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Allgemeine Fragen zu Wahlen

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Hans
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. Februar 2004 - 11:18 Uhr:   

1. Seit wann gibt es wahlen in Deutschland?

2. Welche Bedeutung hat das Wahlrecht für die Demokratie?

3. Führen Sie die Wahlrechtsgrundsätze auf!

4. Erläutern Sie die Wahlen zum Deutschen Bundestag!

5. Welche Besonderheiten hat das Wahlrecht der Bundesrepublik?


So. Diese 5 Aufgaben haben wir in der Schule aufbekommen ich soll
sie bei google suchen... Ich bin der meinung mein lehrer hat sie
nichtmehr alle!! Vieleicht könnt ihr mir helfen! Antwortet aber
schnell.
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hans
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. Februar 2004 - 11:23 Uhr:   

hoffentlich liest er das jetzt nicht ;)
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X
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. Februar 2004 - 12:31 Uhr:   

> Ich bin der meinung mein lehrer hat sie nichtmehr alle!!
Ich bin der Meinung, der Lehrer hat hier sehr sinnvolle und angemessene Fragen gestellt.
Und ein normaler Schüler sollte auch in der Lage sein, diese selber zu beantworten.
Aus reiner Faulheit die Hausaufgaben irgendwelchen Leuten im Internet vor die Füße zu kippen bringt einem jedenfalls keinen Lernerfolg ...
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c07
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. Februar 2004 - 13:28 Uhr:   

Frage 1 ist kaum beantwortbar, solang nicht klar ist, was mit "Wahlen" gemeint ist. Wahlen gibt es sicher, seit es Deutschland gibt, und seit wann gibt es Deutschland? Gemeint war wohl eine bestimmte Art von Wahlen, aber da müsste man eben wissen, welche.

Frage 2 kann man mit dem Spruch auf der hiesigen Homepage beantworten oder auch mit einer 100-seitigen Erörterung, die immer noch nicht erschöpfend ist.

Frage 3 ist unsinnig. Es gibt nicht die Wahlrechtsgrundsätze. Falls die in Deutschland üblichen gemeint sind, hilft ein Blick ins Grundgesetz.

Fragen 4 und 5 sind sinnvoll. Antworten sind u.a. auf dieser Site hier zu finden. Eine wirklich umfassende Beantwortung ist allerdings auch recht aufwendig. Das Wichtigste geht aber recht problemlos.

Übrigens halt ich es für eine Zumutung, falls wirklich eine bestimmte Suchmaschine vorgegeben war, obwohl Google momentan nicht die schlechteste ist (aber das wird sie irgendwann werden, wenn sie dermaßen monopolisiert wird).
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Mörsberg
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. Februar 2004 - 16:07 Uhr:   

Ich bezweifle auch heftigst, dass diese Fragen in dieser Form "blank", also ohne Zusammenhang gestellt worden sind. Egal. Schließlich kann man ungenauen Fragen immer noch so begegnen, indem man darlegt, weswegen die Frage so nicht eindeutig zu beantworten ist. Dazu müsste man allerdings in der Lage sein, das hinreichend zu begründen.
@c07: Eine strikte Vorgabe der Suchmaschine sehe ich hier nicht, es kann ja eh kein Lehrer nachprüfen, ob ein Schüler auf anderen als den vorgegebenen Wegen recherchiert. Es gibt ja sogar gute Bücher...
Im übrigen reizt es mich schon länger, hin und wieder etwas Unheil in den Klassenzimmern anzurichten, etwa durch das Posten bewusst falscher Antworten. Schüler, zeigt doch mal etwas mehr Geduld bei der Recherche!
Persönlich hätte ich übrigens an allen Fragestellungen etwas auszusetzen. Auch bei Frage 5: Was ist denn das Normale und was hingegen das Besondere?
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Kai
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. Februar 2004 - 17:54 Uhr:   

1. Wahlen im heutigen Verständnis (Wahl einer Volksvertretung mit bestimmten hoheitlichen Befugnissen durch die Bürger) gibt es in den Flächenstaaten seit Anfang des 19. Jahrhunderts; in den Freien Reichsstädten auch schon früher. Ich meine, die ersten hätte es 1818/19 in Baden gegeben, bin mir da aber nicht sicher. Gesamtdeutsche Wahlen gibt es seit 1871 (Reichstag). Die Abhängigkeit der Regierung von den Wahlen besteht deutschlandweit seit 1919.

