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Julia L.
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| | Veröffentlicht am Sonntag, 24. September 2017 - 14:12 Uhr: | |
Hey Ich habe heute mit Entsetzen festgestellt, dass man eine Verpflichtung als Wahlhelfer nicht ablehnen darf. Das wusste ich nicht. Ich habe vor vielen, vielen Wochen einen Brief erhalten, der mir freundlich sagte, ich hätte ja bei der letzten BTW schon mitgeholfen, ob ich nicht wieder dabei sein will und wenn ja, sollte ich ankreuzen, ob ich Helfer, Beisitzer oder Vorstand machen möchte und eventuelle Ortspräferenzen angeben und mich bis Datum X melden. Da ich bei der letzten BTW aber sehr schlechte Erfahrungen gemacht habe (wir haben bis tief in die Nacht gezählt, weil alle sich mehrfach verzählt haben und nie irgendwas hingehauen hat), hatte ich gar keine Lust, also habe ich den Brief ignoriert. Ich habe danach auch nie wieder etwas von der Stadt gehört. Nun frage ich mich: War das eine offizielle Berufung und muss ich mich nun auf den Bußgeldbescheid wegen der Ordnungswidrigkeit einstellen? Ich kann mich leider wirklich gar nicht an den genauen Wortlaut erinnern und ob da etwas von offizieller Berufung stand. Hätte die Stadt mir erneut geschrieben, wenn ich tatsächlich verpflichtend berufen worden wäre? Dank im Voraus, Julia |

Wilko Zicht
Moderator
| | Veröffentlicht am Sonntag, 24. September 2017 - 14:21 Uhr: | |
Wenn da im Anschluss nicht noch ein zweites Schreiben gekommen ist, in dem dir die Berufung in einen bestimmten Wahlvorstand (mit der Aufforderung, morgens vor 8 Uhr in einem bestimmten Wahllokal zu erscheinen) mitgeteilt wurde, hast du nichts zu befürchten. Normalerweise hätten sie sonst auch heute Morgen versucht, dich telefonisch zu erreichen. |

Werner Fischer
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 24. September 2017 - 14:22 Uhr: | |
Es war nur eine höfliche Anfrage ohne jede Verpflichtung. Die Verwaltung hätte sich aber sicher über eine Antwort gefreut. |

Jan W.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 24. September 2017 - 14:32 Uhr: | |
Das klingt recht eindeutig nach einer recht unverbindlichen Anfrage ... Wahlämter wollen ja gerne die Zwangsverpflichtung vermeiden, daher horcht man gezielt erstmal bei denen nach, die schonmal freiwillig dabei waren. Eine Berufung unter Bußgeldandrohung ist dann auch als solche eindeutig erkennbar. Ziel dieser Maßnahme ist ja, vakante Posten in Wahlvorständen zu besetzen - und eben nicht, wegen schwammiger Sprache unter der Wahrnehmungsschwelle zu bleiben und nachher Bußgeldbescheide versenden zu können. |

Julia L.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 24. September 2017 - 15:03 Uhr: | |
Dann bin ich beruhigt. Ich hatte mich bei der letzten BTW auch freiwillig gemeldet, da ich generell kein Problem mit dem Ehrenamt habe, aber ... der Stress, die Unordnung und der ruppige Umgangston untereinander haben mir jeden Spaß verdorben, weswegen ich dieses Mal kein Interesse hat. Danke für eure raschen Antworten  |

tg
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 24. September 2017 - 22:35 Uhr: | |
Auch meiner Meinung nach brauchen Sie nichts zu befürchten. Allerdings möchte ich auf einen anderen Aspekt eingehen: Ich finde es sehr bedauerlich, wenn ein freiwilliger Wahlhelfer so was erlebt wie Sie! Traurig, aber verständlich, daß Sie das nie wieder machen wollen! Ich mache seit langem gerne mit! Und auch heute war es wieder ein schöner Tag: Ein paar alte Bekannte waren im Team, ich habe aber auch neue Leute aus meinem Stadtviertel kennengelernt. Wenn mal keine Wähler kamen, haben wir uns nett unterhalten, und auch mit den meisten Wählern gab es netten Small Talk. Und die Auszählung haben wir konzentriert, aber ganz streßfrei bis 20.00 durchgeführt. Wenn Sie dem Ganzen also noch mal eine Chance geben wollen, könnten Sie doch beim nächsten Mal im Rathaus auch darum bitten, in einem benachbarten Stimmbezirk eingesetzt zu werden - viellecht haben Sie dort so viel Freude an der Tätigkeit wie ich! |
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