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Simon36
Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Montag, 23. Februar 2015 - 07:55 Uhr: | |
Hallo, wenn ein Mitglied fristgerecht zum 28.02.2015 gekündigt hat, darf es dann noch bei der JHV am 24.02.2015 bei der Vorstandswahl mitwählen? Danke für eine hilfreiche Antwort. |
Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Montag, 23. Februar 2015 - 08:12 Uhr: | |
Wenn die Satzung nicht besonderes regelt spricht m.E. nichts dagegen. Am 24.2. ist er Mitglied. |
HGT Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Samstag, 05. September 2015 - 13:33 Uhr: | |
Können Nichtmitglieder des Vereins für Vorstandsfunktionen, für den erweiterten Vorstand oder die Revisionskommission durch die Mitglieder eines Vereins gewählt werden? |
Good Entity Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Samstag, 05. September 2015 - 18:04 Uhr: | |
Was steht denn in Eurer Satzung zu dieser Frage? |