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Auswirkung des 20Mio-Urteils auf Wahlen?

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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Montag, 17. Februar 2003 - 13:33 Uhr:   

Unlängst ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtshofs in Sachen CDU und BTP Thierse bekannt geworden. Der BVwGH hat darin Thierses Entscheid, rund 20 Mio. staatlicher Zuschüsse zurückzufordern, bestätigt.
Nun fragt sich, welchen Einfluss dieses Urteil oder ein möglicherweise später anfallender BVG-Entscheid auf die nächsten Wahlen haben kann. Die Hessen-Wahl konnte es gewiss nicht mehr beeinflussen, da es nach dieser bekannt wurde, obwohl die Summe hauptsächlich auf die hessische CDU zurückgeht. Fraglich bleibt, ob es auf die nächste anstehende Wahl einen Einfluss haben kann.
Oder sind derartige Unkorrektheiten in Millionenhöhe einfach im Wahlkampf belanglos?
Die CDU will das Urteil beim BVG anfechten. Welche Chancen hat sie dabei? Welche Grundlage für die Anfechtung gibt es überhaupt? Ein Recht auf Falschdeklaration kann ja wohl kaum geltend gemacht werden.
Wie stehen sodann die Chancen eines Erfolgs? Wird das BVG in kreativer Weise eine Verfassungsverletzung zu Ungunsten der CDU konstruieren?
Welche Wirkungen auf die Wahlaussichten hätte ein Urteil des BVG, ob positiv oder negativ? Welche Auswirkungen hätte das Urteil, wenn es dazu führt, dass die CDU die geforderte Summe tatsächlich bezahlen muss?
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Nimreem
Veröffentlicht am Montag, 17. Februar 2003 - 14:09 Uhr:   

@ Philipp,

hierzu kann ich nicht viel sagen. Ich möchte die Diskussion nur in eine etwas andere Richtung lenken. Deine Frage zu den Chancen vor dem BBVG sind gut und richtig. Die Antwort hätte ich auch gerne.

Aber du fragst auch zu den Auswirkungen einer solchen Entscheidung auf die Wahlen. Da denke ich keine, denn das ist verschüttete Milch. Interessiert niemand mehr wirklich. Aber die CDU könnte dann 20 Mio. Euro weniger für die Wahlen ausgeben. Da könnte ich mir durchaus einen Einfluss vorstellen. Da würde mich auch mal die Meinung der anderen interessieren.

Könnte das wirklich einen Einfluss haben, wenn die Union weniger Plakate aufhängen und weniger Fernsehspots schalten kann?
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Cram
Veröffentlicht am Montag, 17. Februar 2003 - 14:14 Uhr:   

@Philipp Wälchli,
die CDU müßte belgen das sie durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht (die Rechtskräftig ist, es ist die höchste INstanz, das BVerfG ist KEINE Revisions- oder Berufungsinstanz, das BVerwG ist die höchste Instanz) in ihren Grundrechten verletzt wurde. Dabei könnte sie sich allenfalls darauf berufen das durch das Urteil und die festgesetzte Höhe der Strafzahlungen sie finanziell so stark getroffen sei das die Chancengleichheit der Parteien bei Wahlen nicht mehr gewährt sei (leitet sich aus dem Gleichheitsgrundsatz ab). Zudem könnte sie sich auf dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berufen. Sie müßte dazu darlegen das die Strafzahlungen, die die doppelte Höhe der nicht deklarierten Einnahmen betragen unverhältnismäßig hoch seien. Da dies jedoch so im Parteiengesetz steht würde das praktisch bedeuten das dies auf eine Anfechtung des Parteiengesetzes hinausliefe. Die Chancen dafür dürften gering sein.
Des weiteren könnte sie sich auf Art. 102 GG berufen (Verbot rückwirkender Bestrafung). So war zwar bereits zu dem damaligen Zeitpunkt die Abgabe eines falschen Rechenschaftsbericht rechtswidrig, aufgrund des Parteiengesetzes. Ein hessisches Verwaltungsgericht hatte jedoch das Verfahren gegen Kanther eingestellt mit der Begründung die Verhaltensweise sei zwar rechtswidrig aber nicht strafbewährt. Das Parteiengesetzt war damal nicht eindeutig ob nur das Versäumnis der Versäumnis der Abgabe eines Rechenschaftsbericht und seine formale Richtigkeit strafbar sind oder auch die Abgabe eines inhaltlich nicht korrekten Rechenschaftsbericht. Das hessische Verwaltungsgericht sah die Rechtslage jedenfalls so das die Abgabe eines inhaltlich falschen Bericht nicht strafbar ist.
Nun wurde im neuen Parteiengesetz klargestellt das beides strafbar sein soll.
Das BVG hat mit dieser Begründung die Revision abgewiesen. Die Frage der Auslegung sei durch das neue Parteiengesetz geklärt. Es stellt sich aber die Frage ob das alte Parteiengesetz so auszulegen ist wie das der Gesetzgeber mit dem neuen Parteiengesetz vorsieht. Entscheidend für die Strafbarkeit ist die Rechtslage zum Zeitpunkt der rechtswidrigen Tat. Nachträgliche Strafverschärfungen oder Änderungen dürfen nicht zulasten des Täters ausgelegt werden (Verbot der nachträglichen Bestrafung nach Art. 102 GG).
Wenn die CDU nachweisen könnte das das alte Parteiengesetz eine Bestrafung wegen Abgabe eines inhaltlich falschen Rechenschaftsberichts nicht zuläßt, so könnte sie gemäß Art. 102 GG eine Mißachtung ihrer Grundrechte geltend machen und das Urteil kippen.
Dies erscheint mir die wahrscheinlichste Argumentationsvariante. Die übrigen dürften keine Chance haben das Gericht zu überzeugen.
Die Chancen der CDU sind schwer einzuschätzen. Es kommt ganz darauf an wie das BVG das alte Parteiengesetz auslegt, so wie das hessische Verwaltungsgericht oder wie das BVG.
Erfolgschance: hängt auch davon ab welcher Senat zuständig sein wird: insgesamt meiner Einschätzung nach eher gering.

