Heiko Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Mittwoch, 18. März 2015 - 06:59 Uhr: | |
Hallo allen, soweit ich informiert bin gilt bei Vorstandswahlen, wenn die Satzung nichts anderes erwähnt, in einem e.V. bei der Wahl derjenige als gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt (relative Mehrheit). Bei uns liegt eine Satzung vor, die festlegt, dass Beschlüsse der Mitgliederversammlung mit "einfacher Mehrheit" gefasst werden (Mehrheit der gültigen Stimmen, also 50% der gültigen Stimmen plus 1). Für die Wahlen wird keine Regelung einer Mehrheit aufgeführt. Frage: Müssen wir Wahlen als "Beschlüsse" auffassen, d.h. gilt dann dort auch "einfach Mehrheit" oder sind Wahlen etwas eigenes, so dass automatisch, wie oben angeführt, die relative Mehrheit gilt? Hat irgendjemand eine Idee? Viele Grüße Heiko |