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Die 18 Uhr-Prognose muss verboten wer...

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Archiv bis 20. September 2002Cram20 20.09.02, 11:54h 
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Moersberg
Veröffentlicht am Freitag, 20. September 2002 - 20:02 Uhr:   

These: Die 18-Uhr-Prognose wird dieses Mal stärker danebenliegen als sonst. Denn der hohe Briefwähleranteil fließt in diese Prognose nicht ein. Nur wenn die Präferenzen der Briefwähler sich nicht ändern bzw. der Briefwähleranteil je Partei glaich bleibt, stimmt auch die Prognose.
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2002 - 00:16 Uhr:   

@Moersberg: Ich denke schon, daß der höhere Briefwähleranteil von den Instituten berücksichtigt werden wird. Die diesbezügliche "Gewichtung" der Nachwahlumfragen wird halt einfach dementsprechend gestärkt. Trotzdem sinkt natürlich die Zuverlässigkeit der Prognose, weil der Anteil der Stimmen, die quasi geschätzt werden müssen, höher ist als normalerweise.
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Michael
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2002 - 08:13 Uhr:   

Gibt es Erkenntnisse darüber, welche Partei überproportional durch Briefwähler gewählt werden?
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Michail
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2002 - 11:16 Uhr:   

Ich glaube, in der Vergangenheit hat eher die Union
von Briefwählern profitiert - diesmal könnte es allerdings
anders sein, weil zu der Zeit, als die Briefwahlscheine
abgeschickt wurden - falls noch nicht geschehen,
Schröder ja einen ziemlichen Aufwärtstrend hatte.

Aber für gewöhnlich profitiert eher die Union von Briefwahlstimmen.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Samstag, 21. September 2002 - 11:36 Uhr:   

Bisher hat die SPD bei Briefwählern durchweg deutlich schlechter abgeschnitten als bei Urnenwählern, CDU/CSU, FDP und Grüne besser.
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Horst Rodenberg
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 23. September 2013 - 09:44 Uhr:   

Ich meine alle Hochrechnungen 3 Monate vor der Wahl sollten verboten werden.
Viele Wähler lassen sich durch die Tendenzen beeinflussen und gehen erst gar nicht zur Wahl, nach dem Motto lohnt sich nicht. Oder, und das ist wirklich bedenklich, wählen so, dass sie auf jeden Fall zu den Gewinnern gehören. Man sollte es nicht glauben, habe ich vor der Wahl öfters gehört.
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Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 23. September 2013 - 10:35 Uhr:   

Hochrechnungen gibt es aus logischen Gründen nur am Wahltag.
Umfragen wird man kaum verbieten können.
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El Tres
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 23. September 2013 - 11:40 Uhr:   

Umfragen kann man nicht verbieten, aber durchaus deren Veröffentlichung. Die Veröffentlichung von Exit-Polls am Wahltag vor 18 Uhr ist ja auch verboten. In anderen Ländern ist das Verbot der Veröffentlichung auch üblich: z.B. in Luxemburg wird in einem Monat gewählt und es dürfen seit dieser Woche keine Umfragen mehr veröffentlicht werden.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 23. September 2013 - 11:51 Uhr:   

Umfragen kann man eher verbieten als deren Veröffentlichung. Wahrscheinlich würden nichtmal die Chinesen die Veröffentlichung deutscher Umfragen zensieren.
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El Tres
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 25. September 2013 - 09:06 Uhr:   

Bis auf einen Fall wurde die 18 Uhr-Prognose diesmal ja zumindest bis 18 Uhr geheimgehalten. Ein Verbot ist also schon möglich.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 25. September 2013 - 14:08 Uhr:   

Es hat mindestens 2 unabhängige Fälle gegeben, die als "Veröffentlichung" qualifiziert worden sind. Und als "geheim halten" würd ich das auf keinen Fall bezeichnen. Der Kreis derer, die sie (bzw. genauer die 16- oder 17-Uhr-Prognose) vorzeitig kennen (oder jedenfalls Zugriff darauf haben), dürfte locker in die Tausende gehn.
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Christian Haake
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. September 2013 - 14:42 Uhr:   

