Autor |
Beitrag |
Cajonovo Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Mittwoch, 04. Juni 2014 - 20:31 Uhr: | |
Mal angenommen ein Vereinsmitglied hat sich für die Wahl für den 1. Vorsitz aufstellen lassen und verliert die Wahl. Kann er sich dann noch für einen anderen Sitz zur Wahl aufstellen lassen? |
Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Mittwoch, 04. Juni 2014 - 21:22 Uhr: | |
Ja |
cajonovo Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Donnerstag, 05. Juni 2014 - 13:40 Uhr: | |
Danke für die präzise Antwort. Insgeheim hatte ich damit gerechnet. Leider ist damit nicht das "drohende" Problem gelöst. Gibt es eine rechtliche Basis außerhalb einer Satzung die Kanditatur eines Mitgliedes für die Wahl auf einen Sitz im Vorstand zu verweigern? |
J.A.L.
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Donnerstag, 05. Juni 2014 - 14:22 Uhr: | |
Ohne Satzungsregel, die besondere Voraussetzungen (Mindestmitgliedsdauer etc.) vorschreibt grundsätzlich nicht. Die Verweigerung einer bloßen Kandidatur ohne objektiven Grund passt auch nur schwer zu demokratischen Spielregeln. Wobei: Wo ist das Problem? Wenn der betreffende bei der Wahl zum 1. Vorsitz durchgefallen ist, dann dürfte er doch bei einem halbwegs guten Gegenkandidaten auch bei weiteren Ämtern scheitern. |
Jan W.
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Donnerstag, 05. Juni 2014 - 14:26 Uhr: | |
Grundsätzlich ist jedes volljährige Vereinsmitglied für jedes Vereinsamt wählbar; Ämterhäufungen (z.B. Schatzmeister und Kassenprüfer), die das Aushebeln von Kontrollfunktionen bedeuten würden, mal ausgenommen. Gefahr droht Dir nur, wenn es ein bereits mehrfach unwidersprochen angewandtes Wahlverfahren gibt, bei dem die Stimmzettel für den 1. Vorsitz, den 2. Vorsitz, den Schatzmeister, ... gleichzeitig abgegeben werden. |