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Elmo Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Donnerstag, 17. April 2014 - 07:09 Uhr: | |
Hallo zusammen! Ich arbeite in einem Rathaus in BaWü als Systemadministrator, wohne aber in der Pfalz (35km Wegstrecke). Ich werde für die anstehenden Wahlen zur Hilfskraft berufen, soll aber in Wahrheit die EDV betreuen. Der Bürgermeister und der Wahlleiter wollen weder, dass ich an diesem Tag auf Dienstzeit anwesend bin, noch wollen Sie Fahrgeld zahlen. Als Erfrischungsgeld gibt es 60,- EUR für jeden (pro Wahl 20,-). Für Gemeindebedienstete gibt es keinen Tag Sonderurlaub. Auf Rückfragen bekommt man durch die Blume mit Repressalien gedroht. Ich habe im Netz kein vergleichbares Beispiel finden können, darum versuche ich es mal hier und hoffe, es kann jemand helfen! |
Ratinger Linke
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Donnerstag, 17. April 2014 - 14:25 Uhr: | |
Dass der Bürgermeister bei Kommunalwahlen Gemeindebedienstete als ehrenamtliche Hilfskräfte des Gemeindewahlausschuss berufen kann, ist in Baden-Württemberg explizit geregelt. Für ein Ehrenamt (und insbesondere eine "Hilfskraft") sollte aber Voraussetzung sein, dass es grundsätzlich jeder ohne längere spezielle Ausbildung bzw. Einarbeitung ausüben kann. Wenn es darum ginge, etwa Schnellmeldungen in die EDV zu übertragen, dürfte das zulässig sein. Wenn es darum geht, die EDV speziell während der Wahl verfügbar zu halten, wohl eher nicht. Außerdem seh ich keine Rechtsgrundlage, die das bei der Europawahl erlauben würde, soweit es nicht um Gemeindebürger geht, die allgemein zur Übernahme von Ehrenämtern verpflichtet sind. Allerdings ist es teilweise üblich, dass etwa Hausmeister von Schulen, in denen Wahllokale eingerichtet sind, auf ehrenamtlicher Basis tätig werden müssen. Die machen das auch nur aufgrund ihrer beruflichen Funktion. |
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