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Peter Söllner
| Veröffentlicht am Donnerstag, 21. Oktober 1999 - 19:29 Uhr: | |
Was sieht das Gesetz für das Wahlrecht geistig Behinderte die einen Vormund haben vor ? |
Eike Biehler
| Veröffentlicht am Donnerstag, 14. März 2002 - 19:39 Uhr: | |
Die dürfen nicht wählen. |
ffe
| Veröffentlicht am Freitag, 19. April 2002 - 16:45 Uhr: | |
Ist auch richtig so |
Martin Fehndrich
| Veröffentlicht am Montag, 29. Juli 2002 - 20:17 Uhr: | |
Das Vormundschaftsrecht wurde durch ein Betreuungsrecht ersetzt. Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist demnach nur, dessen Betreuung alle Angelegenheiten umfaßt. Bei einer Teilbetreuung bleibt das Wahlrecht erhalten. Die gesetzliche Regelung findet sich in §13 BWG http://www.bundestag.de/gesetze/bwg/bwgp13.html |
Senfdazugeber
| Veröffentlicht am Dienstag, 24. September 2002 - 00:06 Uhr: | |
Kenne die Gesetzeslage nicht, sondern nur einen konkreten Fall: Eine mir bekannte Person mit Down-Syndrom ist defnitiv nicht in der Lage, selbst zu wählen (könnte wohl mit dem Begriff "Wahl" erst gar nichts anfangen), aber wahlberechtigt...ihre Mutter macht für sie die Kreuzchen. Kommt mit ziemlich seltsam vor, ist aber so |
Stoiber
| Veröffentlicht am Dienstag, 24. September 2002 - 01:19 Uhr: | |
Ich kenne auch einen der 'geistig zurückgeblieben' ist, er ist volljährig wird aber wohl bis zu seinem Lebensende den Verstand eines 13-jährigen haben. Er darf wählen und wählt auch wie sein Vater (SPD). |
Eike
| Veröffentlicht am Dienstag, 24. September 2002 - 23:01 Uhr: | |
Wir hatten bei uns im Wahlvorstand einen Fall, in dem die Mutter einer nach Unfall Behinderten ohne deren Beisein für sie wählen wollte (alles klar!). Nach einiger Unsicherheit haben wir sie natürlich abgewiesen. |
Conny
| Veröffentlicht am Samstag, 31. Januar 2004 - 18:58 Uhr: | |
Ich bin dafür, dass Menschen mit geistiger Behinderung wählen dürfen. Die Gefahr ist sicherlich die Manipulation. Die gibt es aber letztlich bei jedem Menschen. Es kommt also darauf an, wie wir Menschen mit geistiger Behinderung das "Wählen" näherbringen. Sie sind Bürger unseres Landes und haben das demokratische Recht die Zukunft des Landes mitzugestalten.Gruß Conny. (Ich arbeite in der Arche in Schottland. Das ist eine Gemeinschaft, in der behinderte und nichtbehinderte Menschen zusammen wohnen.) |
C.-J. Dickow
| Veröffentlicht am Sonntag, 01. Februar 2004 - 17:34 Uhr: | |
@ Conny Geistig behinderte Menschen dürfen ja auch wählen, es sei denn, sier sind derart eingeschränkt, daß für sämtliche Angelegenheiten ein Betreuer eingesetzt ist. Die Köster-Stiftung (nach der evangelischen Stiftung Alsterdorf die zweitgrößte Einrichtung für geistig behinderte Menschen in Hamburg) macht vor jeder Wahl eine Talk-Runde mit lokalen Politikern für ihre Bewohner. |
Martin Fehndrich
| Veröffentlicht am Sonntag, 01. Februar 2004 - 21:05 Uhr: | |
Ein paar Verweise gibt es hier: http://www.wahlrecht.de/lexikon/ausschluss.html |
Juwie
| Veröffentlicht am Donnerstag, 05. Februar 2004 - 13:20 Uhr: | |
Da "normale" Wähler nicht notwendigerweise eine rationale Wahlentscheidung treffen (mitunter scheint das genaue Gegenteil der Fall zu sein), sind auch jene zur Wahl zuzulassen, denen man dies nicht zutraut. |
Thomas Frings
| Veröffentlicht am Donnerstag, 05. Februar 2004 - 16:39 Uhr: | |
"Da "normale" Wähler nicht notwendigerweise eine rationale Wahlentscheidung treffen..." Eine objektiv richtige Wahlentscheidung gibt es nicht, von daher ist das Argument Unsinn. Aber natürlich gibt es viele Wähler, die für ihre Wahlentscheidung kaum vernünftige Argumente vorbringen könnten. Die Grenze zwischen normalen Dummen und geistig Behinderten ist eben fließend. |
Windjammer Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Freitag, 07. Mai 2010 - 16:17 Uhr: | |
Grundsätzliche dürfen Menschen mit Geistiger "behinderung"wählen solange sie nicht in den 4 bereichen eingeschränkt sind!Die Bereiche wären Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitliche Angelegenheiten,Rechtliche Angelegenheiten,Vermögensverwaltung!Sollte der Mensch mit behinderung nur in einem, zwei oder drei Bereichen Betreuung bekommen darf er wählen!Die 4 Bereiche werden von einem Richter des Betreuungsgerichts überprüft. @ ffe vollidiot! Dumme Aussage,wenn ich sowas lese kommt mir die Kotze hoch! |