2. Das Wahlrecht gestaltet den Gedanken der repräsentativen Demokratie aus, indem es die Einzelheiten der Partizipation der Bürger regelt.

3. Die Grundsätze demokratischer Wahlen sind die Allgemeinheit, Gleichheit, Freiheit und Geheimheit. In Deutschland tritt für die Volksvertretungen noch die Unmittelbarkeit hinzu, Art. 38 GG für den Bundestag, Art. 28 GG für die Landtage und Kommunalvertretungen.

4. Der Bundestag wird alle 4 Jahre gewählt. Das Wahlsystem folgt den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl mit zwei Stimmen. Dabei wird die Hälfte der Abgeordneten in Einmannwahlkreisen in relativer Mehrheitswahl gewählt. Hinzu treten ebenso viele Abgeordnete aus Landeslisten der Parteien im Wege des Verhältnisausgleiches. Dabei erhält jede Partei insgesamt so viele Abgeordnete, wie ihr im Verhältnis ihrer Zweitstimmenzahl zu der Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen zustehen. Am Verhältnisausgleich nehmen nur Parteien teil, die mindestens in drei Wahlkreisen die Mehrheitswahl gewonnen oder aber 5 % der Zweitstimmen erzielt haben.

Auf die Einzelheiten der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten und das Zustandekommen von Überhangmandaten wird wohl nicht einzugehen sein.

5. Die wichtigsten Spezialitäten sind
a. das Verfahren der personalisierten Verhältniswahl insgesamt
b. das Zwei-Stimmen-System im Besonderen
c. die 5-% Sperrklausel und ihre Durchbrechung durch die Grundmandatsklausel

Im Prinzip eine gute Idee, Schülern diese Fragen zu stellen. Nur leider scheint der Lehrer nicht genau über seine Fragestellung nachgedacht zu haben. Denn eigentlich ist das alles ein sehr weites Feld. Man könnte zu den 5 Fragen auch Bücher von mehreren hundert Seiten schreiben.
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c07
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. Februar 2004 - 19:21 Uhr:   

Mörsberg:
> Schließlich kann man ungenauen Fragen immer noch so begegnen, indem man
> darlegt, weswegen die Frage so nicht eindeutig zu beantworten ist.

Prinzipiell ja, aber das setzt eine nicht unbedingt vorhandene Flexibilität des Lehrers voraus.

> Eine strikte Vorgabe der Suchmaschine sehe ich hier nicht,
> es kann ja eh kein Lehrer nachprüfen, ob ein Schüler auf anderen
> als den vorgegebenen Wegen recherchiert.

Es ist durchaus denkbar, dass die Methodik wesentlicher Teil der Aufgabe ist. Bis zu einem gewissen Grad ist das auch nachprüfbar.

> Was ist denn das Normale und was hingegen das Besondere?

Zum Teil ist das natürlich subjektiv. Im Zweifelsfall ist das Besondere das Seltene (u.U. auch nur zum Zeitpunkt der Einführung).


Kai:

1. Wahlen vor 1919 waren schon wegen dem fehlenden Frauenwahlrecht keine Wahlen im heutigen Verständnis.

2. Selbst wenn du eine rein repräsentative Demokratie voraussetzt, sind Wahlen nicht die einzige Form der Partizipation.

3. Zumindest die Geheimheit ist sicher kein allgemein gültiger Grundsatz demokratischer Wahlen. Beim Rest muss man berücksichtigen, dass diese Begriffe äußerst dehnbar sind. Der EU-Verfassungsentwurf sieht die Gleichheit nicht mal in der Theorie vor. Und die bayrische Verfassung sichert die Freiheit nicht ausdrücklich zu.

