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elami
Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Donnerstag, 05. Dezember 2013 - 18:13 Uhr: | |
Anfang des Jahres haben wir einen Verein gegründet, mit 7 erforderlichen Gründungsmitgliedern. Dann einen Notar beauftragt den Verein beim Amtsgericht eintragen zu lassen. Der Antrag lief bereits, die Amtsrichetrin wollte noch zwei Änderungen; haben wir auch noch gemacht.Also 2. Antrag gestellt. Plötzlich kommst zu Unstimmigkeiten innerhalb der Vorstandschaft. Der 2.Vorstand tritt außerordentlich, unter Angabe von Gründen mit sofortiger Wirksamkeit zurück. Innerhalb der nächsten 24 Stunden auch der 1. Vorstand, der zudem Kassier war, ebenso dann die Beisitzerin (Frau des 1.Vortsands), und dann im Lauf der nächsten Tage zwei weitere Mitglieder.Da warens nur noch zwei:ich als Schriftführerin und 3.Vorstand habe daraufhin den Notar in Kenntnis gesetzt und ihn beauftrag, den Antrag auf Eintragung zurückzuziehen.Ist jetzt auch geschehen.Nun stellt sich raus daß der 1.Vorstand noch kein Konto eröffnet hat und keine Mitgliedsbeiträge eingezogen hat..... 1.Frage: wie werden nun aufgelaufene Kosten gedeckt? u.a. auch die eines webmasters der nach einstimmigem Beschluß mit der Erstellung einer homepag beauftragt war- und wovon jetzt keiner mehr was wissen will; ist aber genau protokolliert 2. Ist es sinnvoll den Verein im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung aufzulösen- und dann neu aufzusetzen? ich und noch eine weitere aktive Mitstreiterin glauben immer noch an den Inhalt, Sinn und Zweck des Vereins. 3.müssen zur Auflösung alle, also auch die bereits ausgetretetenen Mitglieder, anwesend sein? 4. haben diese dann noch ein Stimmrecht? sehr verworren, ich weiß -aber die Rechtspflegerin vom Amtsgericht konnte mir auch nicht weiter helfen. |
Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Donnerstag, 05. Dezember 2013 - 21:13 Uhr: | |
Zu 1. ist keine wahlrechtliche Frage und deshalb in einem anderen Forum zu stellen. Zu 2. warum dann nicht einfach den Verein durch Wahl eines neuen Vorstandes und Gewinnung neuer Mitglieder wiederbeleben. Wobei das sinnvolle Vorgehen ggf. vom Ergebnis unter 1. beeinflusst wird. Zu 3. kommt es hinsichtlich der Details der Auflösung auf die Satzung an. Grundsätzlich haben aber Personen die aus dem Verein ausgetreten sind nicht mehr über die Auflösung zu entscheiden. Zu 4. kommt auf die Satzung an. Wenn die Mitgliedschaft schon geendet hat grundsätzlich nicht. |
elami
Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Samstag, 07. Dezember 2013 - 11:10 Uhr: | |
Vielen Dank! den Verein wieder zu beleben und Neuwahlen nach Gewinnung neuer Mitglieder durchzuführen wäre auch für mich das sinnvolste. Punkt war nur dass die ausgetretenen Mitglieder das ganze möglichst schnell "los werden wollten" und auf eine Auflösung drängen (siehe Punkt 1 - in der Hoffnung daß es dannauch keine Pflichten mehr gibt). Dass diese Entscheidung alleine mir und der noch aktiven Vorstandsfrau nach Rücksprache mit Notar und Anwalt jetzt klar. Wichtig war mir nur festzuhalten,daß die ausgetretenen Mitglieder keine Wahl (im wahrsten Sinn des Wortes) mehr haben. elami |
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