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Zusammengefasste Wahl - korrekte Form...

Wahlrecht.de Forum » Sonstiges (FAQs, Wahltipps, usw. …) » Vereinswahlrecht/Wahlrecht im Verein » Zusammengefasste Wahl - korrekte Formulierung für Satzung « Zurück Weiter »

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Hans Dampf
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Oktober 2014 - 16:29 Uhr:   

Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach einer Formulierung für die Satzung, die ein Wahlverfahren juristisch korrekt beschreibt. Das Verfahren läuft de facto so ab:
Zu wählen sind 4 Beisitzerposten des Vereinsvorstands. Es werden in der Mitgliederversammlung Vorschläge gesammelt. Dann wird derart abgestimmt, dass jeder bis zu 4 der vorgeschlagenen Namen auf einen Zettel schreibt. Wer im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht hat, was interpretiert wird im Sinne von: auf mehr als 50% der Stimmzettel genannt wird, ist gewählt. Sind dabei nicht alle 4 Posten vergeben, wird auf gleiche Weise ein weiterer Wahlgang durchgeführt, bei dem die einfache Mehrheit genügt (interpretiert als: relative Mehrheit, d.h. wer die meisten Stimmen hat, ist gewählt).

Die Satzung ist hier leider bislang sehr ungenau und sagt nur dass im ersten Wahlgang gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt, mindestens aber die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält; Im zweiten Wahlgang entscheidet die einfache Mehrheit.

Das gibt in meinen Augen das Wahlverfahren unzureichend wieder. Zur Zusammenfassung, also dass mehrere Leute gleichzeitig in einem Wahlgang gewählt werden, steht nichts in der Satzung, und es wäre wohl sinnvoll das zu ändern (unter der Annahme, dass der Verein weiter so wie eh und jeh wählen möchte). Auf der Suche nach einer besseren Formulierung bin ich auf Begriffe wie "zusammengefasste Einzelwahl" und "Listenwahl" gestoßen, aber oft unterscheidlich definiert. Ich würde mich daher über Formulierungsvroschläge oder Tipps, wo man so etwas nachlesen kann, freuen.

Beim Nachdenken über die Formulierung ist mir auch aufgefallen, dass der zweite Wahlgang recht merkwürdig gestaltet ist, da hier theoretisch ein Ergebnis entstehen könnte, bei dem z.B. 2 Positionen noch offen sind, und auch besetzt werden, obwohl die Mehrheit der Leute sie nicht haben wollte, bspw. 20 Anwesende, Kandidaten A B C, A=3 Stimmen, B=2 Stimmen, C=1 Stimme, 34 Enthaltungen - da es hier keine Möglichkeit gibt mit "nein" zu stimmen. Sehr wohl wurde es aber bei nur einem offenen Platz und einem Kandidaten so gehandhabt, dass mit ja/NEIN/enthaltung gestimmt werden konnte. Dieses Problem ist aber erst mal unabhängig vom ersten Problem, einer korrekten Formulierung insb. des ersten Wahlgangs.

Ein Verfahren, in dem es Stimmzettel gibt auf denen jeder Kandidat einzeln angegeben ist, also in der Form:
A ja( ) nein( ) enth. ( )
B ja( ) nein( ) enth. ( )
C ja( ) nein( ) enth. ( )
D ja( ) nein( ) enth. ( )
wäre nicht praktikabel, da die Kandidaten erst auf der Versammlung vorgeschlagen werden, und so keine geeigneten Stimmzettel vorbereitet werden könnten. Solche Verfahren habe ich in google oft beschrieben gefunden.

Vielen Dank für eure Tipps

Papperlapapp
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Oktober 2014 - 17:23 Uhr:   

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Hans Dampf
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Oktober 2014 - 18:46 Uhr:   

Um Missverständnissen vorzubeugen: Es darf nicht mehrfach derselbe Name auf den Stimmzettel geschrieben werden, sondern bis zu vier (im 1. Wahlgang) verschiedene.
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Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Oktober 2014 - 19:07 Uhr:   

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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Oktober 2014 - 20:02 Uhr:   

@Hans Dampf
Der vorgefertigte Stimmzettel macht durchaus Sinn, wenn die hinter A, B, C, ... jeweils eine Freiraum zum Eintragen der Namen gelassen wird. Bittet man die Mitglieder, die Reihenfolge z.B. einheitlich von einer Flipchart zu übernehmen (keine Relevanz für die Gültigkeit), erleichtert das die Auszählung. Bei z.B. 5 Kandidaten werden die überschüssigen Zeilen unter E gestrichen.
Alternativ kann bei einem nur begrenzt großem Verein auch ein schneller Drucker verwendet werden.

