Themen Themen Profil Profil Hilfe/Anleitungen Hilfe Teilnehmerliste Teilnehmerliste [Wahlrecht.de Startseite]
Suche Letzte 1|3|7 Tage Suche Suche Verzeichnis Verzeichnis  

Erweiterung der Wahlperiode

Wahlrecht.de Forum » Sonstiges (FAQs, Wahltipps, usw. …) » Vereinswahlrecht/Wahlrecht im Verein » Erweiterung der Wahlperiode « Zurück Weiter »

Autor Beitrag
 Link zu diesem Beitrag

ChrischiB
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 27. Mai 2016 - 10:18 Uhr:   

Hallo, ich bin Mitglied eines Vereins. Laut Satzung wird unser Vorstand für die Dauer von 4 Jahren gewählt und bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
Dieses Jahr (jetzt im Mai) ist die Periode rum. Alle warteten auf die Bekanntgabe des Wahltermins. Nun gibt es eine Mitgliederversammlung, wo eine Satzungsänderung beschlossen werden soll und zwar der Passus, dass die Periode 5 Jahre dauern soll.
1. Darf der Vorstand die Wahl beliebig hinaus zögern?
2. Ist eine Satzungsänderung mit diesem heiklen Sachverhalt (damit schieben sie sich ja wieder ein Jahr Macht zu) im Monat des eigentlichen Endes der Amtszeit zulässig?
Ich danke für eure Hilfe!
 Link zu diesem Beitrag

Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 30. Mai 2016 - 17:25 Uhr:   

1. Nein. Aber der Vorstand darf natürlich Satzungsänderungen vorschlagen. Wenn es dafür Mehrheiten gibt ist es halt so.
2. Kommt auf die Satzung an. Aber der Verein ist relativ frei daran was er regelt. Wenn eine satzungsändernde Mehrheit etwas will kann sie dieses meist auch so regeln. Es sei denn es gibt zwingende Vorgaben die dem entgegenstehen.

Ich sehe das Problem nicht. Wenn der Vorstand eine Mehrheit für eine solche Änderung der Satzung bekommt würde er doch erst recht eine Mehrheit für eine erneute Wahl bekommen.
 Link zu diesem Beitrag

Christian Haake
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 30. Mai 2016 - 22:24 Uhr:   

Wobei die Frage ist, ob sich ein Vorstand so eine noch laufende Amtszeit verlängern lassen sollte - da aber, wie Lars Tietjen schrieb, eine satzungsändernde Mehrheit wohl auch reichen dürfte, sich erneut wählen zu lassen, wäre das sowieso ein rein theoretisches Problem.
 Link zu diesem Beitrag

marvin
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juni 2016 - 21:36 Uhr:   

Ich glaube die Frage ist eher: Was pasiert, wenn die Mehrheit für die Satzungsänderung nicht zustande kommt. Dann müsste eigentlich umgehend neu gewählt werden, was aber nicht geht, da die Wahl nicht auf der Einladung stand...

Die Frage 1 verstehe ich daher wie folgt: Darf der Vorstand einfach so darauf verzichten, eine Wahlversammlung einzuberufen, obwohl satzungsmäßig eine Wahl stattfinden müsste?
 Link zu diesem Beitrag

Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 03. Juni 2016 - 13:44 Uhr:   

Umgehend heißt dann ggf. in einer weiteren Versammlung unter Einhaltung der Einladungsfrist. Die leichte Überschreitung ist letztlich nicht zu beanstanden und kann nur bei der Wahl des neuen Vorstandes berücksichtigt werden...

Beitrag verfassen
Beitrag:
Fett Kursiv Unterstrichen Erstelle Link Clipart einfügen

Benutzername: Hinweis:
Dies ist ein geschützter Bereich, in dem ausschliesslich registrierte Benutzer Beiträge veröffentlichen können.
Kennwort:
Optionen: HTML-Code anzeigen
URLs innerhalb des Beitrags aktivieren
Auswahl:

Admin Admin Logout Logout   Vorige Seite Vorige Seite Nächste Seite Nächste Seite