Auswirkungen auf die Wahlkämpfe: meiner Meinung nach 0. Die Leute wollen das nicht mehr hören. Viele sind ohnehin der Auffassung "die Politiker seien korrupt".
Finanzielle Auswirkungen für die CDU: gravierend. Es handelt sich für auch für die CDU als Partei um eine sehr staatliche Summe.
Bis zur Bundestagswahl 2006 dürfte sie dies jedoch bewältigt haben.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Montag, 17. Februar 2003 - 14:18 Uhr:   

Das denke ich nicht. Plakate und Werbespots (die ja oft ziemlich peinlich sind, nicht nur bei den Grauen oder den Bibeltreuen Christen)sind eher unbedeutend für die Wahlentscheidung. Viel wichtiger ist kostenlose (oder wenigstens weit weniger kostenintensive) Werbung, wie Präsenz in Talkshows und mediale Aufmerksamkeit für Personen und Programm.
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Nimreem
Veröffentlicht am Montag, 17. Februar 2003 - 15:06 Uhr:   

@ Thomas,

das wird über Werbung (nicht nur Parteienwerbung) meistens gesagt. Nur: warum gibt es dann Werbung, hier speziell Parteienwerbung? Wenn Plakate und Fernsehspots praktisch keine Auswirkungen aufs Wahlergebnis haben, warum werden sie geschaltet? Nur weil es irgendwie dazugehört (Tradition)?
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Montag, 17. Februar 2003 - 16:03 Uhr:   

@ Nimreen
"Nur weil es irgendwie dazugehört (Tradition)?"
Ich denke schon.

Mir ist allerdings in Deutschland kein Fall bekannt, wo eine nennenswerte Partei konsequent auf den Einsatz dieser Mittel verzichtet hat. In Holland hat das Fortuyn letztes Jahr getan und ist damit von nichts auf 17% gekommen. Dieses Jahr hat die LPF von allen Parteien am meisten plakatiert und Spots geschaltet (zumindest mein Eindruck, bin oft in Holland) und bekamen 5,7%. Das war aber kein Resultat der Werbestrategie sondern der offensichtlichen Unfähigkeit der Truppe. 5,7% sind für den Haufen immer noch ein sehr gutes Ergebnis. Vermutlich wollte die PArtei mit der massiven Werbekampagne zeigen, daß es sie noch gibt. Offensichtlich mit gewissem Erfolg.

Aber auch in Deutschland kann man in Ausnahmefällen mit traditioneller Werbung was erreichen. Man denke nur an Freys massiven Plakatwahlkampf 1998 in Sachsen-Anhalt, der brachte einer quasi nur auf dem Papier existierenden Phantompartei immerhin 12,9%. Aber solche Erfolge sind nur unter günstigen Umständen möglich. In den anderen Ostländern ging die DVU-Strategie dann auch nicht oder nur begrenzt auf.

Ein Grund für die geringe Wirksamkeit gerade von Plakaten liegt auch darin, daß sie schlecht genutzt werden. Bei den meisten Plakaten ist eine Botschaft ja nicht mal ansatzweise erkennbar (z.B. "Außen Minister- innen grün", "Es ist Ihre Wahl"-FDP 1998) oder sie sind schlicht peinlich. Da tut sich vor allem die SPD unrühmlich hervor, man denke nur an das "Arbeit, Arbeit, Arbeit"-Plakat 1994. Oder im NRW-Wahlkampf 2000: Ein Feuerwehrwagen prangte auf dem Plakat, darunter stand: "Manche Dinge müssen einfach rot bleiben"- hihihi. Man sollte meinen dümmer geht es kaum, aber es geht. Slogan einer SPD-Landratskandidatin 1999: "Sei schlau- wähl Frau". Nur weil dieser Mensch mit einer M..... auf die Welt gekommen ist soll die für den Posten besser geeignet sein?- Das ist selbst für dumme Wähler zu viel des Blöden. Schlau waren- wenn man die Definition des Plakates zugrundelegt- übrigens nur 21%. Zu offensichtlich die Wähler für blöd verkaufen geht oft -aber leider nicht immer- nach hinten los.

Wenn eine Partei mit einem Plakat überhaupt was bewegen will, dann daduch, möglichst den Gegner zu provozieren und so Aufmerksamkeit zu erregen. Das sind noch die intelligentesten Plakate. Beim Grünen-Slogan "Beckstein würde auch Jesus abschieben" war die empörte Reaktion der CSU ja so sicher wie das Amen in der Kirche. In die Kategorie gehört auch das FDP-Plakat für die NRW-Landtagswahl mit dem Bild von Hitler und noch zwei anderen Gestalten und dem Text: "Wenn wir nich für neue Lehrer sorgen suchen sich unsere Kinder selbst welche". Der Aufschrei und damit Aufmerksamkeit war natürlich vorprogrammiert. Über Geschmack läßt sich ja streiten, aber ich fand das Plakat gelungen.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Montag, 17. Februar 2003 - 17:06 Uhr:   

Juristisch traue ich mir keine Beurteilung zu. Mir kommt die Begründung der Union ziemlich wackelig vor - aber wieso sollte sie jetzt noch weitermachen, wenn sie nicht reelle Chancen sehen würde?
Politisch ist das Thema gegessen und die Union hat für den Spendenskandal heftige Prügel einstecken müssen (Landtagswahlen NRW und S-H). Der Versuch von rot/grün, das Thema noch über die normale Haltbarkeitsdauer auszuschlachten ist in Hessen zweimal gescheitert.

Finanziell ist das tatsächlich ein schwerer Schlag für die Union und wird auch beim Bundestagswahlkampf 2006 noch zu spüren sein.
Eine Partei braucht ohnehin mehrere Jahre, um einen Bundestagswahlkampf finanziell zu verkraften, und der Finanzvorsprung der SPD ist ja schon erheblich.

Und es ist selbstverständlich so, daß teure Werbemaßnahmen sehr wohl erhebliche Wirkung haben (sonst würde das ja keiner machen).
Man kann mit solcher Werbung natürlich keinen Trend umdrehen - aber einige Prozent Verschiebung bzw. Mobilisierung sind eindeutig drin. Und die meisten Wahlen werden mit einigen Prozent entschieden!

Die Plakate sind zwar am auffälligsten, aber da sind alle halbwegs präsent, das gibt sich nicht viel (wer NICHT präsent ist, kann aber gleich einpacken).
Entscheidend ist dann, welche Partei mehr Geld für Postwurfsendungen und Zeitungsannoncen ausgeben kann - das spürt man deutlich in den Wahlergebnissen.
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alberto
Veröffentlicht am Montag, 17. Februar 2003 - 22:13 Uhr:   

smile
Die Begründung ist ausgesprochen realitätsfern

Quote:

Und es ist selbstverständlich so, daß teure Werbemaßnahmen sehr wohl erhebliche Wirkung haben (sonst würde das ja keiner machen).


Wer Fremdgeld verwaltet und seine Lehre bei den Ödies gemacht hat - was dasselbe ist -, der hat auch gelernt, Budgets zu verbrauchen, bevor jemand auf die Idee kommt sie seien zu hoch bemessen. (Wer's nicht glaubt, der muß mal das „Dezemberfieber“ erlebt haben.) Desweiteren hat er gelernt, daß der teuerste Anbieter auch der beste Anbieter sein muß, schon weil bei knapper Kalkulation kein auskömmliches Backschisch drin ist
search:
     Gewaltenteilung, 137 GG, 38 GG
--
     Wer das nicht verändert, wird gar nichts verändern
     Wer das nicht kapiert hat, hat gar nichts kapiert

Wer die Wahl hat ...
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niklas
Veröffentlicht am Montag, 17. Februar 2003 - 22:39 Uhr:   

Zur Wahlwerbung:

Ich glaube wirklich nicht, dass die Plakatiererei eine merkliche Verschiebung der Stimmenverhältnisse hat. Es geht vielmehr darum, die Wähler darauff aufmerksam machen, dass überhaupt Wahlen sind. So wirkt dann das Plakat eier Partei auch auf die Wähler der anderen. Wenn mir Herr Schröder auf einem Plakat erscheint, weiß ich, dass ich ihn abwählen muss :-). Die Antwort, dass Plakate zu einer Wahl einfach dazugehören, ist schon richtig. Sie tragen dazu bei, eine Vorwahlatmosphäre schaffen, die schließlich zur Mobilisierung der ganzen Wählerschaft beiträgt.
Des weiteren machen einzelne Direktkandidaten auf sich aufmerksam. Auch wenn die personelle Komponente faktisch eher selten eine Rolle bei der Erststimmenwahl hat, ist es nicht vollkommen marginal. Gerade hier können der Plakatwahlkampf, die Stände, die Flyer eine Rolle spielen.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Dienstag, 18. Februar 2003 - 10:59 Uhr:   

@niklas:
> Ich glaube wirklich nicht, dass die Plakatiererei eine merkliche
> Verschiebung der Stimmenverhältnisse hat.
Solange alle plakatieren, gleicht sich die Wirkung natürlich aus.
Deutlich mehr als üblich zu plakatieren bringt auch nicht viel (abnehmender Grenznutzen, wenn man es übertreibt sogar Negativreaktionen).
Aber wenn eine Partei nicht oder nur ganz wenig plakatiert, sackt sie beim Wahlergebnis DEUTLICH ab.
Und ähnliches gilt für die restlichen Werbemaßnahmen.
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Stefan Müller
Veröffentlicht am Dienstag, 18. Februar 2003 - 13:06 Uhr:   

@Ralf!
Ich stimme dir zu.
Zumindest ist es bei kleineren Parteien (wie der meinigen z.B.) meßbar, daß sie vor allem da gewählt wird, wo sie Werbung macht. Insbesondere Plakate und Wahlkampfstände wirken sich da aus. Sicherlich über lagern sich da 2 Effekte, da man natürlich auch besonders da Schwerpunktwahlkampf macht, wo die Chance höher sind. Aber es gibt da lokal schon gravierende unterschiede, ob Plakate hingen und Stände gemacht wurden, oder nicht.
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c07
Veröffentlicht am Dienstag, 18. Februar 2003 - 14:42 Uhr:   

Thomas:
> Bei den meisten Plakaten ist eine Botschaft ja nicht mal ansatzweise erkennbar

Die Botschaft ist wie bei jeder Werbung primär: "Es gibt uns." Alles weitere wird heute üblicherweise hauptsächlich über andere Kanäle transportiert. Bei vielen Produkten ist eine weitergehende Botschaft auch völlig unnötig, aber glücklicherweise haben bei uns Wahlkämpfe immerhin noch so ein Niveau, dass sie nicht ganz auf Inhalte verzichten können, wenn sie erfolgreich sein wollen.
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niklas
Veröffentlicht am Dienstag, 18. Februar 2003 - 18:37 Uhr:   

@Ralf und Stefan:
Besonders bei kleinen Parteien sehe ich den Effekt der Werbemaßnahmen ein. Eine Rolle dürfte auch die Regionalität der Wahlen spielen. BTW: Wenig Bedeutung, da Medien wichtiger und die allgemeine Aufmerksamkeit sowieso eher gegeben ist. Bei kommunalwahlen sind Plakate etc. dann mit Sicherheit ein noch wichtigeres, weil exklusiveres Medium.

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