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Sole
Veröffentlicht am Dienstag, 27. Januar 2004 - 19:16 Uhr:   

Wo kriege ich eigentlich raus, in welchen Landes-RPJ (Ring Politischer Jugend) eine Jugendorganisation, etwa die Jungdemokraten, Mitglied ist?
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Torsten Schoeneberg
Veröffentlicht am Dienstag, 27. Januar 2004 - 20:53 Uhr:   

In kommunalen RPJs können, soweit ich weiß, Mitglied diejenigen Jugendorganisationen werden,

a) deren Mutterpartei im kommunalen Parlament sitzt oder
b) deren Landes- / Bundesverband Mitglied im Landes- / Bundes-RPJ ist.

Ich vermute stark, daß Mitglied im Landes-RPJ werden kann, wessen Mutterpartei Mitglied des Landtags ist oder wer eben im Bundes-RPJ sitzt, für den dann nochmals dasselbe mit dem Bundestag gilt.

Da die Jungdemokraten meines Wissens nicht Jugendorganisation einer Partei sind, können sie auch nirgendwo Mitglied im RPJ sein.

Man beachte noch das "können" im ersten Satz.

Ich kenne den Dortmunder RPJ gut, daher mal dieser als Beispiel: Im Dortmunder Stadtrat sind CDU, SPD, Grüne, DVU, Bürgerliste, FDP und Linke Liste vertreten. Mitglied im Dortmunder RPJ sind JU, JuSos, Grüne Jugend und JuLis. Theoretisch könnten, falls existent, Jugendorganisationen von DVU, Bürgerliste und Linker Liste Mithlied werden, wozu sie allerdings einen Antrag zu stellen hätten, der von 3/4 der jetzigen Mitglieder (jede Organisation eine Stimme) genehmigt werden muß. Ich nehme an, das entsprechende Regeln anderswo mit ähnlichen Quoren gelten.
solid hat letztes Jahr einmal höflich angefragt, Mitglied zu werden. Der RPJ hat dann Bedenken bekundet, weil solid Jugendorganisation der PDS ist, die Abgeordnete der Linken Liste zwar auch PDS-Mitglied ist, jedoch ebennicht für die PDS, sondern für die Linke Liste gewählt wurde. Außerdem war der solid-KV Dortmund/Unna, man hielt aber einen rein Dortmunder KV für nötig (sonst könnten die ja theoretisch in zwei RPJs sitzen). Das ist solid brieflich zugegangen, die haben dann nichts mehr von sich hören lassen, allerdings wäre eine Aufnahme wohl auch mindestens von JU und JuLis blockiert worden.
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TorstenSchoeneberg
Veröffentlicht am Dienstag, 27. Januar 2004 - 20:59 Uhr:   

Entsprechender Passus der Satzung des RPJ Dortmund:

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

§ 3.1 Mitglied im RPJ kann jede Jugendorganisation werden, die folgende Bedingungen erfüllt:
1. Die Jugendorganisation hat ihren Sitz und Tätigkeitsschwerpunkt in Dortmund.
2. Die Jugendorganisation setzt sich auf Grundlage des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen aktiv für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ein.
3. Die Jugendorganisation ist entweder anerkannte Parteijugendorganisation einer mit mindestens einem Mandat im Rat der Stadt Dortmund vertretenden Parteien; oder die übergeordnete Organisationsebene der Jugendorganisation ist Mitglied im Landes-RPJ oder im Bundes-RPJ.

§ 3.2 Der Antrag einer Organisation auf Mitgliedschaft im RPJ Dortmund erfolgt schriftlich. Der Antrag ist mitsamt der Satzung der antragstellenden Organisation an den Vorstand zu richten, der binnen drei Monaten über den Antrag zu befinden hat. Über die Aufnahme entscheidet eine beschlussfähige Versammlung des Vorstandes des RPJ Dortmund mit 3/4 Mehrheit. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in den RPJ besteht nicht.
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Bernd Schaller
Veröffentlicht am Mittwoch, 28. Januar 2004 - 14:53 Uhr:   

@ Sole: Für Bayern kann ich es dir sagen:
Junge Union
JuSo
JuLi
und JBB = Jungbayernbund = Jugendorganisation der Bayernpartei
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Sole
Veröffentlicht am Mittwoch, 28. Januar 2004 - 16:11 Uhr:   

Ich weiß, dass die JD/JL noch irgendwo im RPJ sind.