Die Wahlhandlung beginnt in jedem Wahlgang, sobald keine weiteren Kandidaten mehr vorgeschlagen werden und der Wahlleiter die Zahl der offenen Posten bekannt gegeben hat.
Gültig ist ein Stimmzettel, bei dem jeder Kandidat mit Ja, Nein oder Enthaltung gekennzeichnet ist, wobei jeweils maximal soviele Ja-Stimmen abgegeben werden dürfen, wie (noch) Posten zu besetzen sind.
Die Kandidaten, die mehr als halb soviele Ja-Stimmen bekommen haben, wie gültige Stimmen abgegeben wurden (Absolute Mehrheit mit Berücksichtigung der Enthaltungen), werden absteigend nach Anzahl der Ja-Stimmen geordnet. Beginnend mit dem Erstplatzierten werden die zu vergebenden Posten zugeteilt. Nach Zuteilung aller Posten, gelten alle weiteren Kandidaten, die die Absolute Mehrheit erreicht haben, als nicht gewählt. Bei einem Gleichstand, gelten die gleichrangigen Kandidaten als gewählt, sofern es noch zu vergebende Posten für alle gleichrangigen Kandidaten gibt, ansonsten gelten sie als nicht gewählt.
Nach einem Wahlgang, in dem kein verbliebener offener Posten besetzt werden konnte, kann die Versammlung mit relativer Mehrheit beschließen, dass der nächste Schluss der Kandidatenliste für alle weiteren Wahlgänge gilt.
Nach einem weiteren Wahlgang, in dem kein verbliebener offener Posten besetzt werden konnte, werden jeweils die Kandidaten mit mehr Ja- als Nein-Stimmen absteigend nach der Differenz aus Ja- und Nein-Stimmen sortiert (Absolute Mehrheit ohne Berücksichtigung der Enthaltungen), die Vergabe der offenen Posten erfolgt analog zu ersten Wahlphase.
Nach einem erneuten Wahlgang, in dem kein verbliebener offener Posten besetzt werden konnte, werden alle Kandidaten jeweils absteigend nach der Zahl der Ja-Stimmen sortiert (Relative Mehrheit).

-

Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass "Eskalationsstufen" nur dann zum Tragen kommen, wenn die Wahl in Stocken kommt. Wobei das Quorum erst heruntergesetzt wird, nachdem die Benennung von Kompromisskandidaten per Ultimatum (ggf. gekoppelt an eine Sitzungsunterbrechung) erzwungen wurde.
Die Eskalationsstufen können theoretisch ausgesetzt werden, wenn sich die Kandidatenliste durch den Rückzug weiter zurückliegender Kandidaten verkürzt. Das macht insbesondere Sinn, wenn die Gleichstandsklausel trotz überwiegender Zustimmung eine erfolgreiche Wahl verhindert hat.
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Hans Dampf
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 21. Oktober 2014 - 12:06 Uhr:   

Hallo,

danke schon einmal für eure wertvollen Hinweise. Ich habe inzwischen eine Formulierung aus einem Vereinsrechtsratgeber gefunden, die leicht angepasst unserem Wahlverfahren entspricht. Das würde dann so lauten:

"Der Vorsitzende, sein stellvertreter und der Kassenwrt werden durch EInzelwahl, die vier weiteren Vorstandsmitglieder im Wege der Gesamtwahl gewählt. Bei der Gesamtwahl kann jedes Mitglied für jeden Kandidaten eine Stimme abgegben, insgesamt höchstens so viele Stimmen, wie Vorstandsmitglieder im jeweiligen Wahlgang zu wählen sind.
Bei der Wahl des Vorstands ist die absolute Mehrheit lediglich für den ersten Wahlgang erforderlich. Kommt diese Mehrheit nicht zustande, ist in weiteren Wahlgängen die relative Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen ausreichend. Erreichen mehr Kandidaten die erforderliche Mehrheit als Vorstandssitze vorhanden sind, sind die Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen gewählt. Erreichen mehrere Kandidaten die gleiche Stimmzahl und sind nicht genügend Sitze vorhanden, erfolgt eine Stichwahl."

Das scheint mir so weit zu passen. Was mir allerdings noch unklar ist, ist das Phänomen des Unterschiedes zwischen Wahlen/Wahlgängen mit mehreren Kandidaten und solchen bei nur einem Kandidaten und einem Posten:
Bei mehreren Kandidaten wählt man den/die Kandidaten die man haben möchte, oder enthält sich. Bei nur einem Kandidaten und einem Posten stimmen wir de facto aber mit ja/nein ab. Das kommt mit komisch vor; wenn man sich zwei Beispiele vorstellt. In beiden Fällen sei angenommen, dass die Kandidaten "nicht gewollt" sind:
Beispiel 1: Es sind noch zwei Posten zu vergeben, und es gibt zwei Kandidaten K1 und K2. Die Kandidaten wählen sich jeweils selbst, alle anderen lassen den Stimmzettel leer. Ergebnis: K1 1 Stimme, K2 1 Stimme, rest Enthaltungen => K1 und K2 sind gewählt.
Beispiel 2: Es ist noch ein Posten zu vergeben und es gibt einen Kandidaten K. Der Kandidat selbst schreibt "ja" auf den Stimmzettel, alle anderen "nein". Ergebnis: 1 ja, Rest alles nein => K ist nicht gewählt.