Ich bin gespannt, wie stark diese Veröffentlicher dieses Jahr bestraft werden. Der Bundeswahlleiter hat ja extra, mit Strafandrohung, auf das Verbot hingewiesen.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. September 2013 - 14:49 Uhr:   

Warum sollte man die Prognose verbieten?
Die Datenerhebung ist legal und sollte das auch bleiben, ihre Veröffentlichung nach 18h ist auch unproblematisch. Die Veröffentlichung davor ist verboten - und es ist eher die Frage, ob auch entsprechend hart genug geahndet wird.
Ggf. wäre zu prüfen, ob das "weiterkommunizieren" geahndet werden sollte. Würde etwa ein Sascha Lobo vor 18h twittern, welches Lokalblatt Exit-Polls geleakt hat, ohne die Zahlen selbst zu nennen, würde er ja die Reichweite des Leaks vergrößern.
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Holger81
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. September 2013 - 19:06 Uhr:   

@RL: Welche 2 denn? Ich habe nur vom Nordkurier gelesen (laut SZ).


Ich würde prinzipiell sogar Prognosen vor 18 Uhr explizit erlauben. Der Wissensvorsprung "später" Wähler dadurch ist m.E. qualitativ der Gleiche wie der zwischen regulären Wählern und Briefwählern, die vor den letzten Umfragen wählen, und weniger gravierend als der bei Nachwahlen (wie 2005).

Es gäbe dadurch auch keine pauschale Motivation, möglichst spät wählen zu gehen: Man kann sich halt entscheiden, ob man lieber die Prognosen (und damit die späten Wähler) beeinflusst oder sich selbst von diesen (natürlich ungenauen) Prognosen beeinflussen lassen möchte; beides hat taktische Vorteile.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. September 2013 - 19:30 Uhr:   

Sind inzwischen 3 (zuzüglich Sekundärveröffentlichungen).

Das mit dem Beeinflussen der Prognosen ist schwierig. Da müsste man erstmal wissen, wo es Exitpolls gibt (und wahrscheinlich gibts nicht in jedem Wahlkreis welche). Ich hab noch nie welche live gesehn. Selbst an die Wahllokale mit repräsentativer Wahlstatistik kommt man meines Wissens nicht so leicht ran (das wär aber wohl ein Fall fürs Informationsfreiheitsgesetz).
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Martin Dauser
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. September 2013 - 21:03 Uhr:   

"Ich würde prinzipiell sogar Prognosen vor 18 Uhr explizit erlauben. Der Wissensvorsprung "später" Wähler dadurch ist m.E. qualitativ der Gleiche wie der zwischen regulären Wählern und Briefwählern, die vor den letzten Umfragen wählen, und weniger gravierend als der bei Nachwahlen (wie 2005)."

Das sehe ich anders. Wer von der Möglichkeit Gebrauch macht, vor dem Wahltag seine Stimme mittels Briefwahl abzugeben, dem ist zuzumuten, dass er in Sachen Information gegenüber Leute, die am Wahltag wählen gehen, benachteiligt ist. Der Zeitpunkt der Stimmabgabe am Wahltag sollte aber so wenig wie möglich relevant sein.