4. An deiner Darstellung wird übrigens schön deutlich, dass "personalisierte Verhältniswahl" nur ein Euphemismus ist. In Wirklichkeit ist es umgekehrt eine relative Mehrheitswahl mit (beschränktem) Verhältnisausgleich.
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Juwie
Veröffentlicht am Freitag, 27. Februar 2004 - 08:22 Uhr:   

Leute, ich verstehe echt nicht, warum Ihr so einer faulen Socke die Arbeit abnehmt.
Zumal sich die Qualität dieses Forums eh erst erschließt, wenn man etwas Fachwissen hat (und zum Erwerb desselben ist das Medium "Buch" immer noch ungeschlagen).
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Kai
Veröffentlicht am Freitag, 27. Februar 2004 - 08:47 Uhr:   

@c07

1. Auch wenn ich den Frauen ihr Wahlrecht nicht absprechen möchte, so will ich den Wahlen vor 1919 nicht jede demokratische Legitimation absprechen. Damals war der Grundgedanke noch der, dass der Familienvater (Wahlrecht erst ab 25 Jahren) seine Stimme für die ganze Familie abgibt. Die Wahlen der ersten liberaleren Verfassungen im Deutschen Bund gestatteten jedenfalls erstmals einer breiteren Bevölkerungsschicht als nur dem Adel die (beschränkte) Partizipation an den staatlichen Entscheidungen.

2. Auch das Recht der Volksabstimmungen zähle ich im weiteren Sinne zum Wahlrecht; in Bayern ist es bspw. im Landeswahlgesetz mitgeregelt.

3. Wieso soll die Geheimheit der Wahl kein demokratischer Grundsatz sein? Ich sehe die Geheimheit allerdings als besonderes Element der Freiheit der Wahl an. Überall dort, wo offen gewählt wird, wird Massendruck auf die Wählenden ausgeübt, so bspw. auch in der DDR, wo sich verdächtig machte, wer die Wahlkabine nutzte.

4. Im Bundeswahlrecht dominiert alleine schon wegen des Zweistimmen-Verfahrens der Gedanke der Verhältniswahl, der durch Mehrheitswahl-Elemente ergänzt wird. Ein Mehrheitswahlrecht mit Verhältnisausgleich ist indessen das Landtagswahlrecht von Nordrhein-Westfalen.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Freitag, 27. Februar 2004 - 11:20 Uhr:   

Natürlich waren auch die Wahlen ohne Frauenwahlrecht echte Wahlen. Genauso wie die z. B. die Erweiterung des Wählerkreises z. B. durch Senkung des Wahlalters nicht dazu führt, daß die Wahlen bis dahin ihren Charakter eben als Wahlen verlieren.
Unsere heutigen Wahlen würden auch nicht im Nachhinein an Wert verlieren, wenn man in Zukunft z. B. Ausländern die Teilnahme gestatten würde.

In diesem Sinne kann man sehr wohl sagen, daß es deutschlandweite Wahlen zum ersten Mal 1848 gab.
Aber "Wahlen in Deutschland" gibt es schon länger, als man überhaupt von einem "Deutschland" sprechen kann - schon im frühen Mittelalter wurden Positionen wie Bischof, Abt, Zunftvorsteher, Dorfschulze etc. in durchaus demokratischen (wenn auch auf einen kleinen Wählerkreis beschränkten) Wahlen ermittelt.

Eine Wahl muß auch nicht geheim sein.
Die urdemokratischen Landsgemeinde-Abstimmungen in manchen Schweizer Kantonen mit öffentlichem Handaufheben sind ja wohl einwandfrei.
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c07
Veröffentlicht am Freitag, 27. Februar 2004 - 11:33 Uhr:   

Juwie:
> Leute, ich verstehe echt nicht, warum Ihr so einer faulen Socke
> die Arbeit abnehmt.

Ich glaub nicht, dass meine eher pedantischen Bemerkungen einem Schüler, der auf Arbeitsminimierung bedacht ist, wirklich helfen. Abgesehen davon waren wir wohl eh viel zu langsam. Die Umstände sprechen dafür, dass das eine Aufgabe war, die während der Unterrichtszeit sofort zu erledigen war. Höchstens hilft es Schülern, die künftig Antworten suchen. Dann dürfen sie aber nicht Google benutzen, das dieses Forum nicht im Index hat.

Kai:
> Auch wenn ich den Frauen ihr Wahlrecht nicht absprechen möchte, so will
> ich den Wahlen vor 1919 nicht jede demokratische Legitimation absprechen.