Ist dieses Phänomen "normal"? Würde man in Beispiel 2 so wählen wie in Beispiel 1, wäre K quasi sofort gewählt da es keinen Gegenkandidaten gibt. Entspricht der Wahlmodus in Beispiel1 und 2 dem oben skizzierten Wahlverfahren?

Vielen Dank für eure Tipps!
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 21. Oktober 2014 - 12:46 Uhr:   

Also in beiden Fällen sollte der Stimmzettel Zeilen nach dem Muster A ja( ) nein( ) enth. ( ) enthalten. Dann gibt es bei beiden Beispielen die Möglichkeit von Nein und Enthaltung.
Zum anderen warne ich bewusst vor "dummen Eskalationsstufen", die zum Beispiel das Quorum automatisch im X-ten Wahlgang senken. Schlauer als ein am Reißbrett der Satzung festgelegtes X ist möglicherweise ein Beschluss der Wahlversammlung selbst, die feststellt, dass sie sich festgefahren hat. Ggf. kann man diese Entscheidung auch (ggf. nach einem weiteren fruchtlosen Wahlgang) in die Hände des Versammlungsleiters / der Wahlkommission legen - dieser Posten sollte sowieso mit einem neutralen Versöhner legen.}
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Hans Dampf
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 21. Oktober 2014 - 13:50 Uhr:   

Eine solche Form des Stimmzettels würde das Problem der fehlenden "nein"/"enthaltung"-Unterscheidung in der Tat lösen. Blöd ist daran nur, dass sowohl das Ausfüllen des Stimmzettels (statt nur "Anton" und "Berta" aufzuschreiben muss ich alle Namen abschreiben und jeweils Kreuzchen machen) als auch die Auszählung (aufwändige Ansage, statt Namen der gewählten vorzulesen müssen alle Namen und ja/nein/enthaltung angesagt werden) sich erheblich verlängern dürfte. Irgendwie suche ich hier noch nach einer "einfacheren" Lösung, die aber die in meinen Beispielen genannten Widersprüche vermeidet. Ich bin etwas überrascht, dass es anscheinend keine saubere Lösung gibt, bei der der Abstimmende nur Namen aufschreiben muss.

Wie wirkt es sich bei einem so komplexen Stimmzettel auf die Gültigkeit aus, wenn jemand in einer Zeile "mist baut", etwa nichts ankreuzt oder zwei Kreuze in einer Zeile macht - ist dann der gesamte Stimmzettel ungültig oder nur die Stimme zu dem Kandidaten in der Zeile?

Meinst du bei deiner Warnung vor Eskalationsstufen, dass die Art der Mehrheit in weiteren Wahlgängen erst durch die Versammlung festgelegt werden sollte? Das finde ich merkwürdig und es müsste ja auch in der Satzung adäquat verankert werden.
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Hans Dampf
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 21. Oktober 2014 - 14:20 Uhr:   

Noch etwas, was mir auffällt: Wie wäre bei den von dir vorgeschlagenen Stimmzetteln eine absolute und relative Mehrheit definiert? Es gibt ja für jeden Kandidaten ein Verhältnis aus ja- und nein-Stimmen, bei einem solchen Verhältnis gibt es keinen Unterschied der Mehrheit. Das kann doch kaum im von mir zitierten Verfahren gemeint sein. Oder steh ich jetzt auf dem Schlauch?
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 25. Oktober 2014 - 20:23 Uhr:   

Eskalationsstufen sind in diesem Fall Quorumsabsenkungen und/oder die Schließung der Kandidatenliste. Die Satzung oder Wahlordnung beschreibt hierbei den Weg der Eskalation, die Versammlung kann pro Wahlgang entscheiden, einen weiteren Schritt auf diesem Weg zu gehen.

Der Stimmzettel ist nicht viel komplizierter, bewahrt aber vor Kaffeesatzleserei.
Gültig ist jeder Stimmzettel, der in jeder Zeile genau eine Kennzeichnung hat (oder nach Korrektur zeileneindeutig ist), aber insgesamt nicht mehr Ja-Stimmen als Posten zu vergeben sind. Die Zahl der gültigen Stimmen ist somit bei allen Kandidaten gleich.
Das erste Quorum wäre Zahl der Ja-Stimmen / Zahl der gültigen Stimmen > 0,5 (Rangfolge: größerer Bruch). Das zweite Ja > Nein (Rangfolge: größere Differenz). Danach geht es nur noch um die meisten Ja-Stimmen.

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