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Umfragen für Sachsen-Anhalt!?

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David
Veröffentlicht am Sonntag, 14. Oktober 2001 - 05:06 Uhr:   

Hallo,

ich muss bedauerlicherweise feststellen das keinerlei Umfragen zur LTW in Sachsen-Anhalt am 21. April 2002 veröffentlicht werden.

Dabei ist z.B. vor etwas mehr als einem Monat eine Umfrage erschienen!

MfG
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Donnerstag, 18. Oktober 2001 - 16:49 Uhr:   

Es kommt immer mal wieder vor, daß wir eine Umfrage übersehen. Vor allem dann, wenn sie nur in der regionalen Presse veröffentlicht wurde. Die von Ihnen angesprochene Umfrage habe ich mittlerweile im Netz finden können und auf der Umfragenseite eingebaut.

Grundsätzlich bin ich immer dankbar für Hinweise auf Umfrageergebnisse.
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Simon
Veröffentlicht am Sonntag, 04. November 2001 - 01:28 Uhr:   

Hallo!
Emnid hat im Auftrag der Schweriner Volkszeitung Umfragen zur Landtagswahl in M.-V. durchgeführt.
Eine "normale" Sonntagsfrage und eine, welche Partei die Befragten wählen wurden wenn Schill in M.-V. antritt
Genaue zahlen konnte ich auf der Homepage der Zeitung (www.svz.de) leider nicht finden.

MfG
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Simon
Veröffentlicht am Sonntag, 04. November 2001 - 01:37 Uhr:   

Nachtrag!

Ich würde mich auch sehr für Umfragen innerhalb Europas, in Israel oder der USA freuen, besonders auf Umfragen aus Österreich!

Mfg
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Chris
Veröffentlicht am Freitag, 19. April 2002 - 14:43 Uhr:   

Ich glaube, daß ich noch eine gefunden habe, bei den Inlandsnachrichten von www.n24.de:

Demoskopen sehen den Wahlausgang noch völlig offen. Laut Forsa-Chef Manfred Güllner weiß die Hälfte der Wähler noch nicht, wen sie wählen wollen. Dies hänge damit zusammen, dass die Bevölkerung mit dem "Politikangebot" höchst unzufrieden sei. Die jüngste Forsa-Umfrage vom 8. bis 12. April sagt der SPD 24 Prozent der Stimmen voraus, der CDU 34 Prozent, der PDS 22 Prozent, der FDP 10 Prozent, den Grünen 2 Prozent und der Schill-Partei 6 Prozent.

Rot-Rot hätte hier keine Mehrheit.

MfG
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Markus
Veröffentlicht am Freitag, 19. April 2002 - 16:38 Uhr:   

Ja, das habe ich auch auf N24 gesehen. Damit könnte ein Bürgerblock aus CDU/FDP/PRO regieren. Das wäre gut für das Land, die Bewohner und auch für den Bund. Außerdem wäre das eine positive Aussage für die kommenden Bundestagswahlen.
Die Pseudo-Sozialdemokraten und die Altkommunisten müssen abgewählt werden.
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Chris
Veröffentlicht am Samstag, 20. April 2002 - 14:05 Uhr:   

Die CDU/CSU geführten Länder hätten die absolute Mehrheit im Bundesrat:

Absolute Mehrheit bei 35 Stimmen.

Baden-Württemberg 6
Bayern 6
Hessen 6
Sachsen 4
Thüringen 4
Saarland 3
Hamburg 3
und
Sachsen-Anhalt 4

Das wären 36 Stimmen.

Es hätte sicherlich größten bundespolitischen Einfluß, bei einem Wahlsieg Stoibers, ob die Union nur fast oder wirklich die abs. Mehrheit hätte. Mecklenburg-Vorpommern wählt zwar auch noch noch bis Oktober, aber dort wird sich wahrscheinlich nichts anderes als Rot-Rot ergeben.
Ich hoffe es wird in Sachsen-Anhalt entsprechend gewählt.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Samstag, 20. April 2002 - 14:44 Uhr:   

Dies wäre zwar richtig, aber die absolute Mehrheit im Bundesrat ist ja lediglich relevant bei nicht-zustimmungspflichtigen Gesetzen, gegen die der Bundesrat mit absoluter Mehrheit Einspruch erheben könnte. Dieser müsste dann von der absoluten Mehrheit der Mitglieder des Bundestages aufgehoben werden können. Im Falle von Gesetzen, bei denen sich CDU/CSU und FDP nicht einigen könnten (vgl. Zuwanderung) wäre es dann sowieso so, dass sich diese Länder der Stimme bei einem Einspruch enthalten würden; dieser wäre somit abgelehnt. Von bundespolitischer Relevanz wird die Geschichte erst dann, wenn die Länder aus Union und FDP eine Zweidrittelmehrheit bekämen, dann wären auch nicht-zustimmugspflichtige Gesetze de facto nicht mehr am Bundesrat vorbei in Gesetzesform zu bringen, da der Bundestag diese mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder zurückweisen müsste (mindestens jedoch der absoluten Mehrheit aller Mitglieder). Ändern würde sich vermutlich dann aber die Mehrheit im Vermittlungsausschuss, die an CDU/CSU/FDP ginge.
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anderer Chris
Veröffentlicht am Samstag, 20. April 2002 - 22:19 Uhr:   

An Chris: Hat Hessen nicht bloß 5 Stimmen im Bundesrat???
Den Beitrag von B. Nowack kapier ich nicht: Es ist doch schon relevant, wenn die unionsgeführten Länder eine Mehrheit im BR haben, denn dann wird es schwierig für die Gegenseite, zustimmungspflichtige Gesetze zu blockieren. Muss der Beitrag deshalb nicht so lauten: "....ist ja lediglich relevant bei ZUSTIMMUNGSPFLICHTIGEN Gesetzen, gegen die......"?????
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Chris
Veröffentlicht am Sonntag, 21. April 2002 - 02:01 Uhr:   

Stimmt! Hessen hat nur 5 Stimmen, dann wären es 35 Stimmen.
Ich verstehe den Zusammenhang zwischen Einwohnerzahl und Stimmen sowieso nicht ganz, NRW hat die gleiche Stimmenzahl wie Niedersachsen, aber mehr als doppelt so viele Einwohner. Ist das nicht unfair?! :-)
Würde man einem Land aber, pro eine Millionen Einwohner, eine Stimme zur Verfügung stellen, dann würden kleine Länder wie das Saarland wahrscheinlich nicht wahrgenommen werden.
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Karl
Veröffentlicht am Sonntag, 21. April 2002 - 08:58 Uhr:   

Letzteres ist richtig. Deshalb ist die Stimmenverteilung nach dem Grundgesetz auch wie folgt (man hätte bei den größeren Ländern natürlich auch andere Verteilungen wählen können):

Artikel 51

...

(2) Jedes Land hat mindestens drei Stimmen, Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohner haben vier, Länder mit mehr als sechs Millionen Einwohner fünf, Länder mit mehr als sieben Millionen Einwohnern sechs Stimmen.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Sonntag, 21. April 2002 - 09:38 Uhr:   

Nochmals zum Einspruchsrecht des Bundesrates, weil mein Beitrag offenbar missverstanden wurde. Art. 77 GG:
(1) Die Bundesgesetze werden vom Bundestage beschlossen. Sie sind nach ihrer Annahme durch den Präsidenten des Bundestages unverzüglich dem Bundesrate zuzuleiten.
(2) Der Bundesrat kann binnen drei Wochen nach Eingang des Gesetzesbeschlusses verlangen, daß ein aus Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates für die gemeinsame Beratung von Vorlagen gebildeter Ausschuß einberufen wird. Die Zusammensetzung und das Verfahren dieses Ausschusses regelt eine Geschäftsordnung, die vom Bundestag beschlossen wird und der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Die in diesen Ausschuß entsandten Mitglieder des Bundesrates sind nicht an Weisungen gebunden. Ist zu einem Gesetze die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, so können auch der Bundestag und die Bundesregierung die Einberufung verlangen. Schlägt der Ausschuß eine Änderung des Gesetzbeschlusses vor, so hat der Bundestag erneut Beschluß zu fassen [mit relativer Mehrheit; B. N.]

a) Soweit zu einem Gesetze die Zustimmung des Bundesrates nicht erforderlich ist, kann der Bundesrat, wenn das Verfahren nach Absatz 2 beendigt ist, gegen ein vom Bundestage beschlossenes Gesetz binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. Die Einspruchsfrist beginnt im Falle des Absatzes 2 letzter Satz mit dem Eingange des vom Bundestage erneut gefaßten Beschlusses, iin anderen Fällen mit dem Eingange der Mitteilung des Vorsitzenden des in Absatz 2 vorgesehenen Ausschusses, daß das Verfahren vor dem Ausschusse abgeschlossen ist.
(4) Wird der Einspruch mit derMehrheit [diese liegt bei zur Zeit 35 Stimmen; B. N.] der Stimmen des Bundesrates beschlossen, so kann der durch Beschuluß der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages zurückgewiesen werden [also absolute Mehrheit; B. N.] Hat der Bundesrat den Einspruch mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln seiner Stimmen beschlossen, so bedarf die Zurückweisung durch den Bundestag einer Mehrheit von zwei Dritteln, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages.[also: Zweidrittelmehrheit der anwesenden Bundestagsmitglieder, mindestens absolute Mehrheit aller Mitglieder des Bundestages; B.N.]
Zitatende.

Damit ist die Sache doch völlig eindeutig.

Relevant ist bei zustimmungspflichtigen Gesetzen, ob die Regierung im Bundesrat eine eigene Mehrheit von 35 Stimmen hat. Die Regierung Schröder verfügte darüber nur zwischen ihrem Amtsantritt am 27. Oktober 1998 und dem Amtsantritt der Regierung Koch in Hessen (Wahl 7. Februar 99). Danach hatte die Regierung keine Mehrheit im Bundesrat mehr (siehe Staatsbürgerschaftsrecht etc.). Hat die Opposition die absolute Mehrheit der Stimmen im Bundesrat, die bei 35 liegt, so kann sie zwar Einsprüche gegen nicht-zustimmungspflichtige Gesetze (vgl. oben, Art. 77, Abs. 2 GG) erheben, aber diese können von der absoluten Mehrheit der Mitglieder des Bundestages (also rot-grün) zurückgewiesen werden; es kommt also lediglich zu einer Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens; eine strukturelle Änderung ist damit nicht gegeben.
Anders sieht es aus, wenn die Opposition (was noch nie der Fall war, 1982 beinahe jedoch bei den Hessen-Wahlen erfolgt wäre, wenn die Regierung Schmidt-Genscher im Amt geblieben wäre; nur durch den RÜcktritt Schmidts wurde Dregger in Hessen nicht gewählt) eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat besitzt. Dann müssen Einsprüche gegen nicht-zustimmungspflichtige Gesetze (zur Zeit etwa 40%, vgl. Zeit-ARtikel von Antje Vollmer vor ca. 4 Wochen) mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der absoluten Mehrheit der Mitglieder des Bundestages (es kann ja Grippe herrschen etc.) zurückgewiesen werden. Dann haben wir de facto eine grosse Koalition oder eine Totalblockade, den die Verfassungsväter eigentlich nicht wollten. Adenauers und Carlo Schmids Einwände gegen die Einrichtung der Institution Bundesrat haben sich also als richtig erwiesen.
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Chris
Veröffentlicht am Sonntag, 21. April 2002 - 21:26 Uhr:   

Alles verständlich erklärt, bei einer Zwei-Drittel-Blockade des Bundesrats dürfte also kein Abgeortneter der Regierungsparteien im Bundestag fehlen (wenn man von einer knappen Mehrheit der Regierung ausgeht) um nicht in eine Situation der totalen Blockade zu gelangen.
Das hat doch was Gutes, daß eine Bundesregierung beispielsweise nicht einfach alle Kosten auf die Länder abwälzen kann. So können die Länder Einspruch erheben. Natürlich könnte dies von den Parteien immer zur Blockade "mißbraucht" werden, wenn dazu eine Partei in der Lage wäre.

Zum Thema dieses Forums zurück:
Wenn man jetzt das Wahlergebnis betrachtet stellt man fest, daß die Ausschläge bei CDU, SPD und FDP deutlich größer waren als in den Umfragen der letzten Wochen vor der Wahl. Bei der PDS, entgegen den Umfragen, wenig Veränderung. Die Grünen und Schill wie in den Umfragen.
Entweder gab es in den letzten Tagen vor der Wahl noch einiges an Veränderung was durch die Umfragen nicht mehr erfaßt werden konnte, oder derartige starke Bewegungen sind vor der Wahl nicht Meßbar, v.a. nicht in Sachsen-Anhalt.
Keine Umfrage hat Rot-Rot so deutlich in der Minderheit gesehen.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Montag, 22. April 2002 - 15:47 Uhr:   

In der Tat, die Umfragen in Sachsen-Anhalt hatten mit dem Wahlergebnis nur ansatzweise etwas zu tun. Man könnte schon fast sagen, sie waren eigentlich unbrauchbar.

Das hat wohl mehrere Ursachen.
1.) Das Stammwählerverhalten geht immer mehr zurück, vor allem im Osten. Wenn jemand grundsätzlich immer nur Partei X wählt, macht er den Demoskopen die Arbeit natürlich leicht. Je mehr Wechselwähler, desto schlechter die Umfragequalität.

2.) Bei einer hohen Zahl von Unentschlossenen spielen die letzten Tage vor der Wahl noch eine große Rolle, der letzte politische Eindruck vor dem Wahlsonntag kann da noch viel umwerfen.

3.) Bei einer so niedrigen Wahlbeteiligung sind Telephonumfragen nur begrenzt brauchbar. Da ruft man einen Wähler an, und der gibt vor, er möchte Partei X wählen. Und obwohl man zusätzlich abfragt, ob er vorhat zu wählen, ist doch höchst unsicher, ob dieser Befragte am Wahlsonntag wirklich in die Puschen kommt.

Bei der Bundestagswahl werden diese drei Faktoren nicht ganz so stark reinhauen. Dafür sind aber noch einige Monate Zeit bis zur Wahl, mit genügend Gelegenheit für die diversen Seiten, sich zu blamieren (während es umgekehrt unüblich ist, daß ein Politiker im Wahlkampf mit ungewöhnlich guten Aktionen/Aussagen noch viele Stimmen fängt).

Die derzeitigen Umfrageergebnisse (die ich natürlich trotzdem mit Begierde auf der Umfragenseite lese ;-) kann man wohl ziemlich in die Tonne treten. Bis September wird sich noch viel tun.
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Norddeutscher Demokrat
Veröffentlicht am Mittwoch, 24. März 2004 - 11:17 Uhr:   

@ Ralf
... und deshalb muß man ja auch alle warnen, die aufgrund der domoskopischen Lage schon jetzt von einem Regierungswechsel in 2 1/2 Jahren ausgehen, obwohl ich selbst mir eine Regierung Merkel/Westerwelle durchaus wünschen würde.
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Piff
Veröffentlicht am Mittwoch, 24. März 2004 - 12:40 Uhr:   

Hallo,
ich binvoll und ganz Ihrer Meinung!
Piff

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