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Oliver Franck
| | Veröffentlicht am Samstag, 14. Februar 2004 - 07:01 Uhr: | |
Meine Kollegen und ich haben diskutiert was passiert wenn: Keiner mehr wählen gehen würde, also null Stimmen vorhanden sind. Bleiben die bestehenden Parteien dann im Bundestag oder was passiert? Was geschieht mit den Stimmen von denjenigen die nicht wählen ? |

Juwie
| | Veröffentlicht am Samstag, 14. Februar 2004 - 09:34 Uhr: | |
Dann gibt es tatsächlich keine Stimmen, die verteilt werden können. Aber: Zumindest die bisherigen Mandatsträger würden ja wählen gehen. |

c07
| | Veröffentlicht am Samstag, 14. Februar 2004 - 10:21 Uhr: | |
Eine einzige Stimme reicht theoretisch auf jeden Fall. Höchstzahlverfahren funktionieren aber in der Regel auch noch mit null Stimmen, da bekommt dann jede angetretene Partei gleich viel Sitze. Direktmandate sind auch nur ein Sonderfall davon, da kann gelost werden. Ansonsten ist aber die Sitzverteilung im Bundestag undefiniert. Zu sehr niedriger Wahlbeteiligung gibt es auch einige andere Threads hier im Forum. |

J.A.L.
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Februar 2004 - 12:21 Uhr: | |
Nicht gar so abwegig: Was geschähe, wenn keine der Parteien mehr als 5 % der Zweitstimmen bekäme, aufgrund extremer Zersplitterung der Wählerschaft. Klar ist, dass alle gewählten Direktkandidaten einzögen, das wären dann quasi alles Überhangmandate. Aber aus den Listen könnte doch dann niemand gewählt werden, sodass der Bundestag in halber Sollstärke aufläuft. Oder wenn alle anderen Parteien unter 5 % bleiben, nur eine knapp darüber. Nur die kann am Verhältnisausgleich teilnehmen, bekäme also 598 Sitze, die anderen Parteien würden nur ihre Direktmandate behalten. Also ein fast einheitliches Parlament nur mit 5 % ? Das zeigt m.E., dass die 5%-Klausel eingebaut wurde, und man stillschweigend davon ausgeht, dass mindestens 2 Parteien über 5% kommen, was aber keineswegs garantiert sein muss. |

c07
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Februar 2004 - 13:03 Uhr: | |
In aller Regel wird dann beim Bundestag die Grundmandatsklausel greifen, aber bei den vielen Landtagen, wo es die nicht gibt, ist es schon ein mögliches, wenn auch unwahrscheinliches Szenario, das vielleicht geregelt sein sollte. Andererseits gibt es noch viel mehr, was schiefgehen könnte und sich nicht mehr so einfach regeln lässt. Z.B. wenn gar keine Partei antritt. Oder keine der amtierenden, und der Rest die Unterstützungsunterschriften nicht zusammenbringt. Oder alle die Fristen versäumen. |

Thomas Frings
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Februar 2004 - 16:10 Uhr: | |
"Das zeigt m.E., dass die 5%-Klausel eingebaut wurde, und man stillschweigend davon ausgeht, dass mindestens 2 Parteien über 5% kommen, was aber keineswegs garantiert sein muss." Mir ist kein Beispiel aus Deutschland oder dem Ausland bekannt, wo es bei einer demokratischen Wahl nur eine Partei 5% geschafft hat. Solche Grenzfälle kann man getrost ungeregelt lassen. "Andererseits gibt es noch viel mehr, was schiefgehen könnte und sich nicht mehr so einfach regeln lässt. Z.B. wenn gar keine Partei antritt. Oder keine der amtierenden, und der Rest die Unterstützungsunterschriften nicht zusammenbringt. Oder alle die Fristen versäumen." Dann bleibt eben das alte Parlament. |

Niklas
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Februar 2004 - 16:27 Uhr: | |
Wahlen ohne Kandidaten hat es zumindest schon einige Male bei Bürgermeisterwahlen in Bayern gegeben. Tritt nur ein Kandidat an oder gar keiner, gibt es hier die Möglichkeit eines Write-in. Der Gewählte muss das Amt dann annehmen, wenn er keinen triftigen Grund hat abzulehnen. Lehnt er das Ehrenamt ab, wird sogar ein Ordnungsgeld fällig. Auch wenn ich das Problem des Kandidatenmangels bei landes- und bundesweiten Wahlen auch für akademisch halte, könnte so diesen Eventualitäten begegnet werden. |

c07
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Februar 2004 - 18:00 Uhr: | |
Thomas: > Dann bleibt eben das alte Parlament. Unter der Voraussetzung, dass niemand gewählt werden will, halt ich es aber für gewagt, anzunehmen, dass es überhaupt weitermachen will. Irgendwann stirbt es eh aus. Und von der Gesetzeslage her stimmt es längst nicht für alle Parlamente. |

