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Wie zählt eine ungültige Stimme ?...

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klaus
Veröffentlicht am Sonntag, 04. Januar 2004 - 21:55 Uhr:   

Hallo die Runde,
mich interessiert schon immer am Rande,was die Hundert Prozent aller abgegebenen Stimmen enthalten. Alle abgegebenen "korrekten" Stimmen oder alle abgegebene Stimmzettel ?

mfg Klaus
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Dieter
Veröffentlicht am Sonntag, 04. Januar 2004 - 23:01 Uhr:   

Alle abgegebene Stimmen inkl. ungültige.
Ähnliche Fragen wurde schon öfters diskutiert:

http://www.wahlrecht.de/forum/messages/172/227.html
http://www.wahlrecht.de/forum/messages/172/94.html
http://www.wahlrecht.de/forum/messages/168/252.html
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c07
Veröffentlicht am Montag, 05. Januar 2004 - 01:00 Uhr:   

Was allerdings üblicherweise mit Prozentzahlen angegeben wird, bezieht sich nur auf die gültigen Stimmen.
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Klaus
Veröffentlicht am Montag, 05. Januar 2004 - 21:08 Uhr:   

Danke für die Antworten,
ich bin ehrlich gesagt immer noch irritiert.

Kann ich also da von ausgehen ,
das nur die Stimme zählt, wenn ich die Erststimme ankreuze,
und die Zweistimme auslasse, Beziehungsweise die Stimme bei einem blanko Zettel nicht zählt?

mfg Klaus
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Montag, 05. Januar 2004 - 21:16 Uhr:   

Eine nicht abgegebene Stimme auf einem abgegebenen Stimmzettel gilt als ungültige Stimme. Wenn du also einen leeren Zettel abgibst, zählt das als eine ungültige Erststimme und als eine ungültige Zweitstimme. Machst du nur bei der Erststimme eine Kreuz, bei der Zweitstimme aber nicht, dann zählt es als gültige Erststimme, aber als ungültige Zweitstimme.

Bei der Wahlbeteiligung zählen auch ungültige Stimmen mit. Die Prozentangaben bei den Parteien beziehen sich aber nur auf die Zahl der gültigen Stimmen.

Nun alles klar?
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Klaus
Veröffentlicht am Montag, 05. Januar 2004 - 22:18 Uhr:   

Ich hoffe :-) ,
wenn also alle potentiellen Nichtwähler ihre Stimme ungültig machen würden, dann hätten wir zwar ein hundertprozentige Wahlbeteiligung, würde aber an der Sitzverteilung nichts ändern, das zum Beispiel die alteingesessenen Parteien an Prozenten verlieren.

Na denn soll sich keiner wundern, wenn irgend wann extrem gewält wird.

Schön Dank , Klaus
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Sole
Veröffentlicht am Dienstag, 06. Januar 2004 - 10:04 Uhr:   

Es gibt in der Regel bei fast jeder Wahl eine derartige Auswahl an Splittern und Regionalgruppen jeder Art, dass man nicht unbedingt auf DVU & co zurückgreifen muss, nur um größeren Parteien eins auszuwischen.

Die Autofahrerpartei oder meinetwegen die CM kann man eigentlich bedenkenlos wählen - wenn man schon nichts bedenken will.

Auf kommunaler Ebene ist bei allzu großem Verdruss auch die Gründung einer eigenen Liste nicht allzu schwer.
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c07
Veröffentlicht am Dienstag, 06. Januar 2004 - 10:28 Uhr:   

Sole:
> Die Autofahrerpartei oder meinetwegen die CM kann man eigentlich bedenkenlos wählen

Sich zufällig eine der ganz kleinen Parteien auszusuchen, ist absoluter Schwachsinn. Wer unter den Parteien, die er zumindest ansatzweise beurteilen kann, wirklich kein kleinstes Übel finden kann, sollte besser ungültig wählen. Die CM ist z.B. sicher nicht besser als die DVU, auch wenn sie das Wort "Mitte" im Namen hat (das hat die Pro DM übrigens inzwischen auch).

> Auf kommunaler Ebene ist bei allzu großem Verdruss auch die Gründung
> einer eigenen Liste nicht allzu schwer.

