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Wahlergebnis Stichwahl Ukraine

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Görd
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. November 2004 - 09:51 Uhr:   

Hi,

die Präsidentschaftswahl in der Ukraine ist ja in aller Munde. Ich hätte da aber einige Fragen.

Auf Janukowitsch entfielen der Wahlkommission zufolge 49,46 Prozent der Stimmen. Juschtschenko kam demnach auf 46,61 Prozent. Was ist aber mit den anderen 3,93%? Es handelte sich doch um eine Stichwahl, also nur zwei Kandidaten, oder? Hat da jemand nähere Informationen und kann vielleicht auch regionale Ergebnisse liefern. Mich würde vor allem die Wahlbeteiligung interessieren, die ja laut Medienberichten Diskussionen über eine womögliche Wahlfälschung zu lassen.
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zigzag
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. November 2004 - 14:48 Uhr:   

2.31% haben gegen alle gestimmt, der Rest wahrscheinlich üngültig.

Alle Ergebnisse (auch regionale) gibt es bei der Wahlkommission:
http://gu-www.cvk.gov.ua/wp0011e (englisch)

Allgemeine News zur Wahl in englisch (regierungskritisch, pro-Opposition)
http://eng.maidanua.org/

Ergebisse auf ukrainisch, aber dafür mit Karten und in ragionen Unterteilt (auch die Wahlbeteiligung. Die Seite baut sich bei mir gerade nicht komplett auf, einfach auf die vier Wörter hinter "2 TYP" klicken.
Das 1. ist glaube ich das Endergebnis, das 2. der Exit-poll, und das 3. die Wahlbeteiligung.
Auf dem 4. das selbe für die erste Wahlrunde:
http://uv2.ukranews.com/p4/2_1.html
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zigzag
Veröffentlicht am Donnerstag, 25. November 2004 - 14:50 Uhr:   

PS: wer die Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Freitag, 26. November 2004 - 11:42 Uhr:   

Die Zahlen sind teilweise tatsächlich dubios, vor allem in der Region Donezk: 96,20% der Stimmen für Janukowitsch bei 96,65% Wahlbeteiligung (Ukraine insgesamt 80,85%), da kann es nicht mit rechten Dingen zugegangen sein. Auch Juschtschenko hat in drei Regionen über 90% (91,8-93,5%), aber die Beteiligung ist ist dort wesentlich niedriger (82,4-86,6%).
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Kai
Veröffentlicht am Freitag, 26. November 2004 - 16:40 Uhr:   

@Thomas Frings:

Alleine auf die Wahlbeteiligung in der Ostukraine zur Begründung der Zweifel zu rekurrieren, reicht nicht aus. In Österreich bspw., das unzweifelhaft demokratische Wahlen durchführt, gibt es einzelne Gemeinden, die traditionell Wahlbeteiligungen knapp unter und teilweise sogar über 100 % aufweisen. Der Grund hierfür sind in Österreich sog. Wahlkarten, mittels derer die Bürger in jeder beliebigen Gemeinde abstimmen können (als Ersatz für die grds. nicht vorgesehene Briefwahl). Soweit ich es mitbekommen habe, hat die Ukraine mit Abwesenheitsbescheinigungen ein ähnliches System. Im Zusammenhang mit der beobachteten Vielzahl von regierungstreuen Wählern, die in die Ostukraine zur Stimmabgabe verbracht wurden, ist ein solches Ergebnis durchaus plausibel. Offenbar falsch wird es erst nach der Feststellung, dass diese Abwesenheitsbescheinigungen zum Teil ohne Austragung aus den heimatlichen Wählerverzeichnissen ausgestellt wurden. Ob und inwieweit das der Fall ist, muss die Überprüfung im Einzelnen noch zeigen, auch wenn die OSZE-Wahlbeobachter entsprechende Hinweise feststellen konnten.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Freitag, 26. November 2004 - 17:34 Uhr:   

93% der Wahlberechtigten hinter sich zu bekommen, das geht vielleicht in einem Ort aber nicht einem größeren Gebiet, in der Region Donezk wurden immerhin rund 12% aller Stimmen landesweit abgegeben.
Natürlich kann man Wahlmanipulationen nur sehr begrenzt an regionalen WAhlergebnissen festmachen.
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Freitag, 26. November 2004 - 21:03 Uhr:   

Zumindest die extreme Spaltung der Ukraine ist dadurch zu erklären, dass es auch darum ging, ob sich die Ukraine der EU annähert oder sich zu Russland orientiert. Das ist eben auch eine Frage, welche Grenze relativ offen ist und welche die 'Außengrenze' darstellt - und kein Landesteil will unbedingt an der 'Außengrenze' leben.

Wer auch immer am Ende Präsident wird (ich glaube, Juschtschenko hätte eine faire Wahl gewonnen), muss die Sorgen des ihm abgeneigten Landesteils sehr ernst nehmen.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Dezember 2004 - 19:06 Uhr:   

Wie waren denn eigentlich die Ergebnisse des ersten Wahlgangs?

