
MR
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| | Veröffentlicht am Dienstag, 15. September 2020 - 09:23 Uhr: | |
Folgende Situation: In einem Wahllokal sind laut Wählerverzeichnis und fortlaufender Zählung mehr Wähler gewesen, als sich am Ende Stimmzettel in der Urne befunden haben. Diese wurden durch leere neue Stimmzettel ausgeglichen, damit die Zahl der Stimmzettel in der Urne den im Wahllokal gewesenden Wählern entspricht. 1. Ist dies zulässig? 2. Ist dies gängige Praxis? Kommt es vor, dass dies in den Auszählanweisungen der Kommunen so festgeschrieben wird? 3. Was hat dies für Auswirkungen? Steigt dadurch die (statistische) Wahlbeteiligung? |