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Rudi
| | Veröffentlicht am Montag, 21. Juli 2003 - 11:48 Uhr: | |
Hallo, es heißt ja immer kleine Stadtstaaten "lohnen" sich für neue Parteien (Schill, AfB), die sich aufbauen wollen. Ist es nicht so, dass sich Siege "auf dem flachen Lande" den meist infrastrukturschwachen Kleinparteien viel mehr nützen? Eine Stadtratsfraktion irgendwo zu installieren wo keine 5 % Hürde ist ist ja nicht SO schwer. Und dafür gibts Büro, oft sogar nen Hauptamtlichen von der Stadt bezahlt. Wo finde ich eigentlich die Regelungen, für welche Größe (Ratsmitglied, Gruppe, Fraktion) es welche Leistungen gibt? |

Der Intelligentz
| | Veröffentlicht am Montag, 21. Juli 2003 - 13:22 Uhr: | |
Das dürfte zum Teil in den Kommunalordnungen der Länder, zum Teil in den darauf basierenden Rechtsverordnungen oder auch nur Verwaltungsvorschriften stehen; zum Teil ist es aber auch jedem einzelnen Rat überlassen, über seine und seiner Mitglieder Ausstattung zu entscheiden. |

Stefan Müller
| | Veröffentlicht am Dienstag, 05. August 2003 - 02:00 Uhr: | |
Beispiel: In Essen dürfen 2 Ratsmitglieder der selben Partei eine Ratsgruppe bilden. In Dortmund (gleiche Ratsmitgliederzahl) gibt es keine Ratsgruppen. Es können lediglich Fraktionen ab 4 Mitgliedern gebildet werden. Das ist nur ein Beispiel für die lokalen Unterschiede in Kommunen des gleichen Landes... Die Stadträte entscheiden in vielen Dingen ausschließlich aufgrund von Machtbedürfnissen der Mehrheitsparteien. So hat sich die CDU-FDP-Koalition in Essen durch die Zugestehung des Gruppenstatusses an die REP (und die PDS) sich eine Ratsmehrheit dank REP erkauft. In Dortmund haben die 3 großen Parteien SPD-CDU-Grüne es für richtig gehalten miteinander zu kungeln und dafür die 4 anderen Parteien und Listen (DVU, Bürgerliste, FDP, Linkes Bündnis) all ihrer Rechte zu berauben. Dabei hat sich das FDP-Ratsmitglied allerdings der CDU-Fraktion angeschlossen. Der gleichgerichtete Versuch der Grünen, sich um die Stimme des LiBü zu vergrößern ist allerdings von diesem abgelehnt worden. Die Spannweite der Handlungsmöglichkeiten ist also für die Ratsmehrheit zumindest sehr groß, da in NRW die Landesgesetze sehr ungenau sind. |
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