Eben wird ja diskutiert, ob die komplette Wahl wiederholt werden soll (würde sehr aufwendig sein) oder nur die Stichwahl (das ginge in den nächsten zwei/drei Wochen).

Da wäre es schon interessant, ob einer der anderen Kandidaten im ersten Wahlgang knapp dran war oder ob die beiden Spitzenreiter so deutlich vorne lagen, daß selbst mögliche Wahlfälschungen nicht viel geändert hätten.
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Dezember 2004 - 19:27 Uhr:   

Janukovitsch und Juschtschenko lagen beide etwa bei je 40%, zwei weitere etwa bei je 5% (die beiden heißen Morov und Simonenko, wenn ich das korrekt decodiert habe). Dann gab es noch eine Frau (Vitrenko?) mit 1,5% und noch 19 andere mit je unter 1% Stimmen. (Quelle: obiger Link von zigzag)
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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Dezember 2004 - 20:52 Uhr:   

Simonenko ist korrekt, die beiden anderen würde ich als Moros und Bitrenko lesen (aber die heute verwendete Transkription ist IMHO etwas anders).
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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Dezember 2004 - 20:53 Uhr:   

Sorry, Witrenko ist auch richtig.
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zigzag
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Dezember 2004 - 22:08 Uhr:   

Damit die Verwirrung komplett ist hier die Ergebnisse mit englischer Schreibweise:

Yushchenko - 39,87%
Yanukovych - 39,32%
Moroz - 5,81%
Symonenko - 4,97%
Vitrenko - 1,53%
Kinakh - 0,93%

Wie ist die Übersetzung der Vornamen ins Deutsche eigentlich korrekt?
Wiktor (Spiegel-Online, Wikipedia,...) oder
Viktor (Yahoo,...)

Ich hab gerade mal bei der Google-News-Suche getestet:
8420 x Viktor und nur
302 x Wiktor, das ist wohl eindeutig!
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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Dezember 2004 - 22:58 Uhr:   

Im Duden steht als ("aussprachennahe") Transkription W(iktor), so wie man es zumindest in der DDR im Russischunterricht gelernt hat (und wie es sich bei "(Gorbatscho)w" - wohl auch wegen der Getränkemarke - durchgesetzt hat), V aber als Transliteration nach DIN 1460, die sicherlich auf der ISO-Transliteration beruht.

Eine gute Zusammenfassung dazu habe ich bei Wikipedia gefunden.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Freitag, 03. Dezember 2004 - 09:42 Uhr:   

Danke für die Auskünfte.

Selbst wenn auch beim ersten Wahlgang wohl nicht alles 100% korrekt gewesen sein muß - die Abstände sind viel deutlicher, als ich erwartet hätte.
Und damit ist eigentlich klar, daß nur die Stichwahl wiederholt werden sollte.
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Salz
Veröffentlicht am Freitag, 03. Dezember 2004 - 11:24 Uhr:   

Naja, wenn es nur darum ginge beim nächsten Versuch besser auf Mehrfachstimmabgaben u.ä. acht zu geben wohl schon, aber wie ich das mitbekommen habe fordern die Juschtschenkoanhänger ja auch ein neues Wahlrecht (wohl nur ohne Stimmabgabe in anderen als dem eigenen Wahlkreis aber immerhin) und vor allem eine gerechtere Aufteilung der Medienberichterstattung (die sie inzwischen aber wohl auch ohne absichtliches Zutun der Regierung schon haben). Und bei so tiefgreifend veränderten Voraussetzungen bestände dann ja wohl doch die (zumindest theoretische) Möglichkeit, daß ein anderer Kandidat in die Stichwahl käme oder sich überhaupt erst für eine Teilname an der Wahl entschiede.
Und insbesondere bei der Medienberichterstattung hieße Gerechtigkeit ja eigentlich gleiche Chancen für alle und nicht nur, daß neben denen, die an der Macht sind und deren Anhänger auf den Bodenschätzen wohnen auch noch die ins Fernsehen kommen, deren Anhänger in der Hauptstadt wohnen und die Regierungsgebäude belagern können.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Freitag, 03. Dezember 2004 - 12:33 Uhr:   

"Und damit ist eigentlich klar, daß nur die Stichwahl wiederholt werden sollte."