Ja, aber ich würd sie auch nicht als Wahlen im heutigen Verständnis bezeichnen.

> Auch das Recht der Volksabstimmungen zähle ich im weiteren Sinne zum Wahlrecht

Es gibt aber auch noch ganz andere Formen der Partizipation, z.B. Engagement in Parteien und sonstigen Organisationen und Ehrenämter aller Art.

> Wieso soll die Geheimheit der Wahl kein demokratischer Grundsatz sein?

Wenn er zwingend sein sollte, wären z.B. Landsgemeinden undemokratisch. Auch Briefwahlen und noch mehr Internetwahlen heben die Geheimheit weitgehend auf, werden aber trotzdem nicht immer als undemokratisch bezeichnet. Wobei es natürlich ein breites Spektrum gibt, je nachdem, wie obligatorisch die Geheimheit bzw. die Offenheit ist.

> Im Bundeswahlrecht dominiert alleine schon wegen des
> Zweistimmen-Verfahrens der Gedanke der Verhältniswahl

Demnach müssten beide gleichwertig sein. In Wirklichkeit wird aber jeder mögliche Konflikt zugunsten der Mehrheitswahl gelöst. Es gibt ja nicht mal Ausgleichsmandate wie in NRW.
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Kai
Veröffentlicht am Freitag, 27. Februar 2004 - 14:27 Uhr:   

c07:

Die Landsgemeinden sind in der Tat urdemokratisch. In der Regel geht es dabei jedoch um politische Sach-Entscheidungen, die sogar offen getroffen werden sollten. Anders sieht es bei Personal-Entscheidungen aus. Hier bietet gerade wegen persönlicher Befindlichkeiten nur die Geheimheit der Wahl Gewähr für weitgehende Freiheit.

Die Entscheidung, dass es im Bundestagswahlrecht keine Ausgleichsmandate gibt, ist in dem Umstand begründet, dass hierdurch der föderale Proporz in noch größeres Ungleichgewicht gebracht würde.
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c07
Veröffentlicht am Freitag, 27. Februar 2004 - 14:36 Uhr:   

Kai:
> Die Entscheidung, dass es im Bundestagswahlrecht keine
> Ausgleichsmandate gibt, ist in dem Umstand begründet, dass hierdurch
> der föderale Proporz in noch größeres Ungleichgewicht gebracht würde.

Wenn föderaler Proporz und Verhältniswahlanteil wirklich Vorrang hätten, dürften überhängende Direktmandate aber erst gar nicht zugeteilt werden, indem die schwächsten Gewinner gegebenenfalls kein Mandat bekommen.
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Hans
Veröffentlicht am Freitag, 27. Februar 2004 - 16:53 Uhr:   

@Mörsberg: ja, die Fragen waren ohne einen Zusammenhang gestellt.

@X Deine Antwort kam jetzt aber hart rüber, wer weiß vieleicht bist du ja der Herr Lehrer.

Wir haben die Antworten jetzt abschreiben müssen, sind über 3 Seiten... In einer halben Stunde bin ich damit noch nicht fertig geworden, ich poste das demnächst hier ins forum rein ihr könnt mir dann helfen das für meinen Test den wir schreiben zusammenzufassen.
Danke für die Antworten an Kai und C07 !!

Achja warum denkt ihr ich bin faul? Die google sucherei hat keinem etwas gebracht...

Machts gut mädelz ;)
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SindyMausi
Veröffentlicht am Mittwoch, 05. Mai 2004 - 19:42 Uhr:   

könntet ihr mir vielleicht auch helfen?habe das nämlich auch grad weiß aber nicht was es für wahlen in dtl. gibt(alle) und welche in sachsen anhalt!?

