Hier sind Biographien sämtlicher ehemaliger MdL online. Hier kann man auch Fraktionhswechsel entnehmen. Über die Suche nach Fraktionen kann leicht an alle MdL kommen, die irgendwann mal fraktionslos waren. Direkte Wechsel von einer Fraktion zu einer anderen sind da natürlich nicht drin, aber da gab es nicht sehr viele Fälle: 1949 wechselten 4 MdL vom Zentrum zur CDU, 1951 wechselte ein Abgeordneter von der SPD zur FDP, 1952 einer von der FDP zur CDU. 1958 liefen kurz vor Ende der Wahlperiode 6 Zentrums-MdL zur CDU über. Seither gab es keinen direkten Übertritt mehr. Bei den insgesamt 9 Nachwachlen zwischen 1948 und 1953 gab es keinen Parteiwechsel.

"Koalitionsneubildungen"
Wenn man damit nur Fälle meint, in denen der Regierungschef neu gewählt wurde, also wirklich eine neue Regierung gebildet wurde, dann waren fast alle genannten Fälle keine Neubildungen.

In den meisten Fällen war auch die Koalition nicht ganz neu, sondern die Veränderung bestand im Eintritt oder Austritt bzw. Ausschluss eines Partners. In NRW, Württemberg-Baden, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen wurden z.B. 1948 sämtliche KPD-Minister entlassen oder durch Misstrauensvotum abgewählt. Vor Gründung der Bundesrepublik gab es keine einzige echte Neubildung einer Koalition mitten in der Legislaturperiode 1947 verließ die SPD die Regierung in Bayern, 1948 die SPD in Baden, 1948 die FDP in Rheinland-Pfalz, 1950 verließ die CDU wegen einem Streit ums Wahlrecht die Regierung in Niedersachsen, 1953 verließ dort das Zentrum die Landesregierung. Im Saarland 1977, in Niedersachen 1977, in Berlin 1983 und Hessen 1985 trat ein neuer Partner ein, der die Regierung schon vorher unterstützt hatte (in Hessen allerdings nur zeitweise).

Dann sind noch vier Fälle darunter, wo man sich zunächst nicht auf eine Koalition einigen konnte und es erst später zu einer Koalition mit parlamentarischer Mehrheit kam:
1950 wollte Adenauer in NRW eine Koalition mit der FDP durchsetzen und dabei den linkskatholischen Ministerpräsident Arnold loswerden. Dieser wiederum wollte die Koalition mit der SPD fortsetzen. Adenauer schaffte es nicht, Arnold abzuservieren, er wurde am 27.7.1950 wieder zum Ministerpräsidenten gewählt (120 zu 4 Stimmen bei 78 Enthaltungen), ohne dass eine Koalition zu Stande gekommen war bis dahin. Der neuen Regierung gehörten außer ihm nur die vier bisherigen CDU-Minister an. Das war von Anfang an als Provisorium gedacht. Schließlich kam es dann zu einer Koalition aus CDU und Zentrum durch Ernennung weiterer Minister.

Ziemlich verworren war die Lage 1950 bis 1953 in Schleswig-Holstein. Die Landtagswahl am 9.7.1950 hatte die SPD krachend verloren, der „Deutsche Wahlblock“ aus CDU, FDP und DP hatte aber keine absolute Mehrheit. Eine Koalition mit dem BHE war schwierig, weil der BHE natürlich die Interessenbertretung der Flüchtlinge war, die damals ca. 40% der Landesbevölkerung ausmachten und natürlich im ohnehin strukturschwachen Land kaum ein Auskommen fanden. Der Deutsche Wahlblock und hier besonders die DP vertraten dagegen hautsächlich die Interessen der Eingesessenen. Die Wahl des Kandidaten des Wahlblocks, Paul Pagel (CDU), zum Ministerpräsidenten scheiterte, da der Ministerpräsident Diekmann (SPD) trotz der schweren Wahlniederlage nicht zurücktreten wollte. Da damals die Amtstzeit des MP nicht an die Wahlperiode gebunden war, musste er daher per konstruktivem Misstrauensvotum abgewählt werden. Der BHE aber wollte Pagel nicht unterstützen, weil er kein Pg warund so fiel er durch. Später einigten sich Wahlblock und BHE auf Pg Walter Bartram, der aber nach weniger als einem Jahr zurücktrat. Danach konnten sich Wahlblock und BHE nicht sofort auf die Fortsetzung der Koalition einigen. Da aber dismal kein Ministerpräsident abgewählt werden musste, konnte der Wahlblock seinen Kandidaten Friedrich Wilhelm Lübke (Bruder von Heinrich L.) im 3. Wahlgang auch ohne BHE als einzigen Kandidaten durchsetzen, obwohl sogar die absolute Mehrheit gegen ihn stimmte (28 Ja, 37 Nein, 2 Enthaltungen). Lübkes Regierung bestand zunächst nur aus ihm, Pagel und dem FDP-Minister Andersen. Aber schon nach vier Wochen wurde die alte Koalition mit einem neuen DP-Minister und dem Wiedereintritt der vorherigen BHE-Minister in die Regierung wieder hergestellt. Im Januar 1952 wurde Andersen von Lübke entlassen. Die FDP wurde rechnerisch auch nicht gebraucht und 4 der 8 FDP-MdL traten zur CDU über. Der DP-Minister und alle 7 DP-MdL verließen 1952 die DP und schlossen sich bis auf einen Abgeordneten Anfang 1953 der CDU an. Im Ergebnis war das Ganze also eine Metamorphose von einer CDU/FDP/DP/BHE-Koalition zu einer CDU/BHE-Koalition, aber keine Koalitionsneubildung. Nach der Wahl 1962 wollte die FDP eigentlich mit der SPD koalieren und schied dann auch im Oktober aus der CDU/FDP-Koalition vorübergehend aus. Aber der SSW, der zur neuen Mehrheit gebraucht wurde, wollte nicht mitmachen. Daher kam es dann im Januar 1963 wieder zu einer CDU/FDP-Regierung.