Das hängt aber ziemlich vom Land ab. In Bayern sind inzwischen so viele Unterschriften nötig, dass sie schon fast die Größenordnung der benötigten Wähler für den ersten Sitz haben. Das hat 2002 z.B. fast überall die Möglichkeiten der PDS überschritten.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Dienstag, 06. Januar 2004 - 19:07 Uhr:   

@c07:
> In Bayern sind inzwischen so viele Unterschriften nötig, dass sie
> schon fast die Größenordnung der benötigten Wähler für den ersten
> Sitz haben.
Unterschriften sind noch keine Wahlstimmen.
Aus diversen Erfahrungen kann ich nur sagen, daß sehr viele Leute
bereit sind, eine Kandidatur mit einer Unterschrift zu unterstützen -
auch wenn sie diese keineswegs wählen werden und dies auch klar dazu
sagen.
Selbst obskure oder extreme Gruppierungen haben in der Regel keine
Probleme, die nötigen Unterschriften zu bekommen.
PDS in Bayern mag natürlich ein Extremfall sein. Aber wenn es schon
bei den Unterschriften nicht klappt, dann ist die personelle und
organisatorische Basis wohl ohnehin unzureichend.
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Sole
Veröffentlicht am Dienstag, 06. Januar 2004 - 22:17 Uhr:   

"Das hat 2002 z.B. fast überall die Möglichkeiten der
PDS überschritten. "

Wo? Mir war nicht bekannt, dass außer den stattgefundenen Kandidaturen weitere geplant waren
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c07
Veröffentlicht am Mittwoch, 07. Januar 2004 - 02:23 Uhr:   

Ralf:
> Unterschriften sind noch keine Wahlstimmen.

Ja, hab ich auch nicht behauptet. Einerseits stimmt es natürlich, dass die Leute eher eine Unterschrift als ihre Stimme hergeben. Andererseits ist aber in Bayern keine offene Unterschriftensammlung zulässig, sondern man muss sie überzeugen, dazu aufs Wahlamt zu gehn.

In kleineren Gemeinden sind übrigens häufig sogar mehr Unterschriften als Wähler für den ersten Sitz nötig. Bei Gemeinden mit gut 1000 Einwohnern (12 Sitze) reichen normalerweise 40 ganze Wähler trotz d'Hondt problemlos, während 50 Unterstützungsunterschriften nötig sind, wobei die bis zu 24 Kandidaten selber nicht unterschreiben dürfen. In München braucht man 1000 Unterschriften und für den ersten Sitz ungefähr 5000 ganze Wähler.

Ich halt diese Hürde aber trotzdem für akzeptabel (wenn auch sicher an der oberen Grenze), weil sie unabhängig vom Wahlergebnis nur einmalig gefordert wird. Das fördert Kontinuität und schreckt Listen ab, die nur auf ein kurzfristiges Thema fixiert sind (dafür gibt es bessere Mittel der Einflussnahme).

Sole:
> Wo?

Nach ein paar Stichproben hat sie es offenbar doch in einigen Städten geschafft, wo ich davon ausgegangen bin, dass es nicht gereicht hat. Wahrscheinlich haben sie da die Zwischenstände auf ihren Websites, die ich seinerzeit verfolgt hab, am Schluss nicht mehr aktualisiert (oder ich hab es vorzeitig als chancenlos abgetan).
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Sole
Veröffentlicht am Mittwoch, 07. Januar 2004 - 14:16 Uhr:   

Für die PDS in Bayern als tief verankerte Massenorganisation ;) ist es natürlich auch eine finanzielle Frage gewesen.Einen ernsthaften Wahlkampf in Nürnberg oder München (dort mit Erfolg) konnten die sich nur leisten, indem sie sich darauf konzentrierten.
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c07
Veröffentlicht am Donnerstag, 01. Juli 2004 - 02:08 Uhr:   

Zu den Unterstützerunterschriften in Bayern siehe auch diesen Thread.
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The Joker
Veröffentlicht am Donnerstag, 01. Juli 2004 - 17:36 Uhr:   

In Berlin bezieht sich die 5-%-Hürde für alle abgegebenen Stimmen, also auch inklusive der ungültigen. So könnte theoretisch eine Partei 5,1 % der gültigen Stimmen erreichen, was bei 4,9 % aller Stimmen nicht zum Einzug reichen würde. Bei den BVV-Wahlen hat 1999 in Friedrichshain die NPD die 3-%-Hürde nach ersterem Kriterium geschafft, nach letzerem jedoch nicht (zum Glück).
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kai
Veröffentlicht am Mittwoch, 07. Juli 2004 - 11:47 Uhr:   

