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SPQR
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 21. August 2003 - 11:27 Uhr: | |
Ich bin in einer Frage etwas unschlüssig: Meine Parteigruppe konsumiert bei ihren Treffen meist eine oder mehrere Pizza, die von der Partei bezahlt werden - sonst müssten wir einen Raum mieten oder so, könnten uns jedenfalls nicht dort treffen wo wir es tun. Es ist bei uns guter Brauch, dass wir diese Pizza selbst bezahlen, sprich das Geld zurückspenden. Dabei legen wir zusammen, die jüngeren meist etwas weniger. Dieses Geld kommt der Partei ja durch die staatliche Parteifinanzierung zugute, der Staat legt noch mal ein wenig was drauf und einer von uns bekommt einen Spendenbescheid, den er bei der Steuer angeben kann. Nun erweist sich dieses Verfahren als unpraktisch: Die Parteigliederung muß im Finanzplan eine Kostenstelle für unsere Gruppentreffen führen, obwohl sie durch uns unterm Strich keine Ausgaben hat. Wir kamen auf die Idee, die Pizzen der Partei als Sache zu spenden. Dazu weiß ich jetzt aber nicht, welche Nachteile das gegenüber der Geldspende hat - auch im Hinblick auf die staatliche Parteifinanzierung. Auch bei Gebrauchsgegenständen, die wir der Geschäftsstelle von Privat überlassen (Papierreste, Stifte, Locher, Aktenordner, Büromaterial, alten Computer usw) würden wir gern herausfinden, ob das nur inoffiziell geschehen kann oder ob dies auch offiziell in Form einer Sachspende geht und was dabei zu beachten ist. Wer kann aufklären? |

c07
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 21. August 2003 - 12:13 Uhr: | |
Das Rückspenden ist mindestens im Graubereich. Siehe § 25 (2), Nr 7 im Parteiengesetz. Sachspenden sind prinzipiell schon möglich, nicht aber bei Dingen, "die die Mitglieder üblicherweise unentgeltlich zur Verfügung stellen" (§ 26 (4)). |
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