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Wahlbeteiligung

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Ulf Kaiser
Veröffentlicht am Dienstag, 15. Juni 1999 - 15:15 Uhr:   

Wie wirkt sich eine Wahlbeteiligung unter 50 % aus? In so einem Fall ist doch die Legitimation der „Gewählten“ in Frage gestellt, denn es ist doch dann Mehrheitswille, daß die aufgestellten Kandidaten keine Politik machen sollen. Wer kann Auskunft über diese Problematik geben?
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Dienstag, 15. Juni 1999 - 16:21 Uhr:   

Also, juristisch gesehen ist die Wahlbeteiligung irrelevant. Selbst, wenn nur einziger Wähler abgestimmt hätte, wäre die Wahl gültig gewesen (die von ihm gewählte Liste hätte dann alle Sitze bekommen).

Politisch gesehen ist die demokratische Legitimation natürlich umso geringer, je weniger Leute zur Wahl gegangen sind. Aber man kann aus einer Wahlbeteiligung unter 50 Prozent sicher nicht gleich schließen, daß die Mehrheit der Meinung sei, daß die aufgestellten Kandidaten keine Politik machen sollten. Enthaltung muß nicht generelle Ablehnung bedeuten, sondern kann ebenso Ausdruck von Desinteresse oder Unentschlossenheit sein.

Außerdem ist Demokratie kein Dienstleistungsbetrieb, sondern lebt vom Mitmachen der Bürger. Wer mit allen Politikern unzufrieden ist, muß entweder damit leben oder selbst politisch aktiv werden, um es besser zu machen.
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Volker Weede
Veröffentlicht am Sonntag, 21. Januar 2001 - 19:27 Uhr:   

Wenn die Höhe der Wahlbeteiligung irrelevant ist, die Wahlbeteiligung bei, zugegeben unwahrscheinlichen, 100 % liegt, und 50 % der Wahlberechtigten die Wahlunterlagen ungültig machen, wie würde sich das auf das Wahlergebnis auswirken? Oder wird das Wahlergebnis nur aus gültigen abgegebenen Stimmen ermittelt?

Mit freundlichen Grüßen

Volker Weede
[Adresse aus Datenschutzgründen gelöscht – der Admin.]
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Sonntag, 21. Januar 2001 - 19:34 Uhr:   

Ja, die Sitzverteilung wird auf Grundlage nur der gültigen Stimmen ermittelt.
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Hendrik Paul
Veröffentlicht am Samstag, 17. März 2001 - 14:45 Uhr:   

moin ich hab ma ne frage!
in der schule haben wir letztens über eine wichtige sache abgestimmt und es waren knapp unter der hälfte dagegen. es wurde aber nicht gefragt wer dafür ist und wer sich enthält. könntet ihr mir da mal sagen ob das auch hinterfragt werden muss da wir (contra) unbedingt verhindern wollen das diese sache durchgesetzt wird.(unsere lehrerin meinte dazu nur, dass im bundestag die enthaltungen als pro gewertet werden stimmt das?). ich bitte um antwort. MfG Hendrik
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Dienstag, 20. März 2001 - 20:19 Uhr:   

Nein, Enthaltungen werden im Bundestag (und auch sonst) nicht als Pro-Stimmen gewertet. Bei der 2/3-Mehrheit für Grundgesetzänderungen und bei der sog. Kanzlermehrheit wirken sie sogar wie Nein-Stimmen.
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Stefan
Veröffentlicht am Sonntag, 25. März 2001 - 22:33 Uhr:   

Pro und Contra führt ein wenig in die Irre. Bei einem Misstrauensvotum ist, wer mit "Ja" stimmt gegen eine Regierung, also eigentlich Contra. Enthaltungen würden gezählt wie Stimmen gegen den Antrag, aber für "die Sache" Regierung (Pro). Insofern würden Enthaltungen als Pro-Stimmen gezählt. Es wird nicht für oder gegen eine Sache gestimmt, sondern für oder gegen einen Antrag und so kann "Ja" durchaus auch "Contra" sein. In meiner Heimatstadt gab es vor ein paar Jahren eine Abstimmung, wer gegen ein Parkhaus war musste mit "Ja" stimmen, wer dafür war mit "Nein", da der Antrag von der Gegnerschaft kam.
Viele Grüße...
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Katharina
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Mai 2002 - 17:54 Uhr:   

Übersetzt mir bitte mal
"Legitimation durch gleiche, geheieme, freie und unmittelbare Wahlen.
Brauche das dringend für die Schule.
Vielen Dank.
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Stefan Dopke
Veröffentlicht am Sonntag, 08. Mai 2005 - 13:54 Uhr:   

Muß bei der Landtagswahl am 22.05.2005 in NRW eine Mindest-
wahlbeteiligung sein damit die Wahl gültig ist?
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AeD
Veröffentlicht am Sonntag, 08. Mai 2005 - 14:00 Uhr:   

Nein, allerdings muß mindestens in einem Wahlkreis eine Stimme abgegeben werden, ansonsten könnten die Sitze nicht verteilt werden.
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Felix
Veröffentlicht am Dienstag, 24. Mai 2005 - 15:11 Uhr:   

Hallo, mal eine Frage: ich dachte immer, daß man zur Wahl gehen sollte und dann, um vielleicht seinen Protest auszudrücken, die Wahlstimme ungültig machen. Nun wurde mir aber gesagt, daß ungültige Stimmen gar nicht gezählt werden und daß ich mir es also sparen könnte und gar nicht zur Wahl gehen brauche, wenn ich meine Stimme ungültig mache. Kann mir einer erklären, wie der richtige Sachverhalt da ist? Danke, denn das Wahlproblem steht ja bald wieder an und irgendwie sagt mir keine Partei zu.
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The Joker
Veröffentlicht am Sonntag, 29. Mai 2005 - 23:00 Uhr:   

In Ex-Jugoslawien (heute Serbien/Montenegro) galt bei Präsidentschaftswahlen früher ein Mindestquorum von 50 % Wahlbeteiligung. Ansonsten war die Wahl ungültig.

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