@Joker:
In der Tat ist dieses Ergebnis befremdlich (allerdings handelt es sich um die REP, nicht die NPD, mit 1.359 Stimmen bei 45.309 abgegebenen und 44.835 gültigen Stimmen). Denn die Einbeziehung ungültiger Stimmen in die Berechnung der Sperrklausel ist verfassungsrechtlich äußerst bedenklich. Jedenfalls bei einer Klausel von 5% wäre sie m.E. unzulässig, nachdem das BVerfG als absolute Höchstgrenze für eine Sperrklausel 5% der gültigen Stimmen anerkannt hat.

Zu den Bayerischen Unterschriften:
Wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Geheimheit der Wahl dürfte ein derart hohes Unterschriftenquorum unzulässig sein. Blöd natürlich, dass sich das Bundesverfassungsgericht für unzuständig erachtet, und der Bayerische Staatsgerichthof keine Bedenken hat. Kippen könnte man das Quorum demzufolge wohl nur mittels abstrakter Normenkontrolle auf Antrag der Bundes- oder einer Landesregierung.
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laura zieschang
Veröffentlicht am Dienstag, 20. September 2005 - 16:42 Uhr:   

hallo,ich möchte gerne wissen wieviel die SPD und die CDU haben bitte antwortet schnell!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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elke märkle
Veröffentlicht am Montag, 17. Oktober 2005 - 08:05 Uhr:   

Hallo,
was passiert bei einer Bürgermeisterwahl wenn auf dem Stimmzettel ein zusätzlicher Name angegeben wurde und dieser dann natürlich auch angekreuzt wurde - ist der Stimmzettel dann ungültig?

Elke
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Montag, 17. Oktober 2005 - 10:03 Uhr:   

@Elke: Wenn mehr als ein Kandidat antritt, ist die Stimme in jedem Fall Tat ungültig. Andererenfalls ist es mancherorts zulässig, eine Person handschriftlich auf dem Stimmzettel zu vermerken, der die Stimme gelten soll. Da müßtest du dann schon dazusagen, um welches Bundesland es sich handelt.
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schongaugeorg
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 07. September 2009 - 19:13 Uhr:   

Stimmt es , das eine nicht abgegebene Stimme mehr Geld für die Parteien bringt als wenn man wählen würde.
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Vereinsmeier
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 07. September 2009 - 21:38 Uhr:   

Nein - weder schadet sie noch nutzt sie.
Grundsätzlich erhalten Parteien auch kein automatisches geld direkt, sondern komplexer, näheres dazu findet man im Internet.
Solange der Anspruch auf die Parteienfinanzierung aller ansrpuchsberechtigten Parteien über 133 Mio. liegt gibt es keinen Unterschied. Liegt er darunter bekommte eine aprtei indirekt natürlich für eine abgegebene Stimme mehr Geld. Dieser Fall tritt aber eher selten ein.

In Berlin glaube gab es zumindest mal einen Effekt von ungültigen Stimmen, da dort 5% der abgegebenen Stimmen und eben nicht der gültigen,abgegebenen Stimmen errreicht werden musste, aber ob das heute noch so ist weiß ich nicht.
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SkyScraper
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 20. Januar 2013 - 20:20 Uhr:   

Hallo Leute!

Ist es nicht so, dass ungültig abgegebene Stimmen auch bedeuten, dass es für diese Stimmen kein Geld gibt?
War es nicht auch so, dass eine Wahl wiederholt werden muss, wenn der Anteil der gültigen Stimmen unter 30% fällt?
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 20. Januar 2013 - 20:23 Uhr:   

Kein Geld für ungültige Stimmen ist zwar richtig: die Gesamtsumme der Parteienfinanzierung schrumpft aber nur, wenn dadurch die Kappungsgrenze unterschritten wird.
Die gültigen Stimmen sind für die Sitzvergabe relevant - ungültige Stimmen sind komplett irrelevant.
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Manni2001
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 22. September 2013 - 11:07 Uhr:   

Also ich verstehe das nicht.

Wenn ich absichtlich eine ungültige Stimme abgebe bleibt dies offenbar konsequenzenlos für die anderen Parteien. Das heist meine Stimme zählt weniger als die der anderen? Oder sehe ich das falsch?

