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Olaf Neubauer
| Veröffentlicht am Dienstag, 13. Juli 2004 - 13:09 Uhr: | |
Ein Einzelkandidat in unserer Nachbargemeinde bekam Anhand der Wählerstimmen prinzipiell zwei Sitze im Rat. Da er natürlich nur in einer Person antreten kann, soll er nun 2 Stimmen haben. Habe von einem ähnlichen Fall noch nie gehört. Geht so etwas? Was wäre, wenn eine gössere Partei einen Sitz nicht mehr auffüllen könnte, hätten die anderen dann z.B. 1,16666.. Stimmen? Ist nicht vorstellbar. |
Wilko Zicht
| Veröffentlicht am Dienstag, 13. Juli 2004 - 13:18 Uhr: | |
Daß Einzelkandidaten bei einer Gemeinderatswahl rechnerisch mehrere Sitze gewinnen, kommt recht häufig vor. Allerdings hat der Abgeordnete dann natürlich trotzdem nur einfaches Stimmrecht. Die übrigen Sitze verfallen. So ist das jedenfalls in den mir bekannten Kommunalwahlgesetzen geregelt. Um welches Bundesland geht's da denn? |
Olaf Neubauer
| Veröffentlicht am Dienstag, 13. Juli 2004 - 13:25 Uhr: | |
Sachsen-Anhalt. Landkreis Aschersleben-Stassfurt. |
Wilko Zicht
| Veröffentlicht am Dienstag, 13. Juli 2004 - 13:36 Uhr: | |
Dann ergibt es sich aus § 39 Abs. 7 des Kommunalwahlgesetzes von Sachsen-Anhalt: "Ergibt die Berechnung nach den Absätzen 2 bis 4 mehr Sitze für einen Wahlvorschlag als Bewerber auf ihm vorhanden sind, so bleiben die übrigen Sitze bis zum Ablauf der Wahlperiode oder bis zu einer Ergänzungswahl gemäß § 49 unbesetzt." Diese Regelung wird zwar für den Fall, daß das Wahlgebiet in mehrere Wahlbereiche aufgeteilt ist, nicht ausdrücklich wiederholt, wird aber auch hier analog gelten. |
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