Themen Themen Profil Profil Hilfe/Anleitungen Hilfe Teilnehmerliste Teilnehmerliste [Wahlrecht.de Startseite]
Suche Letzte 1|3|7 Tage Suche Suche Verzeichnis Verzeichnis  

Wahlprüfungsverfahren

Wahlrecht.de Forum » Sonstiges (FAQs, Wahltipps, usw. …) » Wahlanfechtungen » Wahlprüfungsverfahren « Zurück Weiter »

Autor Beitrag
 Link zu diesem Beitrag

Carolin Pranz
Veröffentlicht am Dienstag, 25. Januar 2000 - 16:04 Uhr:   

Wer hat irgendwelche Informationen über Wahlprüfungsverfahren?
Insbesondere suche ich Rechtsprechungen. Über Eure Mithilfe wäre ich sehr dankbar.
 Link zu diesem Beitrag

Wilko Zicht
Veröffentlicht am Dienstag, 25. Januar 2000 - 18:16 Uhr:   

Na, dazu gibt es doch eine Menge Infos auf dieser Site: News zu aktuellen Wahlprüfungsverfahren, Links zu Urteilen und Wahlprüfungsgesetzen etc.

Wonach genau suchst Du denn?
 Link zu diesem Beitrag

Thomas
Veröffentlicht am Dienstag, 24. Juli 2001 - 15:39 Uhr:   

Hallo! Wer hat Informationen darüber, ob in einem Bundesland bereits Rechtssprechung in Zusammenhang mit einem personalisierten Verhältniswahlsystem existiert. Stellt die theoretische Möglichkeit, daß durch drei zu viel abgegebene Stimmen sich innerhalb der Nachrückerfolge eines Wahlvorschlags eine Veränderung ergeben könnte -sofern alle drei gleich gestimmt hätten- eine Unregelmäßigkeit der Wahl dar, die eine Neuwahl erforderlich macht.
 Link zu diesem Beitrag

thomas
Veröffentlicht am Dienstag, 24. Juli 2001 - 15:42 Uhr:   

Sorry - kleiner Schreifbfehler in der Mailadresse - richtig: stadt-ni@dialup.nacamar.de
 Link zu diesem Beitrag

Wilko Zicht
Veröffentlicht am Dienstag, 24. Juli 2001 - 17:58 Uhr:   

Ich bin nicht sicher, ob ich das Problem richtig verstanden habe.

Zunächst einmal: Was ist mit personalisiertes Verhältniswahlsystem gemeint? Das bei Bundes- und Landtagswahlen übliche Verfahren oder ein auf kommunaler Ebene praktiziertes System mit Kumulieren und Panaschieren? Beides wird häufig als p.V. bezeichnet.

Ansonsten gilt generell: Für eine Neuwahl muß die nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht ganz fernliegende Möglichkeit bestehen, daß die Sitzverteilung durch einen festgestellten Wahlfehler beeinflußt wurde, ohne daß dieser Fehler auf andere Weise (z.B. Neuberechnung) behoben werden kann. Außerdem muß der Wahlfehler so gewichtig sein, daß seiner Beseitigung eine höhere Bedeutung zukommt als dem Bestandsschutz der gewählten Volksvertretung.

Was das konkret für Ihre Frage bedeutet, kann ich mit den vorliegenden Informationen nicht beantworten. Was hat es genau mit den drei zu viel abgegebenen Stimmen auf sich? Hat die möglicherweise veränderte Nachrückerregelung bereits Einfluß auf die tatsächliche Sitzverteilung gehabt oder ist der begünstigte Kandidat noch nicht nachgerückt? Hat dieses Nachrücken Einfluß auf die politischen Mehrheitsverhältnisse in der Vertretung oder ist es eine rein fraktionsinterne Sache? Ist es zur nächsten Wahl noch lange hin oder steht diese ohnehin kurz bevor?
 Link zu diesem Beitrag

Peter Halfmann
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. September 2002 - 02:36 Uhr:   