Würden ungültige Stimmen zähen wäre das Ergebnis 2009 wenn alle die nicht wählten ungültig gewählt hätten pro Partei um fast 30% schlechter gewesen.

sowas nennt man doch oligarchische Demokratie?
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Manni2001
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 22. September 2013 - 11:20 Uhr:   

Habs eben bei Wahlrecht nachgelesen. Naja was anderes hatte ich auch nicht erwartet...
Vor kurzem hörte ich im Radio, da sagte irgend ein rapper man solle wählen gehen selbt wenn man die Stimme ungültig macht denn das würde den Parteien schaden...

Wenn ich also unzufrieden bin mit der Politk, den verlogenen verantwortungslosen aktivisten, dann ist es egal ob ich wählen gehe oder nicht.
Also schaff ich heut mal was und geh nicht wählen.
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Frank Schmidt
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 22. September 2013 - 11:27 Uhr:   

@Manni2001
Deine Stimme zählt genauso viel wie die der anderen. Die Sitzverteilung berücksichtigt aber nur Parteien über 5% und Wahlkreissieger. Eine ungültige Stimme hilft keinem davon.

Schwebt dir ein Wahlrecht vor, in dem ungültige Stimmen bedeuten, dass Sitze mit permanenten Nein-Stimmen besetzt werden? Das hätte dann zur Folge, dass zur Gesetzgebung die Parteien praktisch zusammenarbeiten müssen, was auch heißt, dass eine unfähige Partei nicht mehr aus der Regierung geworfen werden kann. Das ist fast das System, das Italien lange Zeit hatte - da hatten die Kommunisten 30% und die Faschisten 10% und blieben immer in der Opposition, während die anderen Parteien ständig Variationen der immer gleichen Koalition bildeten.

Mit zwei Worten: Vergiss es!
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Bärbel Schramm
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 22. September 2013 - 14:40 Uhr:   

Gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen Nichtwählen und dem Verfallen der (Zweit-) Stimme, weil es die gewählte Partei nicht uber die 5% geschafft hat? (Außer den 70 oder so Cents, die jene Partei pro Wähler erhält. )
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Frank Schmidt
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 22. September 2013 - 14:48 Uhr:   

Die Sitzverteilung wäre die gleiche, aber bei der verfallenen Stimme weiß die Öffentlichkeit zumindest, dass man jemand anderen wählen wollte und nicht die Regierung stillschweigend unterstützt.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 22. September 2013 - 15:10 Uhr:   

Ungültigwählen steigert die Wahlbeteiligung, bleibt aber genauso folgenlos wie Nichtwählen. In den Ergebnisveröffentlichungen des Bundeswahlleiters sieht man den Unterschied, in ihrer medialen Darstellung (Parteistärken) natürlich nicht.
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Arno Nymus
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 23. September 2013 - 00:21 Uhr:   

Bärbel Schramm schrieb "Gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen Nichtwählen und dem Verfallen der (Zweit-) Stimme, weil es die gewählte Partei nicht uber die 5% geschafft hat?"
Ja. Die Stimme für eine an der Sperrklausel gescheiterte Partei erhöht den Wert der 5%-Hürde; die ungültigen Stimmen und Nichtwahl werden hingegen bei der 5%-Hürde nicht berücksichtigt.
Wären z. B. dieses Mal alle FDP-Wähler einfach zu hause geblieben, wäre die AfD nun wohl knapp im Bundestag.
Die Sitzverteilung wäre also NICHT die selbe.

Freundliche Grüße,
Arno Nymus
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Holger81
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 23. September 2013 - 20:15 Uhr:   

"Wären z. B. dieses Mal alle FDP-Wähler einfach zu hause geblieben, wäre die AfD nun wohl knapp im Bundestag."

Nicht ganz, die AfD wäre dann immer noch knapp gescheitert (4,9%). Auch wenn sich umgekehrt alle AfD-Wähler enthalten hätten, wäre die FDP mit gerundeten 5,0% noch (um wenige 100 Stimmen) an der Klausel gescheitert.

Es hätte aber z.B. für AfD und für die FDP über 5% gereicht, wenn alle Stimmen kleinerer Parteien (zus. ca. 6,2%) weggefallen wären.
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Arno Nymus
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 23. September 2013 - 23:30 Uhr:   

@Holger81: Als ich den Kommentar geschrieben habe, lagen mir noch die Hochrechnungen von vor Mitternacht vor, wo die AfD bei guten 4,8% lag.

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