Im Saarland kam es 1975 zum Patt zwischen CDU und SPD/FDP. Rechtlich war umstritten, ob die Amtszeit des MP mit dem Ablauf der Wahlperiode endet. Die Entstehungsgeschichte sprach eher dafür, dem Wortlaut ließ sich das aber nicht entnehmen. Die Praxis war uneinheitlich: 1961 war Ministerpräsident Röder mit ausdrücklichem Verweis auf die Neuwahl vor der ersten Sitzung des Landzags zurückgetreten, 1965 und 1970 wurde er dagegen erneut gwählt ohne vorher zurückgetreten zu sein. 1975 blieb er dann einfach im Amt. 1977 trat die FDP mit zwei Ministern in die Regierung ein ohne dass Röder vorher wiedergewählt worden wäre. 1979 wurde die Verfassung dann geändert.


Es gab nur ziemlich wenige Fälle, dass mitten in der Legislaturperiode eine wirklich neue Koalition gebildet wurde:

Berlin 1953, 2001
Niedersachsen 1957, 1965, 1976
NRW 1956, Dez. 1966
BW 1953, 1966
Bayern 1957
Saarland 1955, 1959
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Tim Spier
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 29. Dezember 2009 - 10:13 Uhr:   

@Thomas Frings: Vielen Dank für die ausführlichen historischen Informationen. Für mich interessant sind die Wechsel der die Koalition stützenden Parteien, gleich ob sie durch formelle Neubildung oder Fortführung der Koalition herbeigeführt wurden. Insofern trifft meine Liste schon zu. Ich werde mich vermutlich jetzt vor allem auf verfügbare Landtagsdokumentationen stützen, hoffe dabei die meisten der Fälle klären zu können.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 30. Dezember 2009 - 18:26 Uhr:   

Zu Hamburg:

Das Datum 13. Oktober 1948 ist falsch. Da wurde nur der neue SPD-Senator Walter Schmedemann mit Mehrheit nachgewählt.

Der KPD-Senator Friedrich Dettmann wurde bereits am 21. Juli 1948 mit den Stimmen von SPD, CDU und FDP aus dem Senat abgewählt, weil die KPD als einzige Fraktion gegen eine Solidaritätsbekundung für das unter sowjetischer Blockade leidende West-Berlin gestimmt hatte. Er war aber von Anbeginn nur Minderheit im Senat und nicht wirklich Koalitionspartner, denn viele Senatsbeschlüsse wurden mit 10:1 Stimmen gefällt (Mehrheit gegen Dettmann). Auf die KPD wurde schlicht von SPD und FDP keine Rücksicht genommen. Die CDU hatte aus genau dieser Angst (von SPD und FDP einfach im Senat totgestimmt zu werden, aber von der Öffentlichkeit für unpopuläre Maßnahmen mitvereinahmt zu werden) den Eintritt in den Senat verweigert. Brauer wollte nämlich ursprünglich einen Allparteiensenat.

