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Falschauszählungen, Überprüfung der W...

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Kevin Matthes
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 02. Oktober 2009 - 20:45 Uhr:   

Die Stimmen werden am Wahlabend ausgezählt und ein Ergebnis ermittelt. Werden die Stimmen eigentlich zur Sicherheit noch einmal nachgezählt? Je mehr Wahlergebnisse einzelner Stimmbezirke man sich anschaut, desto mehr Fehler fallen einem auf. Wer korrigiert die ganzen Fehler eigentlich? Machen die zuständigen Stellen das von sich aus oder muss der Bürger sich dort melden, damit was geschieht? Oder ist das allen egal und die falschen Wahlergebnisse bleiben einfach stehen? Das sind ja teilweise schon haarsträubende Fehler. Ich hätte nicht gedacht, dass da teilweise so oberflächlich gearbeitet wird.
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Kalle
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 03. Oktober 2009 - 12:53 Uhr:   

Gute Fragen. Außerdem: ist die Nachzählung auch öffentlich? Werden die Stimmen zwischendurch weggeschlossen (wie? wo?)? Also wenn jemand die Wahlen fälschen will, dann würde er die vermutlich nicht am Wahltag machen (unter den Augen von Wählern, Beobachtern, verschiedenen Wahlhelfern - und nur in einem Stimmlokal mit ein paar hundert Stimmen), sondern bei den Nachzählungen (wo u.u. alle Stimmen eines Wahlkreises über Nacht unbeobachtet in einem Keller rumliegen - oder wie läuft das da?).
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Kevin Matthes
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 03. Oktober 2009 - 15:33 Uhr:   

@Kallo,

Von Wahlen fälschen kann wohl nicht die Rede sein. Solche Vermutungen halte ich für völlig abwegig. Mir ist es auch relativ egal ob eine Nachzählung öffentlich ist oder nicht. Mir ist nur wichtig, dass die Stimmen ein zweitesmal gezählt werden. Es passieren in der Hektik am Wahlabend beim Auszählen einfach zuviele Fehler. Da werden die Stimmen von Partei A mal schnell Partei B zugeschlagen usw.
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Wilko Zicht
Moderator
Veröffentlicht am Samstag, 03. Oktober 2009 - 15:53 Uhr:   

Die am Wahlabend ermittelten Ergebnisse werden von den Wahlämtern überprüft. Allerdings nicht, indem man alle Stimmen nochmal auszählt, sondern indem man Wahlniederschrift und Schnellmeldung überprüft. Nur wenn sich daraus Unstimmigkeiten ergeben, werden die Stimmzettel erneut ausgezählt, allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Dies halte ich für einen Vertsoß gegen die Öffentlichkeit der Wahl, das Bundesverfassungsgericht hat das aber im Urteil über unsere Wahlprüfungsbeschwerden zum negativen Stimmgewicht abgesegnet.

Die von den Wahlämtern vorgenommenen Korrekturen am Wahlergebnis werden dann von den Kreiswahlausschüssen beschlossen. Da ich Mitglied des Kreiswahlausschusses für die beiden Bremer Wahlkreise 55 und 56 bin, werde ich einen Teil meines Wochenendes damit verbringen, die Ergebnisse der einzelnen Wahlbezirke inkl. der vom Wahlamt vorgeschlagenen Korrekturen durch Vergleich mit den Ergebnissen der Bundestagswahl 2005 und der Europawahl 2009 auf Plausibilität zu überprüfen. Kommt es da zu signifikanten trendwidrigen Abweichungen, beantrage ich in der Sitzung am Montag für die betroffenen Wahlbezirke eine Nachzählung. Jedenfalls soweit die SPD betroffen ist, bei der sowohl bei der Ober- als auch bei der Unterverteilung ein Sitz heftig wackelt.