In Thüringen sind die Julis im RPJ, auch in einigen Kreisen, obwohl die FDP dort keine Rolle spielt.

Die Bayernpartei dürfte ja auch schon ne Weile raus sein ausm RPJ.

Ich muss mal bei Konstantin Löbbert anfragen, wie das damals mit dem angesprochenenen Briefwechsel war. Der dürfte ja für Dortmund/Unna zuständig sein als von dort kommendes Vorstandsmitglied.

Theoretisch könnte sich doch solid von der LL als Jugendorganisation anerkennen lassen?
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Torsten Schoeneberg
Veröffentlicht am Mittwoch, 28. Januar 2004 - 19:58 Uhr:   

Das mit den JuLis in Thüringen ist erklärlich, wenn man (s.o.) §3.1.3. berücksichtigt. Die Bundes-JuLis sind im Bundes-RPJ.

JungdemokratInnen / Junge Linke, wie sie ja mittlerweile heißen, und JBB - Mitgliedschaften kann ich mir damit erklären, daß sie irgendwann einmal Mitglied im entsprechenden RPJ waren (JD/JL als sie noch JuDos hießen und JBB bis 1966 als Jugend der BP im Landtag) und danach niemals rausgeschmissen wurden. In der Satzung des Dortmunder RPJ steht zwar drin, daß eine Organisation automatisch die Mitgliedschaft verliert, wenn sie die Bedingungen laut oben zitiertem § nicht mehr erfüllt, aber das muß ja nicht überall so sein (oder man hat einfach nichts darauf gegeben, übergenaue Satzungstreue ist da ja allgemein nicht üblich).

JD / JL sind meines Wissens in NRW nur in Bochum noch relativ stark.

Ich bezweifle, ob die Linke Liste eine Partei im Sinne des Parteiengesetzes war oder ist. Entscheidend für die Ablehnung auch durch JuSos und Grüne Jugend war aber ohnehin, daß der solid-Verband nicht nur Dortmund, sondern auch Unna umfaßte.
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Torsten Schoeneberg
Veröffentlicht am Dienstag, 28. September 2004 - 22:52 Uhr:   

Nachtrag: JD/JL waren wohl bis zu diesem Frühjahr Mitglied des NRW-Landes-RPJ und wurden dann per Satzungsänderung hinausgeworfen; angeblich wurde die Satzung so geändert, daß nun nur noch parteioffizielle Jugendorganisationen dabei sein dürfen - woraus zu schließen ist, daß dies vorher nicht so war.
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Bernd aus Bayern
Veröffentlicht am Montag, 18. Oktober 2004 - 10:59 Uhr:   

Hatte am WE mal die Satzung des RPJ Bayern in der Hand,
JBB ist nach wie vor dabei, neu sind die Jungen Grünen.
Ebenso noch drin sind die JuLi.
Nicht dabei JN und Junge Republikaner. Waren glaub ich,
auch noch nicht dabei.

Stand 01.12.2003, aktuellste Fassung.
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Rasmus
Veröffentlicht am Mittwoch, 27. Oktober 2004 - 10:45 Uhr:   

Im bundesweiten RpJ sitzen meines Wissens Junge Union, Jusos, Julis, Grüne Jugend und Jungdemokraten. Wie es in den einzelnen Ländern aussieht weiß ich nicht, doch interessant wäre es schon das einmal herauszufinden. Ich habe mal gehört, die Jungdemokraten können Mitglied im Bundes-RpJ sein, sofern sie in noch mindestens 5 Länder-RpJs vertreten sind.
Gibt es nicht eine entsprechende Homepage des RpJ?
Gruß Rasmus
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Sole
Veröffentlicht am Mittwoch, 27. Oktober 2004 - 12:45 Uhr:   

Die Zugangshürde, für die sich auch die PDS interessiert, ist 7, davon mindestens 2 oder 3 aus dem Osten.