Diskutieren könnte man darüber, ob die Wasserstandsmeldungen bezüglich der Wahlbeteiligung, die am Wahltag regelmäßig in den Nachrichten kommen, auch in das Veröffentlichungsverbot bis 18.00 Uhr (oder besser: bis 18.15 Uhr) eingeschlossen werden. Denn auch Informationen über die Wahlbeteiligung erlaubt Rückschlüsse auf das Wahlverhalten und damit auf das Wahlergebnis.
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Holger81
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. September 2013 - 22:37 Uhr:   

Die hauptsächliche Benachteiligung besteht zurzeit aber gegenüber etwaigen Nachwahlen. Hätte es aktuell Nachwahlen in ein oder zwei bürgerlich geprägten Wahlkreis gegeben, hätte die FDP wahrscheinlich noch die 5% im Bund erreicht, durch 50% Leihstimmen dort. Das hat ja bei der BfB in Bremen auch schonmal "funktioniert".
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Christian Haake
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 27. September 2013 - 11:51 Uhr:   

Man stelle sich mal vor, 80% der Wähler am Wahltag wollen eine zu erwartende Prognose der Exit-Polls abwarten und gehen mit diesem Wissen gegen 17 Uhr ins Wahllokal...
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Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 27. September 2013 - 12:16 Uhr:   

Die Prognose richtet keinen Schaden an, da sie ohnehin fehlerhaft ist.
Zu ungenau, um einen echten Einfluß auszuüben.

Sie kann nur bei einem klaren Wahlausgang echte Hinweise geben, aber dann wird sie ohnehin obsolet.

Die ganze Diskussion nimmt an, die Prognosen wären zuverlässig. Aber das sind und waren sie nicht und werden sie auch absehbar nicht sein.
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Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 27. September 2013 - 12:32 Uhr:   

@ Holger :

Das deutsche Wahlrecht kennt keine Nachwahlen. Diskussion überflüssig.

@ Christian Haake:

Wenn ab 17 dann 80% abstimmen, beruhte die Prognose also auf den vorherigen 20%. Unwahrscheinlich, daß sie dann irgendwie den Wahlausgang abbildet.

Die Prognose geht also schief, und es besteht keine Gefahr einer Beeinflussung.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 27. September 2013 - 12:43 Uhr:   

@Christian Haake
Die öffentliche 17h-Prognose ist bereits verboten.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 27. September 2013 - 15:08 Uhr:   

@Ingo Zachos:

Die 18-Uhr-Prognose ist zumindest sehr viel genauer als alle vor der Wahl vorhandenen Informationen. In vielen zuvor völlig offenen Situationen reicht es für eine zu 99% sichere Entscheidung. Diesmal nicht, aber für viele Wähler (abhängig von deren Zielen) war es trotzdem eine wertvolle Entscheidungshilfe. Die 17-Uhr-Prognose ist noch etwas unsicherer, kann aber auch schon viel bringen (wobei man da momentan auch noch die Zuverlässigkeit der Quelle abschätzen muss).

Obsolet ist sie gerade bei einem klaren Wahlausgang nicht; es geht ja immernoch um die Anzahl der Sitze. Und dafür ist insbesondere das Wissen entscheidend, wer über die Sperrklausel kommt.

"Das deutsche Wahlrecht kennt keine Nachwahlen. Diskussion überflüssig."

Und die Sitzverteilung würfelt der Osterhase aus.
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Holger81
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 27. September 2013 - 16:27 Uhr:   

@Ingo Zachos:
"Das deutsche Wahlrecht kennt keine Nachwahlen. Diskussion überflüssig."

Wenn Sie das deutsche Wahlrecht nicht kennen, ist eine Diskussion wirklich überflüssig. Wo waren Sie 2005?
http://www.wahlrecht.de/news/2005/nachwahl-2005.htm
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Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 27. September 2013 - 22:22 Uhr:   

Das war eine gerichtlich angeordnete Wahlwiederholung, keine gesetzlich vorgesehene Nachwahl. Denn es wurde nicht mit völlig neuen Kandidaten und Listen neu gewählt, sondern eine ungültige Wahl wiederholt.

Die Wahlwiederholung der Kommunalwahlen in Dortmund war auch keine Nachwahl oder Neuwahl, selbst wenn unkundige Reporter das immer wieder kolportiert haben.

