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Gunna Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Sonntag, 10. Januar 2016 - 13:43 Uhr: | |
Bei uns stehen Neuwahlen an und hier zählt jede Stimme, weil es eine Gruppe Störer gibt, die sich den Vereinsübungsplatz (Hundesportverein) zu Nutze machen wollen. Ist ein Wahlleiter auch stimmberechtigt bei Handabstimmung bzw. bei geheimer Wahl? |
Jan W.
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Sonntag, 10. Januar 2016 - 14:31 Uhr: | |
Ja natürlich, einen Enthaltungszwang gibt es nicht. Wenn die Stimmung nicht gerade so aufgeheizt ist, dass Ihr aufgrund von gegenseitigem Misstrauen jemand externen (z.B. einen Notar) beauftragt, dann ist jeder im Rahmen seines Mitgliedschaftsstatus wahlberechtigt. |
Gunna Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Sonntag, 10. Januar 2016 - 14:39 Uhr: | |
Danke Jan!:-) |