Mittlerweile macht der MP Althaus auf Druck der PDS-Fraktion ziemlich viel Einfluss geltend, um die Verschleppung des Aufnahmeverfahrens der PDS in den RPJ Thüringen zu beenden.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Mittwoch, 27. Oktober 2004 - 14:06 Uhr:   

Daß die PDS-Jugend im Thüringer RPJ vertreten sein sollte, halte ich für selbstverständlich.
Aber ich wüßte kein westdeutsches Bundesland, in dem sie vernünftig Anspruch darauf erheben könnte.

Und wenn die Hürde "7, davon mindestens 2 oder 3 aus dem Osten" ist, dann müßte ja wohl auch gelten 2 oder 3 aus dem Westen.

Und dann wäre es so schnell nichts mit dem Bundes-RPJ.

Und in dem sollten Relikte wie die Jungdemokraten nun wirklich nicht mehr auftauchen dürfen.
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Sole
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. Oktober 2004 - 00:08 Uhr:   

"Und wenn die Hürde "7, davon mindestens 2 oder 3 aus dem Osten" ist, dann müßte ja wohl auch gelten 2 oder 3 aus dem Westen."

Das ergibt sich mathematisch. Es gibt einfach nicht genug Ostländer. Dagegen sind sieben Länder ohne Osten vorstellbar.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. Oktober 2004 - 15:28 Uhr:   

@Sole:
Nein. Die Zahl sieben impliziert nur "mindestens einer aus dem Westen" (wenn ich mal Berlin zum Osten rechne).

Es war aber die Rede von "mindestens zwei oder drei" aus dem Osten, und das müßte dann ja auch für den Westen gelten.
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Frederic
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. Oktober 2004 - 22:19 Uhr:   

Was hat eine Partei davon, wenn sie in einem RPJ vertreten ist?
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Bernd aus Bayern
Veröffentlicht am Freitag, 29. Oktober 2004 - 09:47 Uhr:   

@frederic
Im RPJ ist nicht eine Partei vertreten, sondern die Jugendorganisation
derselben. Der Zweck des RPJ ist die Verteilung von Zuschüssen für politische Bildungsarbeit.
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Sole
Veröffentlicht am Sonntag, 31. Oktober 2004 - 20:25 Uhr:   

Ralf, ich weiß nicht, ob es tatsächlich eine "Schutzregel West" gibt, vermutlich nicht, auch wenn es logisch wäre. Ob Berlin nun Ost, West oder sonstwas wäre, verzeih mir, dazu und so ähnlich hatte ich am Wochenende genug Diskussionen. Nennen wir es einfach mal ein "neues Bundesland", und das ist es zweifellos. Ich finde leider keinen Link auf die Spielregeln des Bundes-RPJ.
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Torsten Schoeneberg
Veröffentlicht am Sonntag, 31. Oktober 2004 - 22:59 Uhr:   

@frederic/Bernd aus Bayern:

Indirekt hat die Partei, deren Jugendorganisation im RPJ ist, natürlich schon etwas davon, sie kann nämlich die Zuschüsse an ihren Jugendverband reduzieren. Der Vorwurf der verdeckten Parteienfinanzierung ist da unter Umständen nicht ganz aus der Luft gegriffen.
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Sole
Veröffentlicht am Dienstag, 02. November 2004 - 21:38 Uhr:   

Die Partei kann das aber auch ohne den RPJ.
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Rasmus
Veröffentlicht am Montag, 08. November 2004 - 17:47 Uhr:   

Dass die Jungdemokraten ein Relikt früherer Zeiten sind, wage ich mal zu bezweifeln. ;-)
Aber eines stimmt wohl schon: Sie haben in den letzten Jahren sicher viele Mitglieder verloren und sind in interne Konflikte verwickelt. Würden sie nicht mehr im RpJ sitzen, dann wäre das ohne Partei im Rücken sicherlich ein finazielles Disaster!
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Sole
Veröffentlicht am Montag, 08. November 2004 - 18:51 Uhr:   

Es würde natürlich einigen Leuten eine Entscheidung abverlangen, vor der sie sich heute drücken
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Torsten Schoeneberg
Veröffentlicht am Dienstag, 09. November 2004 - 17:24 Uhr:   

@Sole (2.11.): Sicher, aber ihrem Jugendverband, deren Aktivposten u.U. mit denen der Partei identisch sind, bleibt das Geld erhalten.

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