BITTE HELFT MIR!MUSS DAS MORGEN ABGEBEN
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Mörsberg
Veröffentlicht am Mittwoch, 05. Mai 2004 - 21:06 Uhr:   

Und dafür klickt man sich dann bis hierhin durch!
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Tina
Veröffentlicht am Mittwoch, 02. Juni 2004 - 16:12 Uhr:   

ich habe zwei aufgaben bekommen
1.warum gibt es wahlen?
2.welche funktion haben wahlen?
aber ich finde so recht nichts im internet könnt ihr mir vielleicht dabei helfen
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Juwie
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juni 2004 - 07:58 Uhr:   

Vielleicht hilft auch Nachdenken?
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steinbock69
Veröffentlicht am Montag, 09. August 2004 - 14:22 Uhr:   

gibt es soetwas wie Fristen, die einzuhalten sind?

Ich sehe seit einigen Tagen Plakate für die Kommunalwahl in NRW.
Dürfen die Bürgermeisterkandidaten jetzt schon werben?

Der Steinbock
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c07
Veröffentlicht am Montag, 09. August 2004 - 14:41 Uhr:   

Da gibt es einen eigenen Thread dazu.
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dffg
Veröffentlicht am Montag, 12. September 2005 - 11:58 Uhr:   

In welchen 3 bundesländern nach der Bundestagswahl die nächsten Landtagswahlen
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Senf aus Österreich
Veröffentlicht am Montag, 12. September 2005 - 13:07 Uhr:   

Rheinland-Pfalz, Baden Württemberg, Sachsen Anhalt
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jan (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 04. April 2006 - 12:05 Uhr:   

1.seit wann gibt es demokratische wahlen ?
2. Wo gibt es demokratische wahlen?
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ja (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 04. April 2006 - 12:16 Uhr:   

1.seit wann gibt es demokratische wahlen ?
Schon länger ...
Kommt darauf an, was man unter demokratisch versteht ...
(Die Regierung der DDR hat die Volkskammerwahlen auch immer als demokratische Wahlen bezeichnet.)

2. Wo gibt es demokratische wahlen?
hier und dort ...
Z.B. in jedem Kleingartenverein. (Sie sollten zumindest demokratisch sein, weil sonst das BGB verletzt wird.)

P.S.: Bitte die Fragen nicht zu konkret stellen, sonst könnte noch jemand vernünftig darauf antworten ...
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Good Entity (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 04. April 2006 - 18:00 Uhr:   

@ja: Die Regierung der DDR hat die Volkskammerwahlen auch immer als demokratische Wahlen bezeichnet. - Es war ja auch die Deutsche Demokratische Republik. Immerhin war die Wahlbeteiligung höher als jetzt (also mehr demo als heute), nur die -kratie war etwas anders verteilt, als wir sind das Volk (nochmals demo(s)) schließlich gut fanden. Zumindest das war dann eine eindeutig demokratische Entscheidung - allerdings keine Wahl. Oder doch? Eine Art Abstimmung war das schon, nur ausgezählt hat es keiner.

Das hilft Jan auch nicht viel weiter. Immerhin ist es ein schwacher Trost, wenn er nachher vielleicht sagen kann: Vor 20 Jahren wärs aber irgendwo auch richtig gewesen, was ich geschrieben hab ...
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schüler (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 12. März 2008 - 14:07 Uhr:   

wir müssen die gruundsätze einer demokratischen Wahl suchen,} gibt es mehr als 5 ?
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lehrer (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 12. März 2008 - 16:36 Uhr:   

"wir müssen die gruundsätze einer demokratischen Wahl suchen"

Ja.

"gibt es mehr als 5 ?"

Nein.
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AeD (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 12. März 2008 - 23:45 Uhr:   

"gibt es mehr als 5 ?"

Nein.

Naja, nicht ganz richtig, es gibt zwar nicht mehr als fünf spezielle Wahlgrundsätze (allgemein, unmittelbar, frei, gleich geheim). Darüberhinaus gelten bei einer Wahl aber ebenso die Grundsätze, die für eine Demokratie insgesamt gelten, so z.B. das Öffentlichkeitsprinzip.
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 28. März 2008 - 16:00 Uhr:   

sevus leute,
ich hätte gerne gewust welche wahlen es alle gibt, die im zeitraum von 4 jahren sind.

ich kenne da nur die komunalwahl...

aber gibt es da nnicht noch mehr wahlen???
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AeD (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 28. März 2008 - 16:19 Uhr:   

Einfach auf die Startseite von Wahlrecht.de gehen und dort nach Wahltermine suchen.

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