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Sole
| Veröffentlicht am Freitag, 05. Dezember 2003 - 13:45 Uhr: | |
Warum soll es Steuerhinterziehung sein, wenn FDP-Mitglieder (oder Mitglieder irgendeiner Partei) Geld annehmen mit dem Auftrag, es zu spenden? |
Thomas Frings
| Veröffentlicht am Freitag, 05. Dezember 2003 - 14:59 Uhr: | |
Die Spende an sich ist nicht das Problem. Pareispenden sind steuerlich bis zu einer bestimmten Höhe absetzbar. Wenn sie also eine Spendenquittung beim Finanzamt einreichen, obwohl sie gar nicht gespendet haben, begehen sie Steuerhinterziehung. |
Thomas Frings
| Veröffentlicht am Donnerstag, 11. Dezember 2003 - 16:33 Uhr: | |
Aktuelle Rechtslage zu Parteispenden: Einzelpersonen können maximal 1534, zusammenveranlagte Ehegatten 3068 Euro steuerlich geltend machen. Die Hälfte davon kann direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Die andere Hälfte kann als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Maximal konnten die Spendenempfänger daher den Fiskus um 1552 Euro per annum prellen und zwar bei zusammenveranlagte Ehegatten mit 48,5% Spitzensteuersatz (und 5,5% Soli). |
Thomas Frings
| Veröffentlicht am Freitag, 12. Dezember 2003 - 12:07 Uhr: | |
Korrektur: Maximal 2319 Euro konnte man hinterziehen. |
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