Tobias T
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| Veröffentlicht am Dienstag, 08. März 2016 - 16:40 Uhr: | |
Guten Tag, ich hätte eine Frage zum Wahlehrenamt. Ich bin bisher in meiner Heimatstadt als Wahlhelfer/Beisitzer/Schriftführer tätig gewesen und das jetzt seit ca. 5 Jahren. Aufgrund meines Studiums werde ich nun "gezwungen" meinen Wohnsitz umzumelden, da in meiner neuen Studentenstadt eine Zweitwohnsitzsteuer erhoben wird. Diese kann ich momentan nicht wirklich bezahlen, weshalb ich meinen Erstwohnsitz abmelden und zu einem Zweitwohnsitz umfunktionieren müsste. Ich würde also in meiner Heimatgemeinde nur noch einen Zweitwohnung besitzen. Die beiden Städte liegen in Niedersachsen, allerdings in unterschiedlichen Landkreisen. Stellt dies ein Problem dar oder ist es mir gestattet weiterhin das Wahlehrenamt ausüben? Falls jemand eine Antwort geben kann würde ich mich freuen, wenn auch rechtliche Grundlage genannt werden könnten. Dadurch wäre es mir möglich aufkommende Fragen direkt zu beantworten. Vielen Dank im Voraus. |