Laut der Vorlage des Bremer Wahlamts wurden im Wahlkreis 55 in 36 von 255 Wahlbezirken Nachzählungen durchgeführt, im Wahlkreis 56 in 39 von 256 Wahlbezirken.
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Kalle
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 03. Oktober 2009 - 22:45 Uhr:   

@Kevin Matthes:

Ich habe nicht behauptet, daß gefälscht wird. Ich habe nur gesagt: wenn man fälschen würde, dann so. Ich jedenfalls würde, im Gegensatz zu Ihnen, der öffentlichen Orginalauszählung unter den Augen etlicher Wahlhelfer eher trauen als der Nachzählung von einem Haufen Zettel, die für niemanden nachprüfbar angeblich die Orginalstimmzettel sind, die nach zwei Wochen nochmal aus irgendeinem Keller hervorgekramt werden. Das Bundesverfassungsgericht widerspricht sich hier doch selbst: Wahlcomputer sind wegen der Nichtöffentlichkeit der Auszählung nicht ok, Nachzählungen (und Briefwahl - ein weiteres Ärgernis, das immer mehr außer Kontrolle gerät) aber schon?
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Kevin Matthes
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 06. Oktober 2009 - 23:24 Uhr:   

Ich hatte mich an die Stadt Düsseldorf gewandt. Es ging um die Ergebnisse in zwei Briefwahlbezirken. Beide Briefbezirke decken exakt den gleichen Stadtteil ab. Das waren die Ergebnisse der beiden Briefwahlbezirke:

Briefwahlbezirk 3290:

Erststimmen / Zweitstimmen

SPD 365 / 273
CDU 553 / 434
FDP 165 / 323
Grüne 228 / 248
Linke 72 / 81
NPD 10 / 15
Tierschutzpartei - / 7
Familie - / 1
REP - / 6
Volksabstimmung - / 1
MLPD 5 / 2
PSG - / 1
Zentrum - / -
BÜSO - / -
DVU - / 1
ödp - / 1
Piraten - / -
RRP - / 2
Rentner - / 4



Briefwahlbezirk 3291:

Erststimmen / Zweitstimmen

SPD 331 / 242
CDU 508 / 428
FDP 157 / 269
Grüne 219 / 231
Linke 73 / 87
NPD 8 / 3
Tierschutzpartei - / 6
Familie - / -
REP - / 6
Volksabstimmung - / -
MLPD 1 / -
PSG - / 2
Zentrum - / 3
BÜSO - / -
DVU - / -
ödp - / -
Piraten - / 15
RRP - / 1
Rentner - / 4


Meiner Meinung nach ist es offensichtlich, dass die 0 Stimmen für die Piratenpartei im Briefwahlbezirk 3291 falsch sein müssen. Die Wahrscheinlichkeit, dass in der einen Urne 15 Piratenstimmen, in der anderen aber keine einzige gewesen sein soll, ist so dermaßen gering, dass das Ergebnis meiner Meinung nach nicht stimmen kann. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Stimmen bei der NPD gelandet sind.

Nun habe ich Antwort von der Stadt Düsseldorf bekommen:

"Eine Durchsicht der Wahlniederschrift
und der Schnellmeldung des Briefwahlbezirkes 3290 gibt mir keinen Anlass
zu Bedenken. Der Kreiswahlausschuss hat am 30.9.2009 das Endergebnis
festgestellt."

Wie dumm müssen die denn da sein? Denen muss doch aufgefallen sein, dass da etwas nicht stimmen kann.

Kann man denen irgendwie ans Bein pinkeln? ;-)
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Wilko Zicht
Moderator
Veröffentlicht am Dienstag, 06. Oktober 2009 - 23:53 Uhr:   

@Kevin: Auch in Bremen vertritt das Wahlamt die Meinung, man solle nur dann nachzählen, wenn sich Unstimmigkeiten aus Wahlniederschrift und Schnellmeldung ergäben, nicht aber bei aus anderen Gründen unplausiblen Ergebnissen. Da hilft erstmal nur, im Kreiswahlausschuss eine Mehrheit der Mitglieder zu überzeugen, um gegen die Stimme des Wahlleiters eine Nachzählung durchzusetzen. Das ist natürlich schwer möglich, wenn man kein Mitglied des Ausschusses ist. Ansonsten hilft nur ein Wahleinspruch beim Deutschen Bundestag. Der hat aber nur Aussicht auf Erfolg, wenn du eine mögliche Mandattsrelevanz nachweisen kannst, was sicher nicht der Fall ist.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 07. Oktober 2009 - 00:02 Uhr:   

