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Rüdiger
| | Veröffentlicht am Montag, 30. Juni 2003 - 11:51 Uhr: | |
Eine kurze Frage nach Quellen (ich erwarte von niemandem, hier selöber umfänglich etwas darzubieten) Wo finde ich Informationen darüber - auf welche Art und in welchem Rahmen Parteien Unternehmen/Beteiligungen besitzen dürfen - in wie weit Gliederungen von Parteien selbst z.B. aus dem Verkauf von selbstproduzierten Zeitungen bzw als Dienstleister (oder auch: gewinnorientierte Auftrags-Herstellung von Publikationen anderer an der eigenen Druckmaschine) Gewinn erwirtschaften dürfen - in wie weit Gliederungen von Parteien Aktionen, Staatsanleihen, Bundesschatzbriefe o.ä. besitzen dürfen - wie sich all dies auf den Fluß von geldern der staatlichen Parteifinanzierung auswirkt. |

Matthias Cantow
| | Veröffentlicht am Montag, 30. Juni 2003 - 12:19 Uhr: | |
Teilweise im Parteiengesetz, teilweise beantworten sich die Fragen aus dem Fehlen gesetzlicher Regelungen. |

c07
| | Veröffentlicht am Montag, 30. Juni 2003 - 12:23 Uhr: | |
Steht eigentlich alles im Parteiengesetz. Im Prinzip gibt es keine Beschränkungen, außer dass die vorhandenen Mittel für Parteiaufgaben eingesetzt werden müssen und dass eine verschärfte Rechenschaftspflicht besteht. Nachdem die staatliche Finanzierung abhängig von eigenen Einkünften ist (bis zu einer Obergrenze, die die größeren Parteien allerdings sowieso locker erreichen), stellen Gewinne aus Vermögen u.Ä. (wie auch Spenden und Mitgliedsbeiträge) den Fluss der staatlichen Gelder sicher. "Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit und Beteiligungen" sowie "Einnahmen aus Veranstaltungen, Vertrieb von Druckschriften und Veröffentlichungen und sonstiger mit Einnahmen verbundener Tätigkeit" sind dabei ausdrücklich genannt (§ 18 (5), § 24 (4)). |
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