Die Zusammenarbeit mit der FDP zerbrach dann im Oktober 1949 kurz vor der Bürgerschaftswahl. Die FDP kandidierte mit CDU und Deutscher Konservativer Partei unter der Bezeichnung "Vaterstädtischer Bund Hamburg", mit dem Ziel die absolute Mehrheit der SPD zu brechen, was aufgrund des Wahlrechts bei jeweils einzelnen Kandidaturen aussichtslos gewesen wäre. Die FDP war aber durchaus bereit, mit der SPD nach der Wahl weiterzuregieren. Da die CDU den Wahlkampf mit schrillen Tönen zu eskalieren suchte, forderte die SPD die FDP-Senatoren auf, zu erklären, auf welcher Seite sie stünden. Während Büll (Baubehörde) und Hartenfels (Kulturbehörde) mit lauen Worten die CDU kritisierten, aber sich ansonsten zurückhielten, trat der Zweite Bürgermeister Koch (Gefängnisbehörde) aus der FDP aus, da der Landesvorstand der FDP sich nicht von den Äußerungen des Partners im VBH, der CDU, distanzierte. Alle drei liberalen Senatoren blieben trotzdem bis Anfang 1950 im Senat, da die SPD sie erst dann mit absoluter Mehrheit abwählte und durch eigene Leute ersetzte.
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juwie
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 01. Januar 2010 - 14:38 Uhr:   

@Tim Spier

Warum für Bayern 1966? Da gab es doch eine Landtagswahl. Einschlägig ist m.E. 16.10.1957: Ersetzung der "Viererkoalition" (SPD, BP, FDP, GB/BHE) durch eine CSU-FDP-GB/BHE-Koalition.

Eine Datenbank aller Landtagsabgeordneten seit 1819 (!) für die Nachkriegszeit mit Fraktionsangaben findet sich unter http://www.hdbg.de/parlament/content/index.html

Infos zum Koalitionswechsel:
Bernd Taubenberger, Licht übers Land, München 2002, S. 89-108.

Außerdem war nach 1962 – trotz absoluter Mehrheit der CSU – die BP zunächst mit einem Staatssekretär in der Staatsregierung vertreten (der später zur CSU wechselte). Genaue Angaben finden sich in Alf Mintzels Artikel zur BP im Parteien-Handbuch von Richard Stöss.

Beste Grüße!
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 01. Januar 2010 - 16:17 Uhr:   

@Juwie
Offensichtlich sind Bayern und Baden-Württemberg vertauscht. Aber dann fehlt BW 1953.

"Außerdem war nach 1962 – trotz absoluter Mehrheit der CSU – die BP zunächst mit einem Staatssekretär in der Staatsregierung vertreten (der später zur CSU wechselte)."
Da war die BP schon erledigt und hatte es nur knapp nochmal in den Landtag geschafft. Die CSU-Strategie, die BP mit konsequentem Fernhalten von der Macht ins Aus zu manövrieren, schon weitestgehend aufgegangen und es ging nur noch darum, den Rest aufzusaugen. Koalition kann man das wohl kaum nennen. In NRW ist derzeit eine SPD-Frau Staatssekretärin im Finanzministerium.
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Tim Spier
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 01. Januar 2010 - 19:17 Uhr:   

@Juwie: Das Bayern-Ergebnis war ein Tippfehler, den ich bereits vor ein paar Tagen entdeckt habe. Es handelt sich natürlich um eine reguläre Wahl, die leider in eine falsche Zeile gerutscht war. Aber vielen Dank. Für Bayern fehlt mir daher nichts mehr, aber die Online-Bibliographie sieht sehr interessant aus. Ich wünschte nur, dass es soetwas auch für alle anderen Landtagen gäbe.

Beste Grüße und herzlichen Glückwunsch zur Professur!
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 01. Januar 2010 - 21:32 Uhr:   

Eine Staatssekretärin in NRW hat allerdings einen ganz anderen Status als in Bayern.
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Christian Schmidt
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 04. Mai 2010 - 16:09 Uhr:   

Tim,

Wird daraus eine Veroeffentlichung? Wuerde mich naemlich interressieren.

Beste Gruesse!
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Tim Spier
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 04. Mai 2010 - 18:08 Uhr:   

Der auf den Daten basierende Aufsatz erscheint demnächst. Hier die entsprechenden Angaben:

Spier, Tim (2010): Das Ende der Lagerpolarisierung? Lagerübergreifende Koalitionen in den deutschen Bundesländern 1949-2009, in: Korte, Karl-Rudolf (Hrsg.), Die Bundestagswahl 2009. Analysen der Wahl-, Parteien-, Kommunikations- und Regierungsforschung, Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften, S. 296-317.

Vielen Dank noch einmal für die guten Recherchetipps!

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