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Vorstandswahl geheime Wahl möglich ?

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Seealf
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 29. Dezember 2015 - 10:32 Uhr:   

Hallo

Unsere Satzung regelt Abstimmung folgendermaßen:
Die Mitgliederversammlung beschließt in offener Abstimmung mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Kann bei Wahlen kein Kandidat die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder auf sich vereinen, ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebene n gültigen Stimmen erhalten hat; zwischen mehreren Kandidaten ist eine Stichwahl durchzuführen. Beschlüsse über eine Änderung der Satzung bedürfen der Mehrheit von drei Vierteln, der Beschluss über die Änderung des Zwecks oder die Auflösung des Vereins de r Zustimmung von neun Zehnteln der anwesenden Mitglieder.

Jetzt soll bei der nächsten Vorstandswahl im März aber geheim abgestimmt werden. Dazu wurde folgender Vorschlag gemacht:

Zunächst wird diskutiert, ob die Wahl geheim erfolgen soll. Das wird im Protokoll festgehalten.

Dann wird offen abgestimmt, ob die Wahl geheim erfolgen soll. Das wird im Protokoll festgehalten.

Wenn dann (am besten einstimmig) beschlossen wird, die Wahl einmalig geheim zu machen, sollte es kein Problem sein.

Ist diese Vorgehensweise zulässig, da ja eigentlich die Satzung damit in diesem Punkt außer Kraft gesetzt wird?

Herzlichen Dank
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Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 30. Dezember 2015 - 12:00 Uhr:   

Solche satzungsdurchbrechenden Beschlüsse werden von der Literatur zunehmend für möglich gehalten. Es müssen Einzelbeschlüsse ohne Dauerwirkung sein. Der Beschluss muss dann mit den Mehrheiten die für eine Satzungsänderung nötig sind gefällt werden. Wenn es ein e.V. ist kann es Diskussionen mit dem Registergericht geben. Unter Berücksichtigung der Literatur sollte es dort aber akzeptiert werden. Auch bleibt ein Risiko wenn Mitglieder den Beschluss anfechten.
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Seealf
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 03. Januar 2016 - 09:26 Uhr:   

Herzlichen Dank für ihre Antwort. Hat uns sehr weitergeholfen.
Seealf

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