Kai
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Februar 2004 - 19:39 Uhr: | |
In Frankreich gibt es übrigens - um die Diskussion zur 5-%-Klausel anzuregen - die Regelung, dass, wenn im Wahlkreis nur ein Kandidat die 12,5 %-Klausel für die Teilnahme am zweiten Wahlgang der Nationalversammlungswahl geschafft hat, auch der zweitplatzierte Kandidat und, wenn keiner die Klausel geschafft hat, die beiden bestplatzierten Kandidaten für die Stichwahl zugelassen sind. (Art. L-162 des Wahlgesetzbuches) |

Thomas Frings
| | Veröffentlicht am Freitag, 20. Februar 2004 - 12:14 Uhr: | |
@ Kai Die 12,5%-Klausel bezieht sich auf die WAHLBERECHTIGTEN im Wahlkreis und nicht auf die gültigen Stimmen. Das ist aber auch schon irgendwo diskutiert worden. In Polen gab es im Wahlgesetz von 1993 eine Bestimmung (ob sie auch im aktuellen von 2001 drin ist, weiß ich nicht)für den Fall, daß keine oder nur eine Partei die 5- bzw. 8%-Hürde (8% für Listenverbindungen) nimmt. Dann sollte die Hürde auf 3 bzw. 5% gesenkt werden. Trotz zu Beginn der 90-er Jahre starken Zersplitterung in Polen kam die Bestimmung nicht zum Einsatz. |

Torsten Schoeneberg
| | Veröffentlicht am Freitag, 20. Februar 2004 - 14:22 Uhr: | |
Wie ist es denn in der Türkei? Dort gibt es ja eine 10%-Hürde, die bei der letzten Wahl nur zwei Parteien überwunden haben, was zu einem enorm verzerrten Ergebnis (Seite 4) führte. Sieht das türkische Wahlrecht etwas für den Fall vor, daß keine Partei über 10% kommt? (Wobei ja schon für den Fall, daß es nur eine schafft, die Verzerrung ungeheuerlich wäre.) |

Thomas Frings
| | Veröffentlicht am Freitag, 20. Februar 2004 - 14:43 Uhr: | |
Das Problem in der Türkei ist weniger die 10%-Hürde als solche sondern die enorme Ungleichheit in der Stimmenverteilung und die Sitzverteilung nur auf Wahlkreisebene. Das wird dann zum Problem, wenn eine Partei regional sehr stark ist aber im ganzen Land scheitert. Ein besonders krasses Beispiel bei der letzten Wahl im südostanatolische Diyabakir: Die Kurdenpartei DEHAP bekam dort 56,1%, kam aber nicht ins Parlament. So konnte die AKP mit nur 15,9% der Stimmen 8 der 10 Sitze im Wahlkreis gewinnen. Dort liegt das eigentliche Problem. Die 10%-Hürde bestraft das Unvermögen der Parteiführer, Bündnisse zu schließen. Zwischen DYP und ANAP beispielsweise gibt es kaum Unterschiede und zusammen hätten sie es locker geschafft. http://psephos.adam-carr.net/turkey/turkey20022index.html In der Türkei kann man übrigens als Unabhängiger die 10%-Hürde umgehen. Das birgt allerdings natürlich auch hohes Stimmenverlustpotential, wenn ein Kandidat viel mehr Stimmen bekommt, als er für seinen Sitz braucht. |

Kai
| | Veröffentlicht am Samstag, 21. Februar 2004 - 11:35 Uhr: | |
@Thomas Frings Mir ging es ja nicht um die Höhe der 12,5-%-Klausel, die sich in der Tat auf die "électeurs inscrits" bezieht, sondern um die Aufweichung dadurch, dass zumindest zwei Kandidaten in der Stichwahl antreten dürfen. Interessant daran ist übrigens, dass, wenn nur einer der beiden zugelassenen Kandidaten auch wirklich in der Stichwahl antritt, keiner nachrücken darf. (Ständige Rechtsprechung zu Art. L-162 Abs. 4 Code électoral). |
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