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Wer darf wählen?

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rainer sieling
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 14. März 2019 - 18:06 Uhr:   

Moin zusammen,
ich habe mich mal mit den Wahlen auseinander gesetzt. Dabei ist mir aufgefallen, dass nur der wählen darf, der die Deutsche Staatsangehörigkeit hat.
Dies steht im Wahlrecht:
§ 12 Wahlrecht
(1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetze
Dies steht im Grundgesetz:
Art, 116 Abs 1
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Dazu kommt jetzt:
"[...] Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. [...]".

Man ist Deutscher, wenn man den Staatsangehörigkeitsausweis hat.
Siehe:
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
§ 1
Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Somit darf ich,"Deutsch", Staatenlos, auch wenn hier geboren und Eltern und Großeltern auch hier geboren, auch Staatenlos seit dem Kaiser, nicht wählen. Ich begehe Wahlbetrug.

Tja, darf ich nun wählen oder nicht?
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 14. März 2019 - 18:16 Uhr:   

Ja, was sind Sie denn? Deutsch oder Staatenlos?
Im ersten Fall ja, im zweiten Fall nein.
§4 dürfte vermutlich Klarheit bringen ...

Soll das hier irgendeine Reichsbürger-Nummer werden? Dann wenden Sie sich lieber an einschlägige Reichsbürger-Foren, falls Sie Zustimmung erwarten ...
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rainer sieling
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 14. März 2019 - 18:36 Uhr:   

Ich bin KEIN Reichsbürger, dann wäre ich über 100 Jahre alt. Passt also nicht ganz.
Ich lebe in diesem Land genauso wir meine Urväter und alle sind seit beginn der Weimarer Republik staatenlos.
Stimmt schon, was im §4 steht. Das trifft aber nur zu, wenn man seien Staatsangehörigkeit hat feststellen lassen. Warum muss ich zur Feststellung dieser zur Ausländerbehörde?
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 14. März 2019 - 18:53 Uhr:   

Doch, die Zuordnung zur Reichsbürgerbewegung passt wohl schon ... die Theorie, man selber (oder die Vorfahren) habe zu irgendeinem geschichtlichen Stichtag seine Staatsangehörigkeit verloren, ist da ein eindeutiges Warnsignal!
Die Staatsangehörigkeit hat man oder man hat sie nicht ... sie wird nicht erst durch Feststellung (zu diesem Zeitpunkt oder rückwirkend) erworben.
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rainer sieling
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 14. März 2019 - 19:34 Uhr:   

Doch! Leider ist es so.
Die Begriffe „Deutscher Staatsangehöriger“ und „Deutscher“
Deutscher im Sinne des § 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) ist, „wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt“. Sie wird von der Bundesrepublik Deutschland einer in ihrem Hoheitsgebiet geborenen Person, die sonst staatenlos wäre, verliehen.

Der formale Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit erfolgt durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis). Der deutsche Personalausweis oder Reisepass reichen allenfalls zur widerlegbaren Glaubhaftmachung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit; sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber deutscher Staatsangehöriger ist.[2]

Damit ist alles gesagt!

Ich darf nicht wählen und fast alle anderen auch nicht. Wir begehen Wahlbetrug!
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 14. März 2019 - 23:46 Uhr:   

Das ist der formale Nachweis eines bereits bestehenden Zustands ...
Die Nichtbeantragung der Urkunde nimmt niemandem die Staatsangehörigkeit.
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Mark Tröger
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 18. März 2019 - 20:52 Uhr:   

Mir fallen ein paar Lücken in der Argumentation auf:

- Wo steht denn, dass nur derjenige deutscher Staatsbürger ist, der einen Staatsangehörigkeitsausweis besitzt? Und wo steht, dass man dazu überhaupt irgendein bestimmtes Dokument besitzen muss?

Nehmen wir mal an bei einem Hausbrand gehen sämtliche Dokumente einer Person verloren. Dadurch ändert sich aber doch nicht die Staatsangehörigkeit der Person. Es dürfte ihr danach nur gegebenenfalls schwerer fallen, die weiterhin bestehende Staatsangehörigkeit glaubhaft zu machen oder nachzuweisen.

- Und warum ist ihre Familie denn seit Beginn der Weimarer Republik staatenlos? Der Staat "Deutsches Reich" ist 1919 doch derselbe geblieben, nur die Verfassung hat sich geändert. Und auch heute versteht die BRD sich selbst ja als identisch mit dem Deutschen Reich. Wo genau sich die Identität des Staates statt nur Benennung und Verfassung geändert haben soll, müsste genauer erklärt werden.

Aber auch wenn man zu einer anderen Rechtsauffassung als die BRD kommt, dürfte es sich nicht um Wahlbetrug handeln, da für interne Wahlen der BRD die Rechtsauffassung der BRD maßgeblich sein sollte.

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