Die Wahrscheinlichkeit ist 0,003% (plus das Gleiche für den gegenläufigen Fall); u.U. aber höher, wenn die Briefwahlbezirke chronologisch sortiert sind und man einen Anstieg der Wähler bei den Piraten unterstellt. Dass über alle Wahlbezirke und Parteien so ein Fall vorkommt, ist deutlich wahrscheinlicher.

Aber so ein Fall sollte heutzutage eigentlich ohne Nachzählung nicht durch die Plausibiltätsprüfungen kommen.

Wenn du die Wahl anfichst, werden sie wohl doch noch nachzählen müssen, auch wenn keine Mandatsrelevanz gegeben ist. Wobei ein solcher Fehler auch Zweifel am restlichen Ergebnis bedingt und bei der knappen zu erwartenden Sitzverteilung dann sogar mandatsrelevant sein könnte.
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nowhereman
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 09. Oktober 2009 - 17:14 Uhr:   

Kann der knapp unterlegene Kandidat (hilfsweise seine Partei) bei der Erststimme verlangen, dass
der ganze WK nochmals ausgezählt wird?

Aus meiner Schulzeit kenne ich oberflächlich dieses Beisiel: Hessen,Kreis Bergstraße
SPD-Kandidat 13 Stimmen mehr als CDU-Kandidat,
entweder 1969 oder 1972.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 09. Oktober 2009 - 17:39 Uhr:   

@nowhereman
Es waren 16 Stimmen Vorsprung 1969. Es fällt auf, daß bei extrem knappen Ergebnissen meist der SPD-Kandidat der Gewinner war bei Bundestagswahlen. Den Losentscheid 1975 in Wuppertal IV (Landtagswahl) gewann allerdings der CDU-Bewerber.

Ein Bewerber kann keine generelle Neuzählung veranlassen.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. September 2010 - 07:49 Uhr:   

Es gibt Hunderte von Wahlbezirken, bei denen das Ergebnis für die Piraten zumindest bei oberflächlicher Betrachtung unplausibel ist. Etliche davon werden trotzdem stimmen, aber von einigen Dutzend falschen würd ich mindestens ausgehn.

So gut wie sicher falsch sind z.B. die 14 Stimmen für BüSo in Mülheim 193 bei 0 Stimmen für die Piraten. In Essen 9051 und Mühlhausen 11 hat die DVU 14 bzw. 17 Stimmen bei 0 bzw. 1 im vermutlich deckungsgleichen Briefwahlbezirk und die Piraten 0. In Marktheidenfeld 13 mag die 1 Stimme für die Piraten stimmen, aber die 54 für die Tierschutzpartei (25%, knapp hinter der CSU mit 29% und weit vor der SPD mit 13%) glaub ich nicht ohne Weiteres. In Hamburg 218080 gibt es bei 415 Wählern keine einzige Stimme für eine kleinere Partei.

Bei Urnenwahlbezirken ist es außer in ganz krassen Fällen schwierig, einen eventuellen Fehler genau zu orten, aber die Fälle mit null oder sehr wenigen Stimmen sind auch in den Städten (außerhalb Sachsens) so häufig, dass man das kaum mit Zufällen erklären kann.

In NRW sind nach einem Wahleinspruch der Piratenpartei in etlichen Wahlbezirken Nachzählungen durchgeführt worden. In 13 Wahlbezirken sind die Stimmen der Piraten der PARTEI zugerechnet worden. Dazu kommen noch einige weitere Wahlbezirke, in denen der Fehler bereits im Endergebnis korrigiert worden ist.

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMV15/45

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