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Mike Weimann
| | Veröffentlicht am Dienstag, 07. Dezember 1999 - 18:14 Uhr: | |
Ich habe gelesen, daß man in den USA erst wahlberechtigt ist, wenn man sein Interesse bekundet hat. Also man muß sich aktiv in die Wählerliste eintragen lassen, sonst darf man nicht mitwählen. Stimmt das? Gilt das einmal für's Leben? Wer hat genauere Informationen? Wo kann man das nachlesen? |

Eike Biehler
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 14. März 2002 - 19:38 Uhr: | |
Ja, das ist richtig. Ob's für immer gilt, weiß ich nicht, ich glaube aber: nein. |

It's me ... (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Sonntag, 03. Juni 2007 - 00:44 Uhr: | |
Was für ein Unsinn, denn spätestens mit der Stimmabgabe bekunde ich ja meinen Willen. Das ist doch bloßer Formalismus. |
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