Ich weiß, das sieht so aus wie eine Nachwahl, ist aber keine. So wie ein nicht benutzter Stimmzettel in der unversiegelten Wahlurne nach der Wahl eben keine eindeutig ungültige Stimme ist, auch wenn Lokalreporter und viele, die eben nicht im Bild sind, das immer wieder von "in Urnen gefundenen nicht ausgezählten ungültigen Stimmzetteln" behaupten...
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 27. September 2013 - 22:50 Uhr:   

Vielleicht reden wir doch besser über den Osterhasen.
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Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 27. September 2013 - 23:25 Uhr:   

@ ratinger Linke:

Bei einer Fehlermarge von 1-2 Prozent kann man schon nicht sagen, ob es eine Partei mit tatsächlich 4 oder 6 Prozent geschafft hat. Die Marge bei der Prognose ist aber sogar noch höher.

Osterhase hin oder her. Für ein effektives taktisches Wahlverhalten bedeutet dieser Fehlerwert, daß es praktisch unmöglich ist, eine zuverlässige aber eben absolut notwendige Information zu erhalten.

Übrigens kommt erst mal der Weihnachtsmann. Der Wunschzettel eine Kindes ist dabei eine bessere Prognose als die Wahlprognosen der Fernsehanstalten.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 27. September 2013 - 23:56 Uhr:   

Bei den typischen Stichprobengrößen von Exitpolls sind 2 Sigma bei 5% unter 0.2 Prozentpunkten. Der Fehler wird da eh vom unsicheren Verhalten der Briefwähler dominiert, und dann kommt erst mangelnde Repräsentativität vor dem statistischen Fehler.

Als Wähler will ich es aber garnicht so genau wissen; wenn das Ergebnis genau bekannt ist, kann ich mir das Wählen in aller Regel eh sparen. Die 18-Uhr-Prognose ist ungefähr das Optimum, was man als Wähler kriegen kann: Genau genug, um auf fundierter Grundlage wählen zu können, aber unsicher genug, dass sich das Wählen noch rentiert.
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Arno Nymus
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 28. September 2013 - 03:38 Uhr:   

@Ingo Zachos:
Könnten Sie mir Ihre Aussage "Das deutsche Wahlrecht kennt keine Nachwahlen. Diskussion überflüssig." bitte im Kontext des §43 ("Nachwahl") des BWahlG (s. u.) erläutern? Vielen Dank.


quote:

§ 43 Nachwahl
(1) Eine Nachwahl findet statt,
1. wenn in einem Wahlkreis oder in einem Wahlbezirk die Wahl nicht durchgeführt worden ist,
2. wenn ein Wahlkreisbewerber nach der Zulassung des Kreiswahlvorschlages, aber noch vor der Wahl stirbt.

(2) Die Nachwahl soll im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 spätestens drei Wochen nach dem Tag der Hauptwahl stattfinden. Im Fall des Absatzes 1 Nr. 2 kann sie am Tag der Hauptwahl stattfinden; sie soll spätestens sechs Wochen nach dem Tag der Hauptwahl stattfinden. Den Tag der Nachwahl bestimmt der Landeswahlleiter.
(3) Die Nachwahl findet nach denselben Vorschriften und auf denselben Grundlagen wie die Hauptwahl statt.
(4) Im Fall einer Nachwahl ist das vorläufige Ergebnis der Hauptwahl unmittelbar im Anschluss an die Wahlhandlung der Hauptwahl auf der Grundlage der erfolgten Stimmabgaben zu ermitteln, festzustellen und bekannt zu geben.




Informationen, die Ihnen dabei nützlich sein dürften:
http://www.wahlrecht.de/news/2005/24.htm "Wahlkreis Dresden I darf am 18. September nicht mitwählen"
http://www.wahlrecht.de/news/2005/29.htm "Taktische Stimmabgabe im Wahlkreis Dresden I"
http://www.wahlrecht.de/news/2005/30.htm "Zur Nachwahl im Wahlkreis Dresden I"
http://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/ "Bundeswahlgesetz"

Freundliche Grüße,
Arno Nymus

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