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toni66
Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Freitag, 07. November 2014 - 00:15 Uhr: | |
Hallo, Angenommen bei der Wahl zum 1.Vorsitzenden gibt es aus der MV nur einen Kandidaten, welcher aber nicht die nötige Mehrheit erhält. Ist es dann erlaubt, dass dann ein neuer Kandidat sich erhebt und zur Wahl stellt und der Wahlgang zum 1. Vorsitzenden wiederholt wird? Oder muss ein neuer Termin für eine neue MV gemacht werden. Danke für die Antwort |
Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Freitag, 07. November 2014 - 06:28 Uhr: | |
Es kommt auf die Satzung an. Wenn die Satzung regelt, dass der Kandidat vorher benannt sein muss geht es ggf. nicht. Wenn die Satzung keine Einschränkung enthält ist es geboten einen weiteren Wahlgang anzuschließen. Dann dürfen auch neue Kandidaten gewählt werden. |
R. Vassikovsky Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Samstag, 18. April 2015 - 23:59 Uhr: | |
Kann am gleichen Tag, in der gleichen Sitzung, zweimal über den selben Kandidaten abgestimmt werden, wenn der erste Wahlgang negativ für ihn ausgegangen ist? |
Lars Tietjen
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| Veröffentlicht am Dienstag, 21. April 2015 - 06:47 Uhr: | |
Grundsätzlich ja. |
mistbiene2 Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Dienstag, 26. Januar 2016 - 17:54 Uhr: | |
Bei der nächsten JHV tritt unsere 1. Vorsitzende nicht mehr an. Niemand will diesen Posten übernehmen. Unser Bürgermeister behauptet, dass er das Recht hat, jemanden als kommissarischen Vorsitzenden zu bestimmen. Ist das richtig? Bitte helft mir weiter. |
Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Dienstag, 26. Januar 2016 - 19:03 Uhr: | |
Kommt auf die Satzung an. Ohne entsprechende Regelung nicht. Welche Rolle spielt der Bürgermeister im Verein? |
Jan W.
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Mittwoch, 27. Januar 2016 - 09:46 Uhr: | |
Notvorstände werden eher vom Gericht bestimmt. Eine Sonderrolle aus einem kommunalen Amt heraus, gibt es eigentlich nur für besondere Vereine, die quasi ein verlängerter Arm der Kommune sind. Ein Stadtjugendring etwa, der vor allem Mittel der Stadt verwendet und verteilt. Ggf. eine Werbegemeinschaft, die feste Zuschüsse der Stadt bekommt. Aus der gleichzeitigen Ausübung eines Vereinsamts heraus, können sich natürlich solche Kompetenzen ergeben. Die Sitzungsleitung der Mitgliederversammlung ließe sich zu einem richtigen Amt ausgestalten, das zwischen den Versammlungen auch existiert - jemand, der etwa solche kommissarischen Vorstandsmitglieder benennen kann. |