Martin Brandes
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| Veröffentlicht am Donnerstag, 15. Juni 2017 - 17:08 Uhr: | |
Satzungsgemäß wurde geheime Abstimmung gefordert und vom Wahlleiter auch durchgeführt. Die Auszählung der Stimmzettel ergab Stimmengleichheit für beide Kandidaten, keine Enthaltungen, keine ungültigen Stimmzettel. Wahlleiter und Kandidaten verlassen den Saal. Nach Rückkehr verkündet der Wahlleiter, dass einer der Kandidaten auf die Kandidatur zum 1. Vorsitzenden verzichtet. Der Wahlleiter gratuliert dem verbliebenen Kandidaten, der die (nicht erfolgte?) Wahl annimmt. Ist der 1. Vorsitzende hiermit nun wirklich gewählt? Und wenn nicht, was kann man nun tun? |