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Wahlkreiseinteilungen bei früheren Wa...

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UKG
Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Dezember 2003 - 18:29 Uhr:   

Hallo,
gibt es eine Möglichkeit, herauszufinden, wie Wahlkreise früher aussahen und wer diese gewonnen hat, mein Hauptinteresse Bund und BW,
insbesondere letzteres, denn dort gewinnt die CDU seit den 70-er immer minds. 90% aller Wahlkreise, ich würde gerne mal untersuchen,
wo und wie sie es in den eher großstädtischen Regionen schafft, nicht unbedingt deren Kernland. Schließlich bevorzugt das System trotz
gegensätzlicher Auffassung des Staatsgerichtshofs BW die CDU und schadet kleineren Pateien. Vielleicht ist dieser Vorteil aber doch einer der erst in den Wahlen der 90-er und 2001 zum Tragen kam.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Donnerstag, 11. Dezember 2003 - 15:39 Uhr:   

Also ich habe mal Wahlkreisergebnisse aus der Anfangszeit der Bundesrepublik gesucht. Leider wurde ich nur für NRW fündig.
Wahlkreiseinteilungen für Bundestagswahlkreise findet man als Anhang zum Bundeswahlgesetz. Das Bundesgesetzblatt mit allen Jahrgängen dürfte wohl in jeder Unibibliothek stehen. Problem ist nur, daß sich die Gemeinde- und Kreisgrenzen durch die Gebietsreformen vor allem Anfang der 70-er massiv verändert haben. Wahlkreisergebnisse für Bundes- und Landtagswahlen habe ich für NRW im Ministerialblatt gefunden, vermutlich gibt es was ähnliches für BW.
Die Landtagswahlkreise in BW waren sehr konstant: Seit 1955 wurden sie nur 1975 (nach einer großen Gebietsreform) neu geschnitten, 1990 17 neu abgegrenzt.
Generell fällt bei früheren Wahlen eine viel krassere Ungleichheit in der Wahlkreisgröße aus. 1949 hatte der kleinste Wahlkreis in NRW (Recklinghausen-Stadt) nur rund ein Drittel der Einwohnerzahl des größten. Auch eine sehr viel größere regionale Unterschiede im Wahlverhalten als heute sind auffällig. In BW hatte die FDP z.B. noch 1968 ein Direktmandat in Crailsheim.
Bevorzugt hat das Wahlrecht in BW die CDU schon immer. Vor 1992 gab es aber nie mehr als 7 Überhang- und Ausgleichsmandate. Aber da vor 1975 d'Hondt in den 4 damaligen Regierungsbezirken Nord- u. Südbaden, Nordwürttemberg und Württemberg-Hohenzollern getrennt angewendet wurde, war die CDU im Vorteil. Seit Gründung desc Landes gingen bis auf eines 1960 (für die SPD in Nordwürttemberg) alle an die CDU.
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UKG
Veröffentlicht am Donnerstag, 11. Dezember 2003 - 18:45 Uhr:   

"Aber da vor 1975 d'Hondt in den 4 damaligen Regierungsbezirken Nord- u. Südbaden, Nordwürttemberg und Württemberg-Hohenzollern getrennt angewendet wurde, war die CDU im Vorteil" - heute sind es doch auch 4
Bezirke, auf die d'Hont angewandt wird, zumindest was Überhangmandate
angeht, wenn mögliche Ausgleichsmandate ermittelt werden. War es früher so, dass generell nur die Ergebnisse für die Bezirke ermittelt wurden und daraus dann das Gesamtergebnis durch Zusammenfassen der 4
Teilergebnisse?
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Freitag, 12. Dezember 2003 - 12:15 Uhr:   

Die jetzigen Regierungsbezirke sind nicht mehr mit den alten identisch. Offensichtlich hat man viel Mühe darauf verwendet, die Grenze zwischen Baden und Württemberg zu verwischen.
Es ist in der Tat so, daß bis 1975 die Sitze für jeden Regierungsbezirk getrennt ermittelt wurden und es keine landesweite Verrechnung gab(wie noch heute in Bayern).
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Andreas Hahn
Veröffentlicht am Samstag, 06. März 2004 - 20:53 Uhr:   

Es gab einen kleinen, aber sehr informativen Atlas im Taschenbuchformat. Zu finden unter den Namen "Taschenatlas Wahlen" oder auch (etwas später) "Wahlatlas 1987/88". Herausgegeben von Höller und Zwick in Braunschweig. Leider jedoch ist dieses Buch nicht mehr erhältlich. Ich würde aber mal probieren, dieses in Antiquariaten, bei Ebay (da findet man tatsächlich seltene, gut erhaltene Bücher) zu kaufen oder auch über die Bibliotheken versuchen, per Fernleihe auszuleihen. Die Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz hier in Berlin hat das besagte Buch.
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Mörsberg
Veröffentlicht am Montag, 08. März 2004 - 13:40 Uhr:   

Dadurch, dass die Ausgleichsmandate in BW auf Bezirksebene berechnet werden, ergibt sich de facto doch wieder eine getrennte Behandlung der Bezirke, zumindest sofern in allen Bezirken Überhangmandate anfallen.
Insgesamt ist die geringe Neigung, Wahlkreisgrenzen zu verändern vielleicht einfach nur ein Ausdruck von Faulheit, weil man für jeden Neuzuschnitt Landkarte, Verwaltungsgrenzen und statistische Daten zu Rate ziehen müsste, und das ist ja achgottso kompliziert! Vielleicht möchte man in manchen Fällen auch gewisse Bevölkerungsbewegungen nicht wahrhaben, denn sie lenken das Auge allzu sehr auf die Erfolge und vor allem die Misserfolge der jeweiligen Strukturpolitik.
Angesichts des - wenn auch technisch misslungenen - Ausgleichs von Überhangmandaten wird die CDU durch den Wahlkreiszuschnitt auch nicht im Übermaß bevorzugt. Man müsste da vor allem definieren, worin genau ein Vorteil oder ein Nachteil überhaupt liegt. Das Verhältnis von schwarzen und roten Direktmandaten hängt hauptsächlich vom Abstand zwischen CDU und SPD ab. Der ist auch durch das in BW allgemein überdurchschnittliche (2001 war vermutlich eher ein Ausrutscher) GRÜNEN-Ergebnis halt ziemlich hoch. Selbst 2001 waren bei einem geringeren Abstand als 1996 nur sieben rote Wahlkreise drin, von denen nach den gegenwärtigen Trends allenfalls vier bleiben würden - die in Stuttgart gingen an die CDU, Freiburg II womöglich an die GRÜNEN.
Wirklich ändern kann man das nur durch eine Verringerung der Wahlkreisquote von derzeit 58,3% an der (theoretischen) Gesamtmandatszahl. Oder die CDU gewinnt so haushoch, dass die gewonnenen Direktmandate einfach nicht mehr überhängen.
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c07
Veröffentlicht am Montag, 08. März 2004 - 18:47 Uhr:   

Mörsberg:
> Angesichts des - wenn auch technisch misslungenen - Ausgleichs von
> Überhangmandaten wird die CDU durch den Wahlkreiszuschnitt auch
> nicht im Übermaß bevorzugt.

Wie du selber schreibst, wird aber durch Überhangmandate die mehrfache Anwendung von d'Hondt erzwungen, was praktisch der CDU nutzt. Die Ausgleichsmandate können u.a. deshalb dazu führen, dass die überhängende Partei auch noch Ausgleichsmandate bekommt, während der Rest rechnerisch Mandate abgezogen bekommt.

Zu diesem (relativ wahrscheinlichen) Szenario muss es wohl einen Präzedenzfall geben (weiß da wer Genaueres?), wonach zumindest die ursprünglich zugeteilten Mandate erhalten bleiben. Unklar ist mir aber, ob Ausgleichsmandate zugeteilt werden, wenn einzig die überhängende Partei davon profitiert.

Beispiel: Was wär passiert, wenn die CDU bei der letzten Landtagswahl im Bezirk Stuttgart nur 21 Erstmandate bekommen hätte? Das wär 1 Überhangmandat für die CDU, das mit einem positiven Ausgleichsmandat für die CDU und je einem negativen für FDP und Grüne "ausgeglichen" werden müsste.
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UKG
Veröffentlicht am Dienstag, 09. März 2004 - 17:19 Uhr:   

zu Mörsberg: Ich halte eher Karlsruhe I+II für Zufallsgewinne der SPD, dort gibt es sonst viele Grüne, Stuttgart ist oft schwierig für
die CDU, denn die FDP schneidet (auf Kosten der CDU) dort sehr gut ab.
Es ist das Glück der CDU, dass ausgerechnet im Bezirk mit der höchsten Wahlkreisanzahl sie am schwächsten ist, dadurch kann sie bei Wahlkreisgewinn verhindern, das die dort relativ erfolgreicheren anderen Parteien SPD und FDP leicht an Ausgleichsmandate kommen. Diese bekommen durch die D'Hont-Verteilung von vorne herein dort mehr
Mandate, die dann nicht ausgeglichen werden müssen.
Die Grünen, besonders in Freiburg und Tübingen stark, werden dadurch derzeit weniger berührt.
zu c07: es gibt keinen negativen Ausgleich, es gab aber schon Wahlen
in der Späthregierungszeit, wo im Bezirk Tübingen aufgrund der hohen CDU-Erfolge dort ein 12 Mandat (bei nur 11 Wahlkreisen) an die CDU ging, was wiederum an der D-Hontverteilung auf die Bezirke liegt,
während die Gesamtsitzverteilung auf Basis 120-Sitze auf Landesebene
geschieht. Von daher war wohl das System vor 1975 möglicherweise
"gerechter".

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