Natürlich, die Forderung nach kompletter Neuwahl von Putin, Kutschma&Co. ist bloß der offenkundige Versuch, Zeit zu schinden und die Angelegenheit auszusitzen in der Hoffnung, daß den Demonstranten bis dahin die Puste ausgeht. Das darf die Opposition auf gar keinen Fall zulassen.
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Florian
Veröffentlicht am Samstag, 04. Dezember 2004 - 09:51 Uhr:   

Ich muss gestehen, dass ich die aktuellen Vorgänge in der Ukraine nicht ganz so genau verfolgt habe.
Daher einmal eine ganz dumme Frage:

Ist es denn wirklich erwiesenermaßen so, dass die Wahl zu Gunsten des Amtsinhabers getürkt wurde? (Ist mein Eindruck also falsch, dass man v.a. auch die Abweichung von Wahlergebnis zu Umfrageergebnissen vor der Wahl als Indiz für Mauscheleien nimmt?).
Falls ja, ist eine Wahlwiederholung natürlich notwendig.
Falls dies aber nicht erwiesen ist, wäre eine Wiederholung nach meinem Geschmack schlechter politischer Stil. Wenn die Wahl auch noch so knapp ausfällt, muss man das als unterlegene Partei einfach akzeptieren.
Wo kämen wir denn hin, wenn Anhänger der unterlegenen Partei (die in der Hauptstadt zufälligerweise die Mehrheit stellen) einfach per Massendemonstration so lange Wahlwiederholungen fordern, bis ein ihnen genehmes Ergebnis herauskommt?
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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Samstag, 04. Dezember 2004 - 12:32 Uhr:   

@Florian

"Ist es denn wirklich erwiesenermaßen so, dass die Wahl zu Gunsten des Amtsinhabers getürkt wurde?"

Das ist für eine Wahlwiederholung nicht nötig. Zumindest ein Mitglied der Wahlkommission (Andrej Magera) sprach von Einschüchterungen und Unregelmäßigkeiten im Westteil der Ukraine, etwa aufgefundenen Stimmzetteln mit echten Sicherheitsmerkmalen, aber ohne aufgedruckte Nummern.

Auch in Deutschland hätten bei Indizien für Unregelmäßigkeiten, die für den Ausgang der Wahl erheblich gewesen sein könnten, die Wahlen wiederholt werden müssen (gab es auch schon).

"Wenn die Wahl auch noch so knapp ausfällt, muss man das als unterlegene Partei einfach akzeptieren."

Volle Zustimmung, wenn es keine Hinweise auf Unregelmäßigkeiten gibt.

Eine Lehre aus den Ereignissen in der Ukraine (wie auch 2000 in den Vereinigten Staaten) könnte aber auch Deutschland ziehen: Das Verfahren der Wahlprüfung muss zeitlich unbedingt gestrafft und der Verfahrensablauf geändert werden. Selbst wenn über die Folgen von Verstößen gegen das Bundeswahlgesetz vom neugewählten Bundestag entschieden werden kann (also von der dann bestehenden Mandatsmehrheit - was schon allein problematisch ist), es gibt genug wahrscheinliche Szenarien bei einem knappen Wahlergebnis, in denen sich etwa durch Nachwahl oder Wahlwiederholung schon in zwei Wahlkreisen, die - durch Verzerrungseffekte neuer möglicher Überhangmandate verstärkt - die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag entscheidend ändern können (sogar ohne, dass sich die Zweitstimmenverhältnisse zwischen eventuellen "Lagern" ändern müssen). Eine zwar mögliche, folgende Wahlprüfung durch das Bundesverfassungsgericht ist durch die Verfahrensdauer in der Praxis faktisch wirkungslos. Dass dann die unterlegene Seite das Ergebnis anerkennt, ist ja nur ein frommer Wunsch, wie man ja schon an dem Streit nach der Wahl 2002 erkennen konnte. Ich sehe da aber keine Einsicht bei den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesverfassungsgericht, beispielsweise wenn eine Wahlprüfungsbeschwerde erst zwei Jahre (!) nach der Bundestagswahl ein Aktenzeichen beim Bundesverfassungsgericht erhält und man erst Nachhaken muss, um die fristgemäße Erhebung der Beschwerde vom Gericht bestätigt zu bekommen.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Samstag, 04. Dezember 2004 - 17:44 Uhr:   

Es ist aber bei rund 600 Sitzen wenig wahrscheinlich, daß die Regierungsmehrheit an ein oder zwei Sitzen hängt. Im Regierungsalltag reichen zwei Sitze Mehrheit vermutlich, aber die Wahl des Bundeskanzlers ist so kaum möglich, bisher bekamen die Kanzler mit einer Ausnahme immer weniger Stimmen als die Regierungsparteien Sitze hatten. Ohne Übehangmandate hätte es 1994 sehr wahrscheinlich eine große Koalition oder Neuwahlen geben müssen.
Und wenn es tatsächlich an einem Sitz hängen sollte, ist der öffentliche Druck vermutlich so groß, daß Einsprüche schneller behandelt werden. Die üblichen Einsprüche werden dagegen von der Öffentlichkeit sehr wenig bis gar nicht beachtet, da kann man schludern.
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Stina
Veröffentlicht am Donnerstag, 09. Dezember 2004 - 15:16 Uhr:   

Das hört sich hier ja richtig gebildet an...Ich muss ein Referat über dieses Thema halten und da stehen noch zwei Fragen offen.Könntet ihr mir sagen was genau am Wahlgesetz und an der Verfassung geändert wurde und was das für Vor- und Nachteile hat?!

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