Birgit
Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Mittwoch, 06. April 2016 - 07:17 Uhr: | |
Hallo, in unserem Kleingartenverein ist wegen Streitereien mit dem 1. Vorsitzenden auf der Mitgliederversammlung der gesamte Vorstand zurückgetreten. Laut unserer Satzung bleibt der Vorstand bis zur Neuwahl im Amt. Jetzt gibt es eine außerordentliche Mitgliederversammlung in der der gesamte Vorstand neu gewählt werden muß. Frage 1...Dürfen sich die vorher im Amt gewesenen (2. Vorsitzende, Kassierer) nochmals aufstellen lassen und wiedergewählt werden? Frage 2...Können bei dieser Wahl auch stellvertretende Kassierer und Schriftführer gewählt werden, obwohl es in die TOP nicht mit aufgenommen wurde? Frage 3...Wie sieht es mit der Entlastung des Vorstandes aus. Diese wurde auf der eigentlichen MV nicht erteilt. Kann das jetzt nachgeholt werden? Wie wichtig ist das? Es ist ja denn nicht mehr der "alte" Vorstand. Und leider steht auch das nicht in den TOP. Vielen Dank schonmal für Eure Antworten. Gruß Birgit |