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Beitrag |

Torsten Schoeneberg
| | Veröffentlicht am Freitag, 25. Juli 2003 - 22:52 Uhr: | |
Es gibt ja - anders als es hier manchmal dargestellt wird - bestimmte Regelungen, die verhindern sollen, daß jemand "sich selbst überwacht". Im Kommunalwahlgesetz NRW ist in §13 festgelegt, welche Ämter "unvereinbar" miteinander sind. Das ist mir aber als Laie für den folgenden mir bekannten konkreten Fal noch zu undurchsichtig: Kann ein Beschäftigter der Bezirksregierung Arnsberg bei der Kommunalwahl für den Dortmunder Stadtrat (Dortmund ist Teil des Reg.-Bez. Arnsberg) kandidieren? |

C.-J. Dickow
| | Veröffentlicht am Samstag, 26. Juli 2003 - 17:06 Uhr: | |
Wie es in NRW ist, weiß ich nicht. In Hamburg dürfen Mitarbeiter eines Bezirksamtes nicht zur selben Bezirksversammlung kandidieren (für eine andere BV natürlich, weil ja da kein Interessenkonflikt besteht). |

Torsten Schoeneberg
| | Veröffentlicht am Samstag, 26. Juli 2003 - 17:39 Uhr: | |
Dürfen sie sicher nicht kandidieren? Ich habe jetzt gehört, im Falle einer solchen Interessenüberschneidung dürfte man zwar kandidieren, aber dann im Erfolgsfall das Mandat nicht annehmen. Ich hatte mich da im ersten Beitrag unklar ausgedrückt, bin aber auch weiterhin unsicher - wo sind unsere Juristen? |

C.-J. Dickow
| | Veröffentlicht am Sonntag, 27. Juli 2003 - 18:32 Uhr: | |
@ Torsten Schoeneberg Meines Wissens dürfen Mitarbeiter des jeweiligen Bezirksamtes in Hamburg tatsächlich nicht kandidieren. Da ich das Gesetz aber nicht vor Augen habe, kann ich es nicht beschwören. |

Andreas Goertz
| | Veröffentlicht am Dienstag, 05. August 2003 - 17:26 Uhr: | |
@ alberto: In einem anderen Forum hast Du darauf hingewiesen, die Schweizer halten die dem Gemeinwohl schädlichen Heerscharen von Ödies erfolgreich fern von ihren Parlamenten. Wie schaffen sie das? Quoten? |

alberto
| | Veröffentlicht am Dienstag, 05. August 2003 - 20:40 Uhr: | |
Der Beitrag wurde inzwischen wohl gelöscht Quote:Von Andreas Goertz am Dienstag, den 05. August 2003 - 17:26 Uhr: @ alberto: In einem anderen Forum hast Du darauf hingewiesen, die Schweizer halten die dem Gemeinwohl schädlichen Heerscharen von Ödies erfolgreich fern von ihren Parlamenten. Wie schaffen sie das? Quoten?
Vielleicht meldet sich noch irgend jemand hierzu? Sowei ich weiß, wird quotiert. Wie soll es anders funktionieren?
WahlRechtReform |

alberto
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 27. August 2003 - 14:25 Uhr: | |
Machen wir's den Schweizern nach
Quote:Wer für Parlamente in der Schweiz kandidiert ist die Bekanntgabe der Berufstätigkeit zwingend, so ist es ausschliesslich der Souverän, der entscheidet, ob Angestellte des öffentlichen Dienstes gewählt werden. Angestellte bei der Bundesvewaltung können eine Parlamentswahl nur annehmen, wenn das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird. Uebrigens: mit über 70% JA-Stimmen hat der Souverän am 26.11.01 den Beamtenstatus beim Bund abgeschafft (bei vielen Kantonen/Städte teilweise schon früher).
Unser GG erlaub die Quotierung
WahlRechtReform |

anti-alberto
| | Veröffentlicht am Montag, 07. Juni 2004 - 15:09 Uhr: | |
@ Alberno "Unser GG erlaub die Quotierung" Eben nicht, weil es eine Einschränkung der Grundsätze der Freiheit und der Gleichheit der Wahl wäre. Verfassungsrecht scheint nicht ihre Stärke zu sein. |