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Sole
| Veröffentlicht am Montag, 17. Februar 2003 - 18:53 Uhr: | |
Ein Rechenexempel zur Bezirkswahl in Bayern, wo es keine Sperrklausel gibt: Kann mir irgendwer sagen, wieviele absolute Stimmen bei 80 % Wahlbeteiligung im Wahlkreis Oberbayern für das erste Mandat nötig wären? Mir bisher unbekannte Größe: Wahlberechtigtenzahl im Wahlkreis Oberbayern. Wer helfen kann wäre echt super. |
niklas
| Veröffentlicht am Montag, 17. Februar 2003 - 20:21 Uhr: | |
@sole: http://www.statistik.bayern.de/bezirkswahlen/ob1.html Wahlberechtigte 1998: 2.845.341, Wähler 1.995.221 |
Sole
| Veröffentlicht am Montag, 17. Februar 2003 - 20:24 Uhr: | |
Danke. Nur entspricht ja nicht 1 Wähler 1 Stimme bei der BW. Daher ist das noch nicht die Lösung. |
Martin Fehndrich
| Veröffentlicht am Montag, 17. Februar 2003 - 20:29 Uhr: | |
http://www.statistik.bayern.de/lw98/gesamt1.html Stimmberechtigte in Oberbayern: 2,85 Mio 80% davon 2,28 Mio Es sind 57 Abgeordnete zu wählen: 2,28 Mio :57 = 40.000 (Durchschnittswert) Da die Sitze nach D'Hondt verteilt werden muß man den Durchschnittswert nochmal mal 56/57 nehmen, ergäbe 39298, die Genauigkeit glaub ich bei der Zahl der Stimmberechtigten nicht. Da jeder zwei Stimmen hat, die beide zusammengezählt werden, ergibt sich eine absolute Stimmenzahl von 80.000 Stimmen. |
SoleSurvivor
| Veröffentlicht am Montag, 17. Februar 2003 - 20:54 Uhr: | |
Noch einmal danke. |
Sole
| Veröffentlicht am Montag, 17. Februar 2003 - 21:08 Uhr: | |
Hat sich zu 1998 etwas verändert? Damals gab es nur 65 Sitze. |
Sole
| Veröffentlicht am Montag, 17. Februar 2003 - 21:31 Uhr: | |
Verständnisfrage: müßte es laut m - m+1 nicht 57/58 heißen? Für die Untergrenze m --- m+n-1 ist n= zahl der an der Wahl teilnehmenden Parteien oder n= Zahl der Parteien, unter denen Mandate verteilt werden? |
Martin Fehndrich
| Veröffentlicht am Montag, 17. Februar 2003 - 21:31 Uhr: | |
Die Zahl der Landtagsmandate wird zur nächsten Wahl reduziert, und bei der Bezirkswahl richtet sich die Zahl der Sitze nach der Zahl der Sitze des Bezirkes im Landeswahlgesetz. http://www.statistik.bayern.de/lw/hinweise.htm http://www.bezirk-oberbayern.de/wahl98/bezirkswahlgesetz.html |
Martin Fehndrich
| Veröffentlicht am Montag, 17. Februar 2003 - 21:35 Uhr: | |
Stimmt 57/58 = m/(m+1) ist richtig http://www.wahlrecht.de/verfahren/faktische-sperrklausel.html |
c07
| Veröffentlicht am Dienstag, 18. Februar 2003 - 17:14 Uhr: | |
Vielleicht sollte man noch klarstellen, dass die umgekehrte Rechnung, dass für 80.000 Stimmen 40.000 Wähler nötig sind, nur dann funktionieren kann, wenn es in jedem Stimmkreis einen passenden Direktkandidaten gibt (oder wenn sie sich allein auf solche Stimmkreise konzentrieren). |
Sole
| Veröffentlicht am Dienstag, 18. Februar 2003 - 17:16 Uhr: | |
Für 80.000 Stimmen sind zwischen 80.000 und 40.000 physische Wähler nötig. |