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Diverse Einzelfragen zur Vorstandswahl

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Anne1956
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 11. Januar 2015 - 01:35 Uhr:   

Guten Abend,
zunächst Danke für die zahlreichen Tipps hier, habe schon einiges ergänzendes gelesen und gelernt.
Ich habe ein paar Fragen, zu einer in Kürze stattfindenden Vorstandswahl in einem kleinen Sportverein, an der ich vorr. (wieder) der Wahlleiter sein werde. In der Vergangenheit war es immer recht unkritisch, aber diesmal werden zwei Lager und Kampfabstimmungen erwartet, daher möchte ich vorbereitet sein:
1) Bei Stimmgleichheit gibt es sofort einen 2. Wahlgang mit identischem Ablauf, also beginnend mit der Kandidatennennnung, Erklärung der Bereitschaft usw.? Oder sind nur die bereits genannten Kandidaten aus der 1. Runde wählbar? (keine Vorgabe in der Satzung).
2) Es wird erwartet, dass der Gegenkandidat erst bei der bei uns üblichen mündlichen Vorschlagsliste in Erscheinung treten wird. Wie sollte oder könnte ich jedem Kandidaten die Möglichkeiten geben zu sagen, warum und was er vor hat ("Vorstellung"). Wie händeln es andere: jeder 5min und fertig? Oder die Möglichkeit hier auch Widerworte zu setzen und es auf eine (sicher für die Mitglieder interessante) Diskussion ankommen zu lassen? Es geht um die Darstellung von evtl. Verfehlungen des alten Vorstandes. Wenn das der Gegenkandidat als sein Motiv darstellt ist damit zu rechnen, dass der "alte" Vorstand sich rechtfertigen will.... soll ich, darf ich ? (Auch hierzu keine Angabe in der Satzung, nicht mal zum Wahlausschuss selbst).
3) In unserer Satzung gibt es die Möglichkeit bis zu 2 Posten zu übernehmen (nicht 1. und 2., aber andere Kombinationen). Damit haben die Personen auch doppeltes Stimmrecht. Dito gibt es keine Ausschlüsse von Posten in Familienhand (z.B. Kassier und 1.Vorstand). Derzeit ist es so, dass bei 7 Personen im Vorstand bereits 2+1 Stimmen = Posten bei einem Ehepaar liegen. Habe nun gehört, dass wohl Ambitionen bestehen, hier noch ein viertes Amt zu wollen, das wäre dann mit 2+2 Stimmen immer die Mehrheit bei 7 Posten. Kann und darf ich so eine Wahl stoppen, indem ich z.B. vor der 4. Wahl die Mitglieder auf diese Konstellation hinweise? Ich muss ja irgendwie neutral sein, aber unseren Mitgliedern ist zuzutrauen, dass sie dass erst nach dem 4. gewählten Posten kapieren... Ist diese extreme Stimmenhäufelung über die Familie gemäß BGB oder ähnl. überhaupt zulässig?
Danke für alle Tipps oder auch Links zu dem Thema.
VG
Anne
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Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 12. Januar 2015 - 20:56 Uhr:   

Zu 1.
Wenn es keine Regelung in Der Satzung gibt wären m.E. neue Kandidaturen möglich.

Zu 2.
Dann muss die Versammlung entscheiden. Sinnvoll ist es dort ein Stück Diskussion zu ermöglichen. Gut wäre es vorher ein Verfahren festzulegen und darüber abzustimmen.

Zu 3.
Das BGB verbietet nicht, dass alle Vorstandmitglieder aus einer Familie kommen. Wenn die Satzung es nicht verbietet ist dagegen nichts zu sagen.
Steht in der Satzung, dass die Personen mit zwei Funktionen doppeltes Stimmgewicht haben?
Ich würde eher empfehlen, dass man organisiert, dass ein anderes Mitglied die Frage anspricht. Wenn man es sehr formal und neutral vorträgt kann es aber auch zulässig sein darauf hinzuweisen.
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Anne1956
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. Januar 2015 - 00:49 Uhr:   

Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Sie haben mir sehr weitergeholfen.
Darf ich noch was nachfragen?
1) Sollte man sich mit einem Antrag zur "Nichtentlastung" der alten Vorstandschaft beschäftigen müssen, kann doch dies den gesamten Vorstan betreffen oder "nur" ein oder bestimmte Mitglieder. Traditionell wird die Entlastung vom Wahlleiter durchgeführt, daher meine Frage: habe ich es richtig im Kopf, dass ich die Mitglieder abstimmen lassen muss ob die Abstimmung einzeln oder über den gesamten Vorstand laufen soll? Wenn eine Nichtentlastung droht ist es besser und üblich diese dann geheim+schriftlich zu machen? Wegen Beweissicherung...
2) Habe nun gelesen, dass nach der Wahl die Wahlzettel zu vernichten wären. Wir haben sie bis dato immer gesammelt in einem verschlossenem Briefumschlag zum Wahlprotokoll gegeben. Was ist richtig?
3) Habe ich es richtig im Kopf, dass es keine Möglichkeit gibt, kurzfristig innerhalb der JHV einen Abwahlantrag über einen Vorstandsposten anzunehmen bzw diesen durchzuziehen (als Dringlichkeitsantrag/Änderung/Ergänzung des TOP). Entsprechende Anträge aus dem Plenum müssen abgelehnt werden, da nicht thematisch auf der Einladung genannt?
Herzlichen Dank
Anne
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Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. Januar 2015 - 20:09 Uhr:   

Zu 1)
Ja es können ggf. auch nur Teile des Vorstandes entlastet werden. Bei einer getrennten Abstimmung über die einzelnen Vorstandsmitglieder ist zu prüfen ob dann die anderen Vorstandmitglieder stimmberechtigt sind. In der Regel nicht, weil sich die Entlastung auch auf Vorgänge bezieht an denen diese Beteiligt waren.
Wenn es keine Regelungen in der Satzung gibt (und keine ständige Praxis) wäre es auch möglich die Entlastung als Block vorzuschlagen. Dann wäre es Rolle der Versammlung ggf. eine getrennte Abstimmung zu beantragen.

Ich würde empfehlen wenn es bei der Entlastung schon Konflikte gibt die rechtliche Bedeutung der Entlastung zu erläutern. Auch das die Entlastung nicht Voraussetzung für eine erneute Wahl ist.

Es besteht keine Notwendigkeit schriftlich und geheim abzustimmen. Das Ergebnis ist festzustellen und im Protokoll zu vermerken. Kann auch ohne weiteres per Handzeichen erfolgen.

Zu 2.
Kommt auf die Satzung an. Ich kann mich an keine zwingende Regelung laut BGB erinnern. Falls man die Namen der Kandidaten handschriftlich auf dem Stimmzettel schreiben muss und eine geheime Wahl vorgeschrieben ist kann der Stimmzettel die geheime Wahl gefährden, weil man nachträglich die Schriften vergleichen kann. Wenn eine geheime Wahl vorgesehen ist sollte man eher schauen ob man Stimmzettel ausdruckt. Je nach Größe der Versammlung ist es mit Drucker und Laptop kein großes Problem.

Für die Aufbewahrung kann sprechen, dass man bestimmte Dinge in Rahmen einer späteren Wahlprüfung noch nachvollziehen kann.

Zu 3. Ja. Vgl. § 32 (1) Satz 2 BGB.
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Anne1956
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. Januar 2015 - 22:20 Uhr:   

Herzlichen Dank - Sie sind wirklich sehr hilfsbereit!

Viele Grüsse
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jens 1957
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 09. Februar 2015 - 20:53 Uhr:   

Frage: 1. Vorsitzender steht turnusmäßig zur Wiederwahl an, er stellt sich dem Votum.. Der 2. Voristzende möchte aber auch 1. werden, muss dieser (2. Vorsitzender) vor der Wahl von seinem Posten (2. Vorsitzender) zurücktreten ?
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Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 10. Februar 2015 - 13:37 Uhr:   

Nein. Falls die Ämter nicht mit einander vereinbar sind, muss er ggf. nach der Wahl von einem Amt zurücktreten.

Falls turnusmäßig sowieso auch die Neuwahl des 2. Vorsitzenden ansteht. Kann dann auch einfach die Wahl stattfinden. Dann ist kein Rücktritt erforderlich.
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jens 1957
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 10. Februar 2015 - 14:14 Uhr:   

Danke für die Info...., ist hilfreich.

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