Veröffentlicht am Mittwoch, 14. Mai 2014 - 19:20 Uhr:
Kommt auf die Satzung an. Benötigt man zwingend einen Kassierer oder kann die Rolle (ggf. Übergansweise) vom restlichen Vorstand wahrgenommen werden. Analog beim Ausschussmitglied.
Wenn die Funktionen für die Handlungsfähigkeit zwingend sind und nicht ggf. die bisherigen Amtsinhaber die Funktion behalten wenn es nicht zu einer Neuwahl kommt muss man zeitnah zu einer neuen Mitgliederversammlung einladen.
Dort gibt es dann drei Optionen: 1. Man findet bis dahin jemanden. 2. Man ändert die Satzung und schafft die Funktion ab. 3. Wenn 1.+2. nicht klappen löst man den Verein auf. Die Ankündigung von 3. hilft ggf. die Lösung 1. oder 2. zu erreichen.