Korrekter Wahlzettel?
Bei der Bundestagswahl wurden in Duisburg Wahlzettel benutzt, die
von der Druckerei gefaltet waren. Die Art des verwendeten Falzes ist
der sog. Leporellofalz (Der Zettel öffnet sich wie eine Ziehharmonika.)
Wenn man nicht weiß, daß der Wahlzettel gefaltet ist, könnte man
vermuten, daß er nur aus der oberen Seite besteht. Die Parteien, die ihr
Schicksal auf den unteren Seiten im Verborgenen gefristet haben, sind
meiner Meinung nach benachteiligt. Ich kann mich auch nicht erinnern,
daß in der Vergangenheit Wahlzettel gefaltet waren, selbst der
Riesenwahlzettel zur Münchener Staftratswahl ist nicht gefaltet (Mehr
als 10 Listen mit jeweils 80 Kandidaten). Mich würde interessieren, ob diese Art der Form des Wahlzettels nur in Duisburg oder überall benutzt wurde.
 Link zu diesem Beitrag

Matthias Cantow
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. September 2002 - 14:01 Uhr:   

@Peter
Bei uns waren die Stimmzettel ungefaltet, aber ich sehe auch keine rechtlichen Probleme, wenn die Zettel vorgefaltet sind. Sie hängen ja auch im Eingangsbereich des Wahllokals aus - ungefaltet.
 Link zu diesem Beitrag

Peter Halfmann
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. September 2002 - 14:33 Uhr:   

@Matthias
Ich kann nicht sagen, ob die Wahlzettel ausgehangen haben. Inzwischen habe ich gehört, daß die Wahlzettel in den Tageszeitungen veröffentlicht werden (früher habe ich Wahlzettel auch auf Litfaßsäulen gesehen). Aber muß man sich wirklich auf die Wahl vor dem Wahlakt vorbereiten, wenn man davon ausgeht, daß man den Zettel bei der Wahl in der Hand hält?
 Link zu diesem Beitrag

Matthias Cantow
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. September 2002 - 22:42 Uhr:   

@Peter

"Ich kann nicht sagen, ob die Wahlzettel ausgehangen haben."

Müsste er aber nach § 48 Abs. 2 Satz 2 BWO. Dann kann man ihn ohne Druck in Ruhe betrachten. Ob die Stimmzettel in Zeitungen veröffentlicht wurden, hängt davon ab, wie bei Euch die ortsübliche Bekanntmachung ist. Bei uns haben die Tageszeitungen jedenfalls keine abgedruckt.

"Aber muß man sich wirklich auf die Wahl vor dem Wahlakt vorbereiten, wenn man davon ausgeht, daß man den Zettel bei der Wahl in der Hand hält?"

Ich denke, man sollte sich möglichst schon vor dem Wahlsonntag klar sein, wen man wählt, man muss es aber nicht, s.o.. Allein aus den Namen auf dem (ungefalteten) Stimmzettel wird man wohl keine vernünftige Entscheidung treffen können.
 Link zu diesem Beitrag

Paul-Gerhard Martin
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 10. August 2016 - 13:14 Uhr:   

Eine Frage zur Interpretation einer (landeshochschul)gesetzlichen Regelung:
„Ist die Wahl eines Gremiums oder einzelner Mitglieder eines Gremiums rechtskräftig für ungültig erklärt worden, so führt dieses Gremium in der bisherigen Zusammensetzung die Geschäfte bis zum Zusammentreten des auf Grund einer Wiederholungs- oder Neuwahl neugebildeten Gremiums weiter.“

Situation: Die Mitglieder eines Gremiums werden im Juli für die am 1. Oktober beginnende Amtszeit gewählt. Wegen eines fehlerhaften Stimmzettels ist die Wahl absehbar ungültig. Unter diesem Vorbehalt veröffentlicht der Wahlausschuss das Ergebnis. Die Wahl wird kurz darauf für ungültig erklärt, eine Wiederholung für Ende Oktober angesetzt.

Frage: Welches sind die „bisherigen“ Mitglieder des Gremiums zwischen 1. Oktober und der Ergebnisfeststellung der Wiederholungswahl? Die Gremienmitglieder der abgelaufenen Amtszeit (die möglicherweise teils nicht mehr verfügbar sind) oder die bei der ungültigen Wahl als gewählt Bekanntgemachten (was theoretisch dem Wahlausschuss eine gezielte Manipulation der Besetzung ermöglicht)?

Beitrag verfassen
Beitrag:
Fett Kursiv Unterstrichen Erstelle Link Clipart einfügen

Benutzername: Hinweis:
Dies ist ein geschützter Bereich, in dem ausschliesslich registrierte Benutzer Beiträge veröffentlichen können.
Kennwort:
Optionen: HTML-Code anzeigen
URLs innerhalb des Beitrags aktivieren
Auswahl:

Admin Admin Logout Logout   Vorige Seite Vorige Seite